Scheidung per Internet?

Scheidung Ablauf: Was muss beachtet werden?

Scheidung: Ablauf der Scheidung und 5 wichtige Schritte

Wie ist der Ablauf einer Scheidung? Wie eine Scheidung abläuft und was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier. Wir erklären Ihnen 5 wichtige Schritte! In diesem Beitrag wollen wir Ihnen den Ablauf der Scheidung detailliert erklären. Wir gehen hierbei auf viele mögliche Fallkonstellationen ein.

Wie ist der Ablauf einer Scheidung?

Wenn die Ehe vorbei ist und die Scheidung von einem oder beiden Ehegatten angestrebt wird, stellt sich die Frage nach dem Ablauf der Scheidung. Das fängt da mit an, dass unklar ist, wer die Scheidung wann beantragen kann. Was passiert dann nach Stellung des Scheidungsantrags? Wie lange dauert die Scheidung? Welche Faktoren sind hier wichtig? Der Ablauf des Scheidungsverfahrens bietet großes Potential für viele unterschiedliche Fragestellungen. Diese Fragen tauchen in verschiedenen Stadien der Scheidung auf. Manchmal stellen sich diese Fragen nur für einzelne Ehegatten. Weiterhin gibt es aber auch genug Fragen, die für beide Ehepartner relevant sind. Fragestellungen, die die gemeinsamen Kinder betreffen, gibt es im Ablauf der Scheidung natürlich auch genug.

Wir wollen im Folgenden den Ablauf einer Scheidung detailliert beleuchten. Hierfür gehen wir die  einzelnen Schritte der Scheidung Schritt für Schritt durch. In jedem Schritt wollen wir alle wichtigen Informationen zum Ablauf der Scheidung erklären. Wir gehen darauf ein, was in dem jeweiligen Schritt passiert. Auch mögliche Entscheidungen wollen wir hier erklären. Das ist wichtig, damit Sie genau über den Ablauf informiert sind. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Scheidung reibungslos abläuft. Je nach Konstellation kann das Scheidungsverfahren auch anders verlaufen. Das hier kein einheitlicher Ablauf besteht, ist aber überhaupt nicht schlimm. Ganz im Gegenteil muss die Scheidung an Ihre Situation angepasst sein. Es ist wichtig, dass das Verfahren auf Sie abgestimmt verläuft, da nur so alle Parteien am Ende zufrieden sein können.

Neben dem Ablauf der Scheidung wollen wir aber auch noch weitere Fragen beantworten. Hierzu gehört u.a. die Frage nach der Scheidungsdauer. Aber auch die Frage nach den Voraussetzungen für eine Scheidung ist in diesem Zusammenhang wichtig. Außerdem soll noch beleuchtet werden, was es im Vorfeld der Scheidung zu beachten gibt. Schlussendlich soll noch die Frage geklärt werden, ab wann die Scheidung dann rechtskräftig ist. Das könnte dann relevant sein, wenn die Ehefrau von einem neuen Partner schwanger ist. Aber auch eine erneute Heirat benötigt die Rechtskraft der Scheidung. Wir zeigen dann auch Wege auf, die Scheidung zu beschleunigen um u.a. eine erneute Heirat früher zu ermöglichen.

Scheidung Ablauf in 5 wichtigen Schritten

Im Folgenden wollen wir den groben Ablauf der Scheidung erklären. Wir wollen dabei Schritt für Schritt den Verlauf des Scheidungsverfahrens erläutern. Grundsätzlich gibt es hier 5 Schritte, die den Ablauf der Scheidung gut beschreiben.

Schritt 1: Stellung des Scheidungsantrags

Ganz am Anfang der Scheidung muss der Scheidungsantrag gestellt werden. Der Scheidungsantrag muss in jedem Fall von einem Scheidungsanwalt gestellt werden. In Deutschland herrscht Anwaltszwang. Daraus folgt, dass Sie mindestens einen Anwalt für die Scheidung benötigen. Sie können den Antrag auf Scheidung also nicht selber einreichen. Der Scheidungsantrag wird erst dann eingereicht, wenn die Scheidung möglich ist. Die Scheidung ist typischerweise erst dann möglich, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist. Der Gesetzgeber möchte also hiermit dafür sorgen, dass die Scheidung wohl bedacht erfolgt. Nur in Ausnahme fällen kann auch vor Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung eingereicht werden. In den Beitrag zur Härtefallscheidung erfahren Sie mehr zu dem Thema.

Der Scheidungsantrag wird bei dem für Sie zuständigen Gericht eingereicht. Normalerweise findet die Scheidung dann bei dem Amtsgericht Ihres Wohnortes statt. Nur in besonderen Fällen (z.B. internationale Scheidung) gibt es hier andere Regelungen.

Schritt 2: Zustellung des Antrags an den Ehepartner

Im zweiten Schritt der Scheidung wird der Scheidungsantrag Ihrem Ehepartner zugestellt. Die Zustellung des Scheidungsantrags erfolgt, wenn der Antrag bei Gericht eingegangen ist. Nachdem Sie dann einen Gerichtskostenvorschuss geleistet haben, wird der Antrag an Ihren Ehegatten zugestellt. Ihr Ehegatte hat dann die Möglichkeit hierzu Stellung zu nehmen. Als Stellungnahme ist dann eine Zustimmung oder eine Ablehnung der Scheidung möglich. In einem einvernehmlichen Scheidungsverfahren würde der Ehepartner der Scheidung also zustimmen. Das Gericht wird auf die Reaktion des Ehegattens warten und dann entsprechende Schritte einleiten.

Schritt 3: Durchführung des Versorgungsausgleichs

Als nächstes müssen beide Ehegatten Formulare zur Durchführung des Versorgungsausgleichs ausfüllen. Das Gericht wird Ihnen die entsprechenden Formulare zum gegebenen Zeitpunkt zusenden. Wenn der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt wird, findet dieser Schritt einfach nicht statt. Andernfalls müssen Sie die erhaltenen Formulare ausfüllen und an das Gericht zurücksenden. Das Gericht leitet die Dokumente an die Rentenversicherungsträger weiter. Diese werden die Rentenkonten und alle weiteren Informationen zu den Rentenanwartschaften zusammenstellen. Das Gericht wartet mit der Fortführung des Verfahrens bis diese Informationen zu den Rentenanwartschaften vorliegen. Dieser Prozess kann schon mal einige Monate dauern. Eine Scheidung kann also durch diesen Schritt wesentlich verlängert werden.

Schritt 4: Scheidungstermin vor Gericht

In dem eigentlichen Scheidungstermin werden nochmal die wichtigsten Themen besprochen. Hierzu gehören unter anderem die Scheidungsvoraussetzungen. Auch bestimmte Folgesachen werden in dem Termin dann besprochen. Grundsätzlich müssen beide Ehepartner bei dem Scheidungstermin anwesend sein. Nur in Ausnahmesituationen kann hier von der Regel abgewichen werden. Der Scheidungstermin dauert üblicherweise nur 10-20 Minuten.

Schritt 5: Verkündung des Scheidungbeschlusses

Am Ende des Ablaufs der Scheidung steht der Scheidungsbeschluss. Der Scheidungsbeschluss wird auch häufig als Scheidungsurteil bezeichnet. Beide Begriffe stehen für dieselbe Sache. Der Scheidungsbeschluss ist auch nochmal alles schriftlich zur Scheidung festgehalten. Die Regelungen und Angaben sind hier entsprechend enthalten. Ob der Scheidungsbeschluss schon bei Verkündung Rechtskraft besitzt, ist vom Einzelfall abhängig. Weiter Details zur Rechtskraft der Scheidung finden sich weiter unten im Artikel.

Was muss vor der Scheidung beachtet werden?

Scheidung Ablauf: Wichtige Hinweise für den Ablauf der Scheidung

Welche Dinge müssen vor der Scheidung beachtet werden? Was ist wichtig?

Im Vorfeld der Scheidung gibt es einige Sachen zu beachten. Viele Ehepaare unterschätzen, wie wichtig die Vorbereitung einer Scheidung sein kann. Wenn das Scheidungsverfahren gut vorbereitet wurde, kann die Scheidung wesentlich schneller und unkomplizierter als sonst ablaufen. Auch die Scheidungskosten können durch eine sorgfältige Vorbereitung verringert werden. Eine Scheidung sollte also nicht einfach überstürzt werden und so schnell wie möglich durchgeführt, sondern gründlich vorbereitet werden. Alle Beteiligten können hierdurch nur profitieren. Bei der Vorbereitung der Scheidung kommt es darauf an, dass sich die Ehepartner im Vorfeld des Verfahrens in den wichtigsten Punkten einigen. Alle Angelegenheiten, die vor der Scheidung geregelt wurden, müssen im Verfahren nicht mehr geregelt werden. Zu diesen Angelegenheiten zählen zum Beispiel Unterhaltsfragen. Wie viel Unterhalt bekommt die Ehefrau, die womöglich nicht erwerbstätig ist? Wie hoch ist der Anspruch auf Kindesunterhalt?Aber auch Fragen nach der Vermögensaufteilung spielen hier eine zentrale Rolle. Wer bekommt welchen teil des Vermögens? Wer kann im gemeinsamen Haus wohnen bleiben? Wie wird das vorhandene Barvermögen aufgeteilt? Auch Fragen zum Sorgerecht sollten an dieser Stelle geklärt werden.

Es ist ratsam, dass sich die Ehegatten vor der Scheidung bei den wichtigsten Sachen einigen. Eine Einigung kann zum Beispiel durch mündliche Absprachen erfolgen. Man sollte sich vor dem Scheidungstermin genau überlegen, wie man seine Angelegenheiten regelt. Sie sollten genau besprechen, wie sich unter anderem Ihre Wohnsituation verändern sollte. Auch der Umgang mit den gemeinsamen Kindern sollte hier gemeinsam geklärt werden. Bei einzelnen Regelungen kann eine notarielle Vereinbarung sinnvoll oder notwendig sein. Das hängt auch davon ab, ob Sie bereits einen Ehevertrag geschlossen haben. Je nachdem kann die Scheidung auch so problemlos erfolgen. Eine notarielle Einigung über die Folgesachen einer Scheidung lohnt sich in sehr vielen Fällen. Lassen Sie sich nicht dadurch abschrecken, dass Sie hier erstmal zusätzliche Notarkosten bezahlen müssen. In ganz vielen Fällen lohnt sich das, da die Scheidungskosten insgesamt gesenkt werden können. Unter anderem dann, wenn sich beide Ehegatten einvernehmlich scheiden lassen. In solchen Fällen reicht dann ein Scheidungsanwalt vor Gericht aus. Da man die Kosten für den zweiten Anwalt sparen kann, rechnen sich die wesentlich niedrigeren Notarkosten in vielen Fällen. Informieren Sie sich also in jedem Fall, ob eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung in Ihrem Fall Sinn macht. Kontaktieren Sie hierfür einen Anwalt und einen Notar. Es sollte sich ermitteln lassen, ob eine notarielle Einigung für Sie Sinn macht.

Streitige oder einvernehmliche Scheidung?

Insgesamt geht es also um die Frage, ob eine Scheidung einvernehmlich oder streitig erfolgt. Das ist keine unwichtige Frage im Scheidungsverfahren. Diese Frage hat einen direkten Einfluss auf den Ablauf der Scheidung. Auch die Dauer und die Kosten der Scheidung werden hierdurch berührt. Generell gilt, dass eine einvernehmliche Scheidung für viele Paare die bessere Wahl ist. Hierdurch kann man nämlich die Scheidungskosten verringern, da häufig nur ein Anwalt benötigt wird. Auch die Dauer des Scheidungsverfahrens kann hierdurch, teilweise sogar, drastisch verringert werden. Alles was Sie nicht im Vorfeld selber regeln, wird dann im Scheidungsverfahren vor Gericht geregelt. Das hat zur Folge, dass das Scheidungsverfahren wesentlich länger als normal üblich dauern kann. Alle Folgesachen (Unterhalt, Vermögen usw.) werden dann besprochen und durch den Richter beurteilt. Sollten sich beide Ehepartner überhaupt nicht einig sein, kann auch die Einschaltung von Gutachtern in Frage kommen. Hierdurch können die Scheidungskosten weiter ansteigen. Häufig müssen dann nicht nur zwei Scheidungsanwälte bezahlt werden, sondern auch noch insgesamt höhere Gebühren. Die beauftragten Anwälte können nämlich, je nach Schwierigkeitsgrad, auch höhere Gebühren verlangen. Insgesamt können die Scheidungskosten also stark ansteigen.

Auch wenn eine einvernehmliche Scheidung häufig zu einer günstigen und schnellen Scheidung führt, muss sie nicht immer die beste Wahl sein. In einigen Fällen kann es nämlich sehr wohl erforderlich sein, dass die einzelnen Folgesachen detailliert vor Gericht besprochen und verhandelt werden. Wenn die Ehegatten vollkommen zerstritten und uneinig sind, muss jeder Ehepartner von einem eigenen Anwalt vertreten werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Interessen beider Ehegatten gleichermaßen berücksichtigt werden. Das ist besonders dann wichtig, wenn einfach keine Einigung erzielt werden kann. Auch wenn eventuell höhere Scheidungskosten entstehen sollten, so ist die ordentliche Durchführung der Scheidung wesentlich wichtiger. Die Entscheidungen, die im Scheidungsverfahren getroffen werden haben unter Umständen weitreichende Folgen. Da diese Folgen auch häufig finanzieller Natur sind, können sich die höheren Scheidungskosten langfristig gesehen lohnen. Man muss also, je nach Situation, abwägen, ob man eine gemeinsame Linie findet oder besser die einzelnen Punkte vor Gericht verhandelt. Lassen Sie sich unbedingt von einem Anwalt beraten, damit Sie hier keine übereilte Entscheidung treffen.

Wie lange dauert eine Scheidung?

Wenn der Scheidungsablauf zum Thema wird, dann wird auch die Dauer der Scheidung wichtig. Beide Ehegatten sind in der Regel für eine schnelle Scheidung. Nur wenn ein Ehepartner versucht die Scheidung zu verhindern, kommt es hier zu Ausnahmen. Grundsätzlich sind aber alle Parteien, auch Scheidungsanwalt und das Gericht, an einer schnellen Verfahrensdurchführung interessiert. Obwohl hier häufig eine klare Interessenlage vorherrscht, kann eine Scheidung auch mal länger dauern. Viele Faktoren bestimmen hierbei die Scheidungsdauer. Deshalb ist es auch äußerst schwierig eine pauschale Abschätzung abzugeben. Kein Anwalt wird Ihnen hier im Vorfeld eine genaue Antwort geben können. Meistens stellt sich erst im Verlauf des Scheidungsverfahrens die Dauer heraus. Je nachdem wie sich das Verfahren entwickelt, kann die Dauer variieren. Ganz grundsätzlich ist aber entscheidend, ob sich die Ehegatten bei vielen Punkten einig sind. Eine Scheidung kann, je nach Situation, drei bis zwölf Monate dauern. Dieser Bereich kann aber auch nach unten und oben abweichen. Die Scheidung kann bei klaren Fällen auch schnell abgewickelt werden. Genauso ist es aber auch möglich, dass sich die Scheidung über Jahre hinzieht. Im nächsten Abschnitt wollen wir auf die einzelnen Faktoren eingehen. Wenn Sie diese Faktoren beachten, kann Ihre Scheidung wesentlich schneller als sonst üblich ablaufen.

Der zentrale Faktor für die Scheidungsdauer ist die Einigkeit der Ehepartner. Man kann feststellen: Je einiger sich die Ehegatten sind, desto schneller kann auch die Scheidung ablaufen. Klärende Gespräche im Vorfeld der Scheidung sind also extrem wichtig. Alles was Sie nicht im Vorfeld klären, wird dann vor Gericht geklärt. Im Optimalfall sind sämtliche Folgesachen schon beim Einreichen der Scheidung geklärt. So kann sichergestellt werden, dass ihre Scheidung problemlos abläuft. Achten Sie auch darauf, dass Sie schnellstmöglich und fristgerecht auf Nachfragen des Gerichts antworten. Wichtig zu wissen ist auch, dass das Gericht erst nach Zahlung des Gerichtskostenvorschusses tätig wird. Der Gerichtskostenvorschuss wird nach Einreichen des Scheidungsantrags bei Gericht fällig. Sie erhalten eine entsprechende Zahlungsaufforderung per Post nach Eingang des Scheidungsantrags. Auch der Versorgungsausgleich (Aufteilung von Rentenansprüchen) kann hier eine entscheidende Rolle spielen. Die Abfragen der Rentenkonten dauert in der Regel sechs bis zehn Monate. Solange kann die Abfrage der Rentenkonten bei den Rentenversicherungsträgern dauern. Mit etwas Glück können die Abfragen aber auch schneller durch sein. Sollte der Versorgungsausgleich bei Ihnen ausgeschlossen sein, müssen Sie sich hierüber keine Gedanken machen. Auch bei einer kurzen Ehe sollte das kein Thema für Sie sein. Eine Ausnahme ergibt sich nur dann, wenn der Versorgungsausgleich von beiden Ehegatten explizit beantragt wird.

Wann kann die Scheidung eingereicht werden?

Scheidung Ablauf: Das Amtsgericht an Ihrem Wohnort betreut Ihre Scheidung

Wann kann die Scheidung eingereicht werden? Welches Gericht ist zuständig?

Eine weitere wichtige Frage beschäftigt sich mit dem Zeitpunkt der Scheidung. Es geht also darum, wann die Scheidung eingereicht werden kann. Viele Ehegatten, die sich für eine Scheidung entscheiden haben, sehen hier kein Problem. Die meisten Ehepaare denken, dass Sie die Scheidung jederzeit einreichen können. Viele Ehepartner wissen nämlich nicht, dass der Gesetzgeber hier bestimmte Einschränkungen macht. Genau diese Einschränkungen sorgen dafür, dass die Scheidung nicht ohne weiteres eingereicht werden kann. In § 1565 Abs.1 BGB ist festgelegt, wann eine Ehe geschieden werden kann: Die Scheidung einer Ehe ist nur dann vorgesehen, wenn diese nachweislich gescheitert ist. Weiter wird definiert, dass die Ehe dann gescheitert ist, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehepartner nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehepartner sie wiederherstellen.

Das Scheitern der Ehe wird nicht aber dann angenommen, wenn die Lebensgemeinschaft erst seit kurzer Zeit aufgelöst wurde. In § 1566 BGB wird noch genauer erläutert, wie lange die Lebensgemeinschaft aufgelöst sein muss, damit die Ehe als gescheitert angesehen wird. Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben. Hierfür ist aber auch erforderlich, dass beide Ehepartner die Scheidung einreichen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.

Doch wann ist eine Ehe gescheitert, wenn nicht beide Ehepartner die Scheidung wollen? Auch diesen Fall hat der Gesetzgeber entsprechend bedacht: Sollten sich die Ehegatten nicht auf die Scheidung einigen können, dann wird das Scheitern der Ehe nach einer gewissen Zeit angenommen. Es wird nämlich unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehepartner seit drei Jahren getrennt leben. Nach eine Trennungszeit von drei Jahren wird also, auch ohne Zustimmung des anderen Ehegatten, die Ehe als gescheitert angesehen.

Getrenntleben kann auch in gemeinsamer Wohnung erfolgen

Der § 1567 BGB befasst sich mit dem Begriff des Getrenntlebens. Das Getrenntleben ist dann gegeben, wenn zwischen den Ehegatten keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht. Es ist wichtig, dass ein Ehepartner diese Gemeinschaft auch nicht mehr herstellen will, weil er die Ehe ablehnt. Viele Ehepaare denken, dass immer eine räumliche Trennung erforderlich ist. Dem ist aber nicht so: Das Getrenntleben kann auch innerhalb der ehelichen Wohnung erfolgen. Ein Getrenntleben innerhalb der ehelichen Wohnung ist also möglich. Man lebt dann ähnlich wie in einer WG (getrennte Schlafzimmer, getrennte Haushaltsführung etc.). Die „Trennung von Tisch und Bett“ kann also dafür sorgen, dass das Trennungsjahr schon früher als gedacht beginnt.

Wann ist man rechtskräftig geschieden?

Am Ende der Scheidung steht immer ein rechtskräftiger Scheidungsbeschluss. Der Scheidungsbeschluss wird häufig auch Scheidungsurteil genannt. Seit einer Gesetzesreform spricht das Gericht den Scheidungsbeschluss am Ende des Verfahrens aus. Wenn das Scheidungsverfahren an diesem Punkt gelangt, ist die Scheidung fast abgeschlossen. Der Scheidungsbeschluss wird im Scheidungstermin vor Gericht vom Richter verkündet. Wenn Folgesachen (z.B. Unterhalt) im Verbund mit der Scheidung verhandelt wurden, werden dementsprechende Beschlüsse auch getroffen und festgehalten. Wichtig für die Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses ist die Art und Weise der Scheidung. Sollte die Scheidung einvernehmlich sein und nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten worden sein, wird die Scheidung erst später nach dem Termin rechtskräftig. Nach dem Scheidungsbeschluss gibt es nämlich noch eine 30-tägige Frist um Rechtsmittel einzulegen. Sollte ein Ehepartner also unzufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens sein, besteht hier die Möglichkeit gewisse Dinge nachzuverhandeln.

Sollten beide Ehegatten von einem Anwalt vertreten worden sein, kann diese Rechtsmittelfrist von einem Monat auch umgangen werden. Hierfür ist erforderlich, dass beide Parteien einen Rechtsmittelverzicht gegenüber dem Gericht erklären. In der Folge wird der Scheidungsbeschluss direkt nach dem Termin gültig. Eine Namensänderung oder erneute Heirat ist also ohne Abwarten möglich. Der Rechtsmittelverzicht kann aber nur dann erklärt werden, wenn beide Ehegatten anwaltlich vertreten werden. Wollen Sie also Scheidungskosten sparen und nur einen Scheidungsanwalt beauftragen, kommt diese Option eher nicht für Sie in Frage.

Achten Sie auf den gültigen Rechtskraftvermerk

Wenn Ihr Scheidungstermin endlich gekommen ist, ergeben sich eventuell Fragen zu den nächsten Schritten. Für viele Ehepartner ist hier das Thema Namensänderung nach der Scheidung sehr wichtig. Es geht um die Frage, ob der Nachname nach der Scheidung wieder geändert werden kann. Weiterhin stellt sich die Frage, welche möglichen Nachnamen hier in Frage kommen. Viele Ehegatten wollen den Geburtsnamen nach dem Scheidungsverfahren wieder annehmen. Welche Möglichkeiten hier einzelnen bestehen, erfahren Sie in unserem Beitrag zu diesem Thema: Namensänderung nach Scheidung. Was Sie in diesem Zusammenhang zu beachten haben, wird in dem Beitrag genauer erläutert.

Das Thema der Namensänderung und auch anderen Schritten, hängt direkt mit dem Ablauf der Scheidung zusammen. Das liegt daran, dass die Scheidung nämlich erstmal gültig ist. Andernfalls kann zum Beispiel eine Namensänderung nicht stattfinden. Wichtig ist, dass die Scheidung rechtskräftig ist. Erst mit der Rechtskraft der Scheidung wäre unter anderem die Annahme des Geburtsnamens wieder möglich. Neben anderen Unterlagen wird hierfür auch der Scheidungsbeschluss benötigt. Der Scheidungsbeschluss muss aber Rechtskraft besitzen. Das heißt, dass dieser Schritt vermutlich nicht direkt nach dem Scheidungstermin möglich ist. Das kann nämlich genau dann der Fall sein, wenn kein Rechtsmittelverzicht gegenüber dem Gericht verkündet wurde. Da nach dem Scheidungstermin noch eine Frist von einem Monat läuft, kann also nicht direkt eine Namensänderung oder ähnliches erfolgen. Erst nach Ablauf dieser Frist ist die Scheidung rechtskräftig. Im nächsten Schritt können Sie den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk vom Gericht anfordern. Der Rechtskraftvermerk ist hierbei sehr wichtig, da nur so das Standesamt bei Namensänderung die Rechtskraft der Scheidung bestätigt bekommt. Sollten Sie also eine Namensänderung nach Scheidung anstreben, dann achten Sie auf den Rechtskraftvermerk auf dem Scheidungsbeschluss. So kann man sich auf jeden Fall eine Menge Ärger ersparen.