Scheidung per Internet?

Scheidungskosten 2019: 5 Tipps zum Geld sparen

Scheidungskosten

Was kostet eine Scheidung? Wie kann man hierbei Geld sparen? Solche Fragen stellen sich viele Ehepaare, wenn sie sich für eine Scheidung entschieden haben. Wir verraten Ihnen 5 Tipps wie Sie bei Ihrer Scheidung ganz einfach viel Geld sparen können.

Woraus bestehen die Scheidungskosten?

Die Kosten für eine Scheidung setzen sich in der Regel zum einen aus den Gerichts- und zum anderen aus den Anwaltskosten zusammen. Beide Kostenpunkte wiederum werden von dem Gegenstandswert (oft auch Streitwert) in ihrer jeweiligen Höhe bestimmt.

Der Gegenstandswert/Streitwert ist abhängig von:

  • dem monatlichen Nettoeinkommen der Eheleute
  • der Anzahl unterhaltsbedürftiger Kinder
  • dem gemeinsamen Vermögen der Ehepartner
  • dem Versorgungsausgleich

Aus den oben gelisteten Faktoren wird nun der Gegenstandswert/Streitwert berechnet und abhängig von dessen Höhe entstehen bestimmte Gerichts- und Anwaltskosten, welche in speziellen Gebührentabellen festgeschrieben sind.
Hinweis: Der Gegenstandswert/Streitwert ist nicht die Summe die gezahlt werden muss! Hieraus ergeben sich nur die Gerichts- und Anwaltskosten.

Einkommensschätzungen reichen aus

In einem laufenden Scheidungsprozess werden normalerweise keine genauen Einkommensnachweise vom Gericht angefordert, sondern das Nennen vom ungefähren Einkommen beider Eheleute reicht in der Regel völlig aus. Zu dem Einkommen zählen auch Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung, Kapitalvermögen, Bonuszahlungen, Weihnachtsgeld, Kinder- und Elterngeld.

Aber Sozialleistungen wie Hartz IV oder Sozialhilfe werden nicht mit einberechnet, sodass Eheleute, welche nur hiervon leben, mit einem Einkommen von 0 Euro berücksichtigt werden können.

Kinder reduzieren den Streitwert

Wenn einer der Ehepartner Kindesunterhalt an minder- oder volljährige Kinder zahlen muss, dann ziehen die Gerichte in der Regel 250 Euro pro Kind vom monatlichen Nettoeinkommen des Ehepartners ab. Die Scheidungskosten sind daher tendenziell bei vielen Kindern geringer als bei kinderlosen Paaren.

Vermögen wird nicht immer berücksichtigt

Die Frage, ob das Vermögen bei der Berechnung des Gegenstandswertes eine Rolle spielt, ist abhängig von dem jeweiligen Gericht. Grundsätzlich werden 5% des gemeinsamen Vermögens beider Ehepartner abzüglich der Verbindlichkeiten bei der Festsetzung des Streitwerts berücksichtigt. Oft gelten aber Freibeträge für die Ehepartner von jeweils ca. 15.000 Euro und pro Kind nochmal ca. 7.500 Euro. Durch diese Freibeträge werden Scheidungskosten eingespart.

Versorgungsausgleich erhöht den Streitwert

Mit dem Scheidungsverfahren geht normalerweise auch die Durchführung des Versorgungsausgleiches einher, sodass der Streitwert um mindestens 1.000 Euro erhöht wird. Das muss aber nicht immer so sein, da manche Paare diesen im Vorfeld der Scheidung notariell ausgeschlossen haben und so Geld einsparen können.

Ansonsten erhöhen bei dem Versorgungsausgleich die Anzahl der Versorgungen/Rentenanwartschaften (z.B. Altersvorsorge) den Streitwert um jeweils 10% des dreifachen monatlichen Einkommens beider Ehegatten.

Streitwert bestimmt Gerichts- und Anwaltskosten

Nachdem nun diese unterschiedlichen Faktoren berücksichtigt wurden, wird anhand des Gegenstandswert/Streitwert nach § 34 GKG (Gerichtskostengesetz) die Gerichtskosten und nach § 13 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) die Anwaltskosten ermittelt. Bereits bei der Einreichung der Scheidung können jeweils für beide Kostenpunkte ein Vorschuss verlangt werden, sofern keine Verfahrenskostenhilfe (VKH) bewilligt wurde.

Wer bezahlt die Scheidung?

Je nachdem, ob zwei Anwälte oder bei einer einvernehmlichen Scheidung nur ein gemeinsamer Anwalt beauftragt wurde, zahlt jeder Ehepartner seinen Anwalt oder nur die Hälfte der Anwaltskosten des gemeinsamen Anwalts. Wenn bei einem Scheidungsprozess vor Gericht nur ein Anwalt beauftragt wird, die Scheidung also einvernehmlich abläuft, können so 50% der Anwaltskosten eingespart werden. Dieser Punkt bietet also ein hohes Sparpotential, da die Anwaltsgebühren einen Großteil an dem Gesamtkosten der Scheidung haben.

Die entstandenen Gerichtskosten werden in der Regel unter den Ehepartnern zu gleichen Hälften aufgeteilt, sodass keiner der beiden finanziell benachteiligt wird.

Die Scheidungskosten werden also im Normalfall fair auf die Ehepartner verteilt.

Finanzielle Hilfe durch Verfahrenskostenhilfe

Falls die Gerichtskosten oder die Anwaltskosten nicht aus eigener Tasche bezahlt werden können, kann man finanzielle Unterstützung durch die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe (VKH) erhalten. Falls diese bewilligt wurde, muss der Antragsteller keine der beiden Kostenpunkte bezahlen oder diese, je nach finanzieller Situation, in angemessenen Raten leisten. Hierbei ist zu beachten, dass eine veränderte Einkommenssituation auch zu Nachforderungen der entstandenen Scheidungskosten führen kann.

5 Tipps zum Geld sparen bei der Scheidung

Scheidungskosten sparen

Scheidungskosten sparen

Tipp #1: Beauftragen sie nur einen Anwalt

Sie können 50% der Anwaltskosten bei der Scheidung sparen, wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen, also nur ein Ehepartner einen Anwalt beauftragt. Der andere Ehepartner braucht keinen Anwalt, falls Sie sich bei den wichtigen Punkten bei Ihrer Scheidung einig sind und ohne Streit vor Gericht geschieden werden können. Hiermit lassen sich unnötig hohe Scheidungskosten vermeiden.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass aber mindestens ein Anwalt bei der Scheidung beauftragt werden muss, da der Scheidungsantrag in Deutschland nur von einem Anwalt eingereicht werden kann. Eine Scheidung ohne Anwalt ist also nicht möglich.

Tipp #2: Lassen Sie sich einvernehmlich scheiden

Wenn Sie sich über die grundsätzlichen Sachen, wie z.B. Aufteilung des Hausrats/Sorgerecht etc., einig sind und sich beide ohne großen Streit vor Gericht scheiden lassen wollen, also einvernehmlich, dann können Sie viel Geld bei Ihrer Scheidung sparen.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung reduzieren einige Gericht den Streitwert um 20 – 25%, sodass sowohl Gerichts- als auch Anwaltskosten, also Scheidungskosten, eingespart werden können, da diese geringer als bei einer nicht einvernehmlichen Scheidung sind.

Tipp #3: Beantragen Sie Beratungshilfe & Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe

Wenn Ihre finanzielle Situation so ist, dass Sie sich die Anwaltsgebühren oder Gerichtskosten nicht leisten können, sollten Sie unbedingt Unterstützung vom Staat in Anspruch nehmen:

  • Beratungskostenhilfe: Die Beratungskostenhilfe muss bei Ihrem zuständigen Amtsgericht vor Ort beantragt werden und übernimmt die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt bei Angelegenheiten des Zivilrechts, Arbeitsrechts, Sozialrechts, Verwaltungsrechts, Steuerrechts und des Verfassungsrechts.
  • Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe: Die Verfahrenskostenhilfe im Scheidungsverfahren deckt die Kosten für das Gericht und den Anwalt ab und sollte dementsprechend nach der Beratungshilfe beantragt werden. Oftmals beantragt Ihr Anwalt für Sie im Vorfeld des Scheidungsverfahrens Verfahrenskostenhilfe bei dem zuständigen Gericht.
Antrag auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe für Scheidungskosten

Antrag auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe für Scheidungskosten

In den Fällen von sowohl der Beratungskostenhilfe als auch der Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe überprüft das Gericht (Richter oder Rechtspfleger) anhand der individuellen Situation und der genauen Angelegenheit, ob die Vorraussetzungen für die Gewährung von dieser finanziellen Unterstützung gegeben sind und teilt dann Ihnen oder Ihrem Anwalt das Ergebnis der Prüfung mit. Beides ist ein guter Weg, um Scheidungskosten vom Staat finanziert zu bekommen.

Berechnen Sie jetzt ganz einfach Ihre Prozesskostenhilfe: Prozesskostenhilferechner

Tipp #4: Vertragliche Einigung oder Ehevertrag vor Scheidung

In vielen Fällen entstehen unnötige Gebühren, da sich Ehepaare im Scheidungsverfahren über grundsätzliche Entscheidungen im Vorfeld keine Gedanken gemacht haben und daher diese langwierig im Verfahren vor Gericht geklärt werden müssen.

Hierzu zählen unter anderem die Frage nach dem Sorgerecht, bei welchem Ehepartner Kinder nach der Scheidung leben oder allgemeine Regelungen zum Umgangsrecht oder von Unterhaltszahlungen.

Weiterhin wird auch oft über den Ehegattenunterhalt, Aufteilung des Hausrats, weiteren Verbleib der bisherigen Wohnung oder den Zugewinnausgleich vor Gericht gestritten.

Um im laufenden Scheidungsverfahren viel Geld zu sparen, sollten Sie daher diese Details am Besten vorher schriftlich in einem Vertrag klären, sodass über diese Dinge während der Scheidung keine Unklarheit herrscht.

So eine vertragliche Vereinbarung können Sie im Rahmen eines Ehevertrages oder auch kurz vor der Scheidung in Form eines notariell beurkundeten Vertrages erstellen.

Dieser Weg ist sehr empfehlenswert, da sich auf diesem Wege oft erhebliche Kosten bei der Scheidung sparen lassen.

Tipp #5: Einvernehmliche Online Scheidung

Eine weitere Möglichkeit Geld und auch Zeit zu sparen, ist die, dass man seine Scheidung über das Internet bei einem Anwalt in Auftrag gibt.

Hierbei läuft dann die komplette Kommunikation zwischen Anwalt und Mandat nur über das Internet, E-Mail, Telefon, Telefax oder Post. Daraus folgt, dass während der Abwicklung der Scheidung keine Termine bei dem Anwalt in der Kanzlei notwendig sind und man somit Fahrtkosten zu diesem und auch wertvolle Zeit einsparen kann.

Lediglich der Gerichtstermin muss dann noch besucht werden, wobei dieser im Normalfall auch nur 10 Minuten dauert.

Wenn man die Möglichkeiten der einvernehmlichen Scheidung Online nutzt und sich über die wichtigen Punkte der Scheidung mit seinem Ehepartner geeinigt hat, können – wie oben erwähnt – 50% der Anwaltskosten gespart werden, da nur ein Anwalt die Scheidung betreut und zusätzlich die Reduzierung des Streitwerts von bis zu 25% ermöglicht werden, da manche Gerichte so bei einer einvernehmlichen Scheidungen vorgehen. Ingesamt kann so ein hoher Teil der Scheidungskosten gespart werden.

Es spielt hierbei auch keine Rolle, ob man einen Anwalt vor Ort oder aus einer weit entfernten Stadt beauftragt, da dieses Verfahren problemlos ohne Zusatzkosten bundesweit durchgeführt werden kann.

Viele Ehepaare gehen diesen Weg, damit Zeit und Kosten gespart werden können, aber auch weil man sich so vielleicht auch stressfreier oder anonymer scheiden lassen kann ohne weitere Rechtfertigungen vor dem Anwalt.

Beispiele

Im Folgenden zeigen wir Ihnen anhand von Beispielen, wie die Scheidungskosten in der Praxis berechnet werden.

Einkommen berechnen

Frau Mustermann hat ein monatliches Nettoeinkommen von 2.000 Euro und ihr Ehemann Herr Mustermann eines von 3.000 Euro. Beide zusammen also 5.000 Euro Netto im Monat. Das dreifache monatliche Gesamteinkommen ergibt nun den Streitwert, hier also 5.000 Euro x 3 = 15.000 Euro.

monatl. Nettoeinkommen Ehefrau + monatl. Nettoeinkommen Ehemann = monatliches Gesamteinkommen der Ehepartner

monatliches Gesamteinkommen der Ehepartner x 3 = Streitwert

Vermögen berechnen

Frau und Herr Mustermann haben 10.000 Euro auf dem Girokonto und besitzen zudem ein Einfamilienhaus im Wert von 100.000 Euro, wobei dieses noch mit 20.000 Euro belastet ist.

Insgesamt ergibt sich also ein Vermögen von 90.000 Euro, da 10.000 Euro + (100.000 Euro – 20.000 Euro) = 90.000 Euro sind.

Nach Abzug des Freibetrags beider Ehepartner von insgesamt 30.000 Euro (15.000 Euro pro Ehepartner) verbleibt ein Vermögen von 60.000 Euro.

Hiervon werden im Normalfall 5%, also 60.000 Euro x 0,05 = 3.000 Euro, auf den Streitwert addiert.

Guthaben auf Girokonto + (Wert des Einfamilienhauses – Belastung) = Vermögen

Vermögen – Freibetrag der Ehepartner = Anrechenbares Vermögen

Anrechenbares Vermögen x 0,05 = Streitwerterhöhung

Streitwert im Beispiel

Wenn man nun beide Ergebnisse zusammenaddiert, erhält man den Gesamtstreitwert für dieses Scheidungsverfahren.

15.000 Euro + 3.000 Euro = 18.000 Euro

Streitwert Einkommen + Streitwert Vermögen = Streitwert insgesamt

Aus diesem Gesamtstreitwert lassen sich nun in den dazugehörigen Tabellen Anwalts- und Gerichtskosten ablesen und somit die Scheidungskosten ermitteln.

Interaktiver Scheidungskostenrechner

Falls Sie ganz einfach die voraussichtlichen Scheidungskosten berechnen wollen, empfehlen wir Ihnen unseren interaktiven Scheidungskostenrechner. Hier können Sie ganz einfach Ihre Daten eingeben und sehen sofort die ungefähren Kosten für Ihre Scheidung. Zusätzlich wird Ihnen dort auch die Ersparnis für eine einvernehmliche Scheidung angezeigt

Hier geht es zum Kostenrechner: Scheidungskostenrechner

Weitere Kosten

Antrag auf Scheidung ist Teil der Scheidungskosten

Antrag auf Scheidung ist Teil der Scheidungskosten

Je nachdem wie kompliziert und aufwendig ein Scheidungsverfahren wird, desto höher sind letztendlich auch die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Die Scheidungskosten sind also von der Komplexität des Verfahrens abhängig.

Bei der Wertermittlung von Hausratsgegenständen oder Eigentum können beispielsweise hohe Kosten für Sachverständige entstehen. Ist beispielsweise streitig, was das gemeinsame Haus oder die gemeinsame Eigentumswohnung kostet, wird häufig im Rahmen des Zugewinnausgleichs ein Sachverständiger eingeschaltet, welcher durch seine Schätzung z.B. von der Immobilie weitere Kosten verursacht. Diese Kosten entstehen einerseits durch die Erstellung eines Gutachtens, aber auch dadurch, dass das Scheidungsverfahren ggf. dadurch in die Länge gezogen wird. Hierbei ist die spezielle Angelegenheit und der Umfang des Gutachters für die entstehenden Kosten bestimmend.

In manchen Fällen wird auch ein Verfahrenspfleger eingeschaltet, wenn es zum Beispiel um die Wahrnehmung der Interessen der Kinder geht. Oftmals wird hier auch vom „Verfahrensbeistand“ gesprochen. Falls ein Verfahrenspfleger eingeschaltet wird, entstehen auch noch weitere Kosten.

Rechtsschutzversicherung bei Scheidung

Oftmals fragen sich Ehepaare, welche über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, ob nicht diese für die Kosten der Scheidung aufkommt. Wenn das zutreffen würde, wären sowohl Anwalts- als auch Gerichtskosten, also die Scheidungskosten von dieser Versicherung abgedeckt.

Grundsätzlich decken normale Rechtsschutzversicherung die entstehenden Kosten bei einer Scheidung nicht ab, da sich viele Versicherung dagegen entschieden haben und es, zumindest momentan, nicht üblich ist.

Mittlerweile bieten einzelne Versicherungsgesellschaften auch eine „Scheidungsversicherung“ an, wobei das wirklich die Ausnahme ist. Auffällig bei diesen Versicherungen ist aber auch, dass dann hierfür hohe Versicherungsprämien fällig werden und auch eine entsprechend lange Frist gilt, bis die Kosten der Scheidung abgedeckt sind.

Am Besten lassen Sie sich direkt von einem Anwalt beraten oder kontaktieren ihre Versicherung einfach selbst. Der Anwalt kann ganz einfach Ihre Versicherungspolice überprüfen und eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherungsgesellschaft einreichen. Ihre Versicherungsgesellschaft wird sich dann dementsprechend zu Ihrem Fall und der möglichen Deckung äußern.

Mythos: Verzicht auf Rechtsmittel spart Geld

Auf vielen Internetseiten findet sich der Hinweis, dass man bei Rechtsmittelverzicht im Scheidungstermin vor Gericht Geld sparen kann.

Dieser Hinweis entspricht aber überhaupt nicht mehr der aktuell gültigen Rechtsprechung und schadet Ihnen womöglich nur.

Auf diesen Internetseiten wird geraten, dass die Ehepaare in dem Scheidungstermin einen Rechtsmittelverzicht erklären und gleichzeitig auf die Entscheidungsgründe und den Tatbestand verzichten. Infolgedessen sollen sich angeblich die Gerichtskosten reduzieren.

Tatsächlich konnte man bis Ende 2009 hierdurch Gerichtskosten einsparen, doch diese Kostensenkung wird seitdem nicht mehr durchgeführt. Folglich lassen sich durch diese Maßnahmen keine Kosten einsparen.

Vielmehr könnte diese Handlung negative Folgen haben: Wenn die Ehepartner Rechtsmittelverzicht erklären und auf die Entscheidungsgründe und den Tatbestand verzichten, kann unter anderem sofort als Folge hieraus der Anspruch auf Trennungsunterhalt wegfallen.

Außerdem verschenkt man so möglicherweise unnötig Geld, weil mit rechtskräftiger Scheidung auch sofort die Mitversicherung in der Familienversicherung endet und man dann direkt die Versicherungspflicht eintritt und Versicherungsbeiträge fällig werden.

Man sollte daher bloß von dem Rechtsmittelverzicht absehen, da hierdurch keine Kosten eingespart werden können, sondern sehr häufig erst zusätzliche Kosten (z.B. Versicherungsbeiträge) entstehen oder Leistungen wie z.B. Trennungsunterhalt verfrüht wegfallen.

Fazit

Wenn Sie als Ehepaar gemeinsam mit Ihrem Anwalt das Scheidungsverfahren gründlich vorbereiten und die oben genannten Tipps für Ihre Scheidung nutzen, dann können Sie nicht nur viel Geld bei Ihren Scheidungskosten, sondern auch zusätzlichen Stress und ihre wertvolle Zeit sparen.