Ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich? Kann man die Scheidung selber einreichen? Solche und ähnliche Fragen tauchen dann auf, wenn die Ehe vorbei ist und die Scheidung eingereicht werden soll. Viele Ehepaare fragen sich dann, ob ein Scheidungsanwalt wirklich nötig ist. Letztendlich entstehen hier dann ja auch Anwaltsgebühren, die die Ehegatte bei der Scheidung zahlen müssen. Bei einer Scheidung ohne Anwalt würde man einen Großteil der Scheidungskosten einsparen.
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Scheidung ohne Anwalt: Ist das möglich?
Wenn sich beide Ehegatten einig sind und die Scheidung wollen, besteht kaum Verständnis dafür, warum ein Anwalt eingeschaltet werden soll. Die hier anfallenden Anwaltskosten werden von vielen Ehegatten als unnötig angesehen. Aus diesem Grund wollen viele Paare eine Scheidung ohne Anwalt.
Grundsätzlich ist die Scheidung in Deutschland nur durch ein Gericht möglich. Das Gericht prüft die Bedingungen für eine Scheidung und führt diese dann durch. Sollte es strittige Punkte geben, wird das Gericht hier nach Lösungen suchen. Hierzu werden beide Ehegatten angehört. So soll sichergestellt werden, dass kein Ehepartner benachteiligt wird. Damit das Gericht in einem Scheidungsfall tätig wird, muss der Scheidungsantrag mit allen wichtigen Informationen dort eingereicht werden.
Ein Scheidungsantrag muss in jedem Fall von einem Rechtsanwalt gestellt werden. Nach § 114 FamFG herrscht in einem solchen Fall Anwaltszwang. Der Anwaltszwang drückt sich darin aus, dass sich die Ehegatten vor einem Familiengericht von einem Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. Zumindest dann, wenn es sich hier um Ehesachen oder den dazugehörigen Folgesachen handeln sollte.
Anwaltspflicht: Scheidung vor Gericht nur mit Anwalt
Bei der Scheidung gibt es also einen gesetzlich festgelegten Anwaltszwang. Es spielt keine Rolle, ob sich beide Ehegatten bei allen Angelegenheiten einig sind. Nur ein Scheidungsanwalt kann den Scheidungsantrag stellen. Auch ein Notar kann keine Scheidung durchführen. Eine notariell beurkundete Vereinbarung kann den Prozess der Scheidung unterstützen, aber nicht ersetzen. Wenn die Scheidung also gestellt werden soll, dann muss zwangsweise ein Anwalt beauftragt werden.
Es spielt also keine Rolle, inwieweit sich die Ehegatten bereits geeinigt haben. Auch die Ehedauer hat auf die Anwaltspflicht keinen Einfluss. Ein Scheidungsanwalt muss den Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht einreichen. Auch bei dem eigentlichen Scheidungstermin muss der Rechtsanwalt anwesend sein. Die beiden Ehegatten können nicht alleine vor Gericht geschieden werden.
Der Gesetzgeber setzt die Anwaltspflicht bei Scheidungen nicht ohne Grund voraus. Der Prozess der Scheidung hat meistens schwerwiegende Folgen für beide Ehepartner. Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass dieser Prozess so gut wie möglich begleitet wird. Eine Scheidung kann neben rechtlichen auch zahlreiche finanzielle Folgen nach sich ziehen. Damit jeder Ehegatte über die Folgen der Scheidung gut informiert ist, muss hier ein Anwalt tätig werden.
Internetscheidung: Ist hier die Scheidung ohne Anwalt möglich?
Im Internet finden sich eine Vielzahl an Portalen, die eine Internetscheidung (auch Scheidung Online) anbieten. Bei diesen Portalen wird die Scheidung online eingeleitet. Hier wird der Vorteil, dass man sich mit keinem Anwalt persönlich treffen muss, in den Vordergrund gestellt. Ist das ein Weg, um auf den Anwalt zu verzichten?
Ein Großteil der Internetscheidungen sind einvernehmlich. Eine Scheidung ist genau dann einvernehmlich, wenn sich beide Ehegatten in allen Punkten einig sind. Hierzu zählen Themen wie der Unterhalt, Verbleib des Hausrats und Umgang mit den Kindern. Eine einvernehmliche Scheidung soll hier einen einfachen Ablauf der Scheidung ermöglichen.
Auch bei einer Scheidung über das Internet ist ein Anwalt notwendig. Letztendlich muss nämlich ein Rechtsanwalt den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen. Hier wird keine Unterscheidung gemacht, ob es sich um eine Online Scheidung handelt oder nicht. Für das zuständige Gericht spielt es keine Rolle, in welchem Verhältnis Mandant und Anwalt stehen. Auch die Internetscheidung macht die Scheidung ohne Anwalt nicht möglich.
Einvernehmliche Scheidung: So geht die Scheidung ohne Anwalt
Die Scheidung ohne Anwalt ist möglich, zumindest für eine der beiden Parteien. Bei dem Scheidungsverfahren braucht nur ein Ehegatte einen Anwalt. Es ist vollkommen ausreichend, wenn ein Anwalt den Scheidungsantrag stellt. Dieser Anwalt vertritt dann nur einen Ehegatten. Der andere Ehegatte hat hier mehrere Möglichkeiten. Der andere Ehegatte kann sich ebenfalls einen Scheidungsanwalt nehmen. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn es einige Streitpunkte gibt. Bei einer nicht einvernehmlichen Scheidung sollten beide Ehepartner von einem Rechtsanwalt vertreten sein. Ansonsten droht die Gefahr, dass dem anderen Ehegatten hierdurch Nachteile entstehen.
Eine andere Situation haben wir dann, wenn die Scheidung einvernehmlich ist. In einigen Fällen erfolgt die Scheidung ohne große Auseinandersetzungen ab. Die Ehegatten haben sich bereits darauf verständigt, wie die Scheidungsfolgen gehandhabt werden. Das ist besonders häufig dann der Fall, wenn bereit eine schriftliche Vereinbarung vorliegt. Eine Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung (auch Scheidungsvereinbarung) kann hier die Scheidung vereinfachen. Auch ein Ehevertrag kann hier viele Scheidungsfolgen bereits regeln. Das hat zur Folge, dass sich die Ehegatten hier nicht lange über bestimmte Punkte streiten.
Streitige Scheidung: Anwaltsverzicht kaum möglich
Haben sich die Ehegatten in den meisten Punkten bereits geeinigt, kann häufig auf den zweiten Anwalt verzichtet werden. Sind sich die beiden Ehegatten sowieso einig, ist der zweite Scheidungsanwalt nicht wichtig für das Scheidungsverfahren. Nur ein Ehegatte beauftragt einen Scheidungsanwalt. Dieser Scheidungsanwalt reicht dann den Scheidungsantrag bei Gericht ein. Das Gericht wird den Scheidungsantrag dann an den anderen Ehegatten zustellen. Im nächsten Schritt stimmt dieser Ehepartner der Scheidung zu. Hierfür muss er nur einen kurzen Brief an das zuständige Gericht senden. Diese Zustimmung muss auch im Scheidungstermin geäußert werden.
Solange der andere Ehegatte keine eigenen Anträge (z.B. zum Sorgerecht) stellen möchte, reicht ein Anwalt vollkommen aus. Die Anwaltsgebühren machen den Großteil der Scheidungskosten aus. Wenn nur ein Scheidungsanwalt tätig wird, lässt sich also viel Geld sparen. Erst in dem Moment, wo sich die Ehegatten nicht mehr einig sind, muss über einen zweiten Anwalt nachgedacht werden. Es ist wichtig, dass die Regelungen im Scheidungsprozess im Interesse beider Ehegatten sind. Viele Vereinbarungen, die hier getroffen werden, können nämlich nicht so schnell oder überhaupt wieder geändert werden. Nur um Geld zu sparen, sollte hier kein Ehegatte seine Interessen zurückstecken. Nicht durchgesetzte Interessen können im Endeffekt wesentlich teurer als die Kostenersparnis werden. Überlegen Sie also hier ganz in Ruhe, wie Sie verfahren möchten.