Prozesskostenhilferechner 2017

Scheidung jetzt günstig online einreichen

Anwältin I. von Kemphen-Folkerts Anwältin I. von Kemphen-Folkerts

Schnell & einfach Ihre Scheidung bequem online einreichen

  1. Sie füllen das Formular aus.
  2. Wir reichen Ihre Scheidung ein.
  3. Der Scheidungstermin findet statt.

Wir führen Ihre Scheidung so schnell, so einfach und so günstig wie nur möglich für Sie durch.

Geben Sie Ihre Daten einfach in unseren Prozesskostenhilferechner 2017 ein, um so zu überprüfen, ob Sie womöglich Prozesskostenhilfe (PKH) oder Verfahrenskostenhilfe (VKH) bei Ihrer aktuellen finanziellen Situation erhalten können.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass hier nur ungefähre Nährerungswerte angezeigt werden können, da letztendlich das für Sie zuständige Gericht über Ihren Antrag auf Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe entscheidet.

Alle von Ihnen gemachten Daten werden nicht gespeichert oder sonst in irgendeiner anderen Weise verarbeitet.

Wir unterliegen nach § 43a Abs. 2 BRAO der anwaltlichen Schweigepflicht und deshalb können Sie auf unsere Diskretion vertrauen.

Das Antragsformular können Sie downloaden unter: Antrag auf Prozesskostenhilfe

Hinweis: Alle Angaben sind ohne Gewähr und für dessen Richtigkeit und Aktualität wird keine Haftung übernommen.

Alle Informationen zu Scheidungskosten erhalten Sie hier: Scheidungskosten

Die Prozesskosten für eine Scheidung können Sie hier berechnen: Scheidungskostenrechner

Falls Sie sich für den Ehegattenunterhalt interessieren, schauen Sie hier: Trennungsunterhalt Rechner

Scheidung per Internet?

1. Allgemeine Fragen

2. Nettoeinnahmen

Monatliche Nettoeinnahmen

Hierzu zählen Einnahmen aus:

  • Nichtselbstständiger Arbeit
  • Selbständiger Arbeit
  • Vermietung und Verpachtung
  • Kapitalvermögen
  • Kindergeld/Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Unterhalt
  • Rente/Pension
  • Arbeitslosengeld
  • Arbeitslosengeld II
  • Krankengeld
  • Elterngeld

Jährliche Einmaleinkünfte (netto)

Hierzu zählen Einmaleinkünfte wie:

  • Weihnachtsgeld
  • Urlaubsgeld
  • Steuererstattung
  • BAföG mtl.

3. Abzüge

Hierzu zählen Abzüge wie:

  • Steuern/Solidaritätszuschlag
  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Sonstige Versicherungen
  • Fahrt zur Arbeit
  • Sonstige Werbungskosten/Betriebsausgaben

4. Vermögen

Hierzu zählen Vermögenswerte wie:

  • Bank-, Giro-, Sparkonten oder dergleichen
  • Grundeigentum
  • Kraftfahrzeuge
  • Bargeld oder Wertgegenstände
  • Lebens- oder Rentenversicherungen
  • sonstige Vermögenswerte (z.B. Bausparverträge, Wertpapiere, Beteiligungen, Forderungen)

5. Wohnkosten

6. Besondere Belastungen

z.B. Zusatzkosten durch Unterstützung von behinderten Angehörigen

7. Kinder

8. Mehrbedarf

9. Zwischenergebnis

Bitte geben Sie Ihre Daten ein.

10. Ergebnis

Bitte geben Sie Ihre Daten ein.

Hinweis: Alle Angaben sind ohne Gewähr und für dessen Richtigkeit und Aktualität wird keine Haftung übernommen.