Ehegattenunterhalt Rechner

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Anwältin I. von Kemphen-Folkerts Anwältin I. von Kemphen-Folkerts

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Ehegattenunterhalt

Bitte geben Sie das Nettoeinkommen der Ehefrau ein.

Mit unserem kostenlosen Ehegattenunterhalt Rechner können Sie ganz einfach den Ehegattenunterhalt mit Hilfe von Ihren Einkommensverhältnissen berechnen.

Sie müssen einfach nur das Monatsnettoeinkommen von der Ehefrau oben im Formular eintragen. Nachdem Sie dann auch das monatliche Nettoeinkommen vom Ehemann eingetragen haben, wird der voraussichtlich fällige Ehegattenunterhalt angezeigt.

Anhand der Einkommensverhältnisse wird nicht nur der ungefähre Unterhalt berechnet, sondern auch wer den Ehegattenunterhalt wahrscheinlich zahlen muss. Manchmal ist es nicht ganz klar, ob nach der Scheidung der Ehemann oder die Ehefrau zahlen muss.

Bei der Berechnung von dem Ehegattenunterhalt ist es auch wichtig, dass man ehebedingte Darlehen entsprechend berücksichtigt, da hierdurch der Unterhalt auch beeinflusst wird. Ehebedingte Darlehen sind solche, welche während der Ehe von den Ehepartnern abgeschlossen wurden. Sie müssen einfach nur die Darlehensbelastung in das unterste Feld eintragen und schon wird der Wert in den Unterhalt einberechnet.

Nach § 1569 BGB soll zunächst jeder Ehepartner für seinen eigenen Lebensunterhalt sorgen. Falls einem Ehegatten es nicht gelingt selbst den Unterhalt zu bestreiten, so hat er gegen den anderen Ehepartner einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass alle Angaben hier nur einen ungefähren Richtwert darstellen.

Prozesskostenhilfe können Sie hier berechnen: Prozesskostenhilferechner

Ausführliche Details zu den Scheidungskosten gibt es hier: Scheidungskosten

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