Ein Scheidungsanwalt ist ein Anwalt, der viel Erfahrung im Familien- und Scheidungsrecht gesammelt hat. Dieser Anwalt ist auf die Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft von Paaren spezialisiert. Alle Fragen zu dem Thema Scheidungsanwalt wollen wir in diesem Artikel erläutern.
Inhalt
- 1 Braucht man einen Scheidungsanwalt?
- 2 Ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich?
- 3 Herrscht der Anwaltszwang auch bei einfachen Fällen?
- 4 Was sind Folgesachen bei der Scheidung?
- 5 Was macht ein Scheidungsanwalt?
- 6 Reicht ein gemeinsamer Scheidungsanwalt aus?
- 7 Welche Vorteile hat eine einvernehmliche Scheidung?
- 8 Wann sind zwei Scheidungsanwälte nötig?
- 9 Wie findet man einen guten Scheidungsanwalt?
- 10 Wie kann man den Scheidungsanwalt wechseln?
- 11 Kann mich ein Notar scheiden?
- 12 Ist eine Mediation sinnvoll?
Braucht man einen Scheidungsanwalt?
Diese Frage stellen sich viele Ehepaare, wenn es in der Ehe kriselt und die Scheidung ansteht. Weiterhin stellt sich die Frage, ob jeder Ehegatte einen eigenen Anwalt benötigt oder ein gemeinsamer Scheidungsanwalt ausreicht. Welche Vor- und Nachteile ergeben sich durch die Beauftragung eines gemeinsamen Anwalts? In welchen Fällen sind zwei Anwälte unbedingt notwendig? Wie kann hierbei Geld gespart werden? Diese Fragen wollen wir im Folgenden beantworten und erläutern.
Die Ehepartner fragen sich auch, wie man einen Anwalt findet, der am besten zu einem passt. Auch die fachliche Qualifikation und Erfahrung spielen bei der Auswahl des entsprechenden Scheidungsanwalts eine wichtige Rolle. Sollte der Scheidungsanwalt auch Fachanwalt für Familienrecht sein? Über wie viel Berufserfahrung sollte der Anwalt verfügen? Kann Ich mich auch von einem Notar scheiden lassen? Wäre eine Mediation in meinem Fall sinnvoll? Also stellt sich die Frage, wie ein Laie einen guten Scheidungsanwalt erkennen kann. Es stellt sich auch die Frage, welche Option für alle Beteiligten am besten ist.
In einzelnen Fällen, kann es auch dazu kommen, dass man seinen Anwalt wechseln möchte. Vielleicht ist das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant gestört. Es kommt aber auch nicht selten vor, dass sich der Mandant schlecht beraten fühlt. Vielleicht meldet sich der Scheidungsanwalt auch nicht regelmäßig bei Mandanten, um diesen zu informieren. Ursachen für den Wechsel des Anwalts gibt es viele. Dann stell sich die Frage: Kann man den Anwalt einfach so wechseln? Ist das ohne Probleme möglich? Entstehen hierdurch Zusatzkosten? Wie geht man in diesem Fall am besten vor? Alle diese Fragen tauchen in dem Zusammenhang auf. Wir wollen in dem extra Abschnitt unten auf diese Thematik eingehen.
Ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich?
Bei dem Thema Scheidung gibt es viele offene Fragen, wenn sich Eheleute zum ersten Mal da mit beschäftigen. Eine der häufigsten Fragen bezieht sich dabei auf die Notwendigkeit eines Scheidungsanwalts. Viele Ehepaare sind sich unsicher, ob überhaupt ein Anwalt für die Scheidung benötigt wird. Diese Unsicherheit und Unwissenheit findet sich auch im Internet wieder. Immer wieder entstehen hier Diskussion zu dieser Thematik. Ob ein Anwalt für die Scheidung benötigt wird, lässt sich aber eindeutig beantworten. In Deutschland gibt es einen Anwaltszwang für Verfahren dieser Art.
Fakt ist, dass bei einem Scheidungsverfahren Anwaltszwang herrscht. Das heißt, dass die Scheidung nur durch einen Scheidungsanwalt eingereicht werden kann. Da nur ein Ehegatte die Scheidung einreichen muss, ist also auch mindestens ein Anwalt für das Verfahren notwendig. Der in Deutschland herrschende Anwaltszwang ist auch gesetzlich verankert. Im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit § 114 Abs. 1 ist der Anwaltszwang geregelt. Hier steht, dass sich die Ehepartner in Ehesachen bzw. Folgesachen und die Beteiligten in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. Somit führt kein Weg daran vorbei, dass man mindestens einen Anwalt für Scheidung beauftragt.
Scheidungsantrag nur mit Anwalt möglich
Es ist somit gesetzlich vorgeschrieben, dass der Scheidungsantrag nur von einem Rechtsanwalt gestellt werden darf. Der Ehegatte, der die Scheidung möchte, muss demnach auch einen Rechtsanwalt beauftragen und offiziell von diesem vertreten werden. Der beauftragte Anwalt kann den Antrag auf Scheidung dann bei Gericht einreichen. Das Gericht wird das Verfahren dann bearbeiten und alle notwendigen Schritte in die Wege leiten. Der Scheidungsanwalt sorgt dann für einen reibungslosen Ablauf des Verfahrens. Auch im Scheidungstermin muss der bevollmächtigte Anwalt dann anwesend sein. Alle im Verfahren gestellten Anträge sind ohne Anwalt nicht möglich. Ein Ehegatte ohne anwaltliche Vertretung kann also den Scheidungsantrag nicht selber stellen. So wäre die Scheidung also gar nicht möglich.
Sollte die Scheidung einvernehmlich sein, braucht der andere Ehegatten keinen zweiten Scheidungsanwalt zu beauftragen. Die Scheidung ist genau dann einvernehmlich, wenn der andere Ehepartner der Scheidung zustimmt. Laut § 114 Abs. 3, Nr. 3 FamFG ist die Zustimmung zur Scheidung auch ohne Vertretung durch einen Rechtsanwalt möglich. Auch die Rücknahme des Scheidungsantrags oder der Widerruf der Zustimmung ist ohne Vertretung möglich. Der andere Ehepartner kann so auch die Abtrennung einer Folgesache von der Scheidung beantragen. Hierdurch kann sich das Verfahren beschleunigen. Die Durchführung des Versorgungsausgleichs kann so unter bestimmten Bedingungen auch beantragt werden. Näheres dazu wird weiter unten erläutert. Auch was Folgesachen sind und deren Bedeutung für die Scheidung, wird weiter unten erläutert.
Wollen Sie, dass Ihre Scheidung sofort nach dem Scheidungstermin rechtswirksam ist? Wenn ihnen dieser Punkt wichtig sein sollte, sollte der andere Ehegatte auch anwaltlich vertreten werden. Nur mit einem Scheidungsanwalt kann in dem Termin ein Rechtsmittelverzicht beantragt werden. Durch den Rechtsmittelverzicht wäre die Scheidung dann sofort nach Ende des Termins wirksam und nicht erst nach Ablauf der Frist von einem Monat. Der Rechtsmittelverzicht ist also nur dann möglich, wenn beide Ehegatten von einem Anwalt vertreten werden. Falls sie zeitnah nach der Scheidung einen neuen Partner heiraten wollen, wäre es sinnvoll, dass man einen zweiten Anwalt beauftragt. Somit wäre die Scheidung sofort rechtsgültig und eine neue Heirat ohne Problemen möglich.
Herrscht der Anwaltszwang auch bei einfachen Fällen?
Fest steht, dass der Anwaltszwang bei der Scheidung herrscht. Viele Ehepaare fragen sich dennoch, ob diese Vorraussetzung auch bei einer einvernehmlichen Scheidung gegeben ist. Eine einvernehmliche Scheidung bezeichnet hier, dass sich beide Ehegatten in allen Punkten einig sind. Nicht selten liegt hier auch eine notarielle Vereinbarung (Ehevertrag) vor. Diese Vereinbarung regelt oft schon die meisten Scheidungsfolgen. Das Verfahren und der Ablauf der Scheidung scheint also klar zu sein. Benötigt man auch in diesen Fällen unbedingt einen Anwalt? Lassen sich hier eventuell Anwaltskosten einsparen? Viele Eheleute haben kein Verständnis dafür, dass ein Anwalt wirklich erforderlich ist.
Auch bei einfachen Fällen der Scheidung herrscht der Anwaltszwang. Das Gesetz zum Anwaltszwang macht hier keine Unterscheidung. AUch einvernehmliche Scheidungsverfahren erfordern mindestens die Beauftragung eines Anwalts. Der § 114 FamFG macht also an dieser Stelle keine Ausnahme. Auch wenn der weitere Ablauf klar zu sein scheint, muss ein Anwalt die Scheidung letztendlich einreichen. Unabhängig von den Umständen kann das zuständige Gericht hier keine Ausnahmen machen.
Was sind Folgesachen bei der Scheidung?
Wenn man über die Scheidung redet, sind oftmals auch mehrere Folgesachen gemeint. Im Scheidungsverfahren kann es nicht nur um das Ende der Ehe gehen, sondern auch die finanziellen und rechtlichen Folgen hieraus. Hierbei geht es um Fragen wie: Wer bekommt das Haus? Wie viel Unterhalt muss gezahlt werden? Wie werden Vermögenswerte aufgeteilt? Wer bekommt das Sorgerecht für die Kinder? Solche und ähnliche Fragen tauchen im Vorfeld der Scheidung auf. Die Scheidung an sich gibt aber nicht auf alle Fragen eine Antwort. Deshalb gibt es die sogenannten Folgesachen im Scheidungsverfahren.
Was genau zu den Folgesachen in diesem Zusammenhang zählt, wollen wir nun detailliert erläutern. Hier lohnt ein Blick in das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. In § 137 FamFG ist der Begriff der Folgesachen klar definiert.
Versorgungsausgleichssachen
In Absatz 2 taucht zunächst der Versorgungsausgleich als Folgesache auf. Der Versorgungsausgleich befasst sich mit der Aufteilung der Rentenansprüche beider Ehegatten. Hierbei werden alle während der Ehe erworbenen Rentenansprüche berücksichtigt. Die Dauer eine möglichen Trennung hat hier erstmal keinen Einfluss auf das Ergebnis. Auch wenn ein Ehepaar schon Jahrzehnte getrennt lebt, werden alle Rentenansprüche aufgeteilt.
Unterhaltssachen
Als nächster Punkt wird im Gesetz die Folgesache Unterhaltssachen genannt. Damit verbunden werden die Unterhaltsansprüche im Verfahren erörtert. Hierzu zählen explizit die Unterhaltsansprüche, die die Unterhaltspflicht gegenüber einem gemeinschaftlichen Kind betreffen. Hier wird also der Unterhalt von den gemeinsamen Kindern besprochen und verhandelt. Neben dieser Unterhaltssache geht es hier auch um die Sachen, die die durch die Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht betreffen. Dieser Punkt betrifft dann in dem Verfahren u.a. den Ehegattenunterhalt. Dieser Art von Unterhalt für die ehemalige Ehefrau begründet sich ja gerade durch die Ehe. Solche Unterhaltsansprüche werden dann an dieser Stelle verhandelt und festgehalten. Obwohl hier die Unterhaltssachen geregelt werden, gibt es auch hier einzelne Ausnahmen. So fallen hier u.a. die vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger nicht drunter. Somit ist es notwendig genau hinzuschauen, wann und wie die Unterhaltsachen in den einzelnen Situationen geregelt werden.
Ehewohnungssachen
Bei diesem Punkt geht es um die gemeinsame Ehewohnugn. In diesem Zusammenhang tauchen solche Fragen auf: Wer behält die Wohnung nach der Scheidung? Wer muss ausziehen? Wann muss der andere Partner ausziehen? Kann man zum Auszug gezwungen werden? Wie wirken sich die Besitzverhältnisse hierauf aus? Alle diese Fragen werden dann zum Thema. Es kann so auch eine Zuweisung der Ehewohnung erfolgen. Das bedeutet, dass das Gericht dann eine Entscheidung hierüber fällt. Diese Situation tritt dann ein, wenn sich die Eheleute nicht einigen können, wer in der gemeinsamen Wohnung verbleibt und wer sich eine neue Wohnung suchen muss. Hier gibt es auch nochmal Unterscheide während des Getrenntlebens und in der Zeit nach der Scheidung. Auch eine Abwehr der Wohunngszuweisung kann hier durch den Anwalt erfolgen.
Haushaltssachen
Der Punkt Haushaltssachen bezieht sich u.a. auf den Hausrat des Ehepaares. Hier stellt sich die Frage nach einer gerechten Verteilung von den Gegenständen. Wer bekommt bestimmte Möbelstücke? Wer darf den Fernseher oder Lieblingssessel mitnehmen? Wie trifft man eine faire Verteilung? An dieser Stell kann genau über diese Fragen eine Einigung erzielt werden. Wenn sich die Ehepartner hier nicht selber einigen können, wird vor Gericht eine entsprechende Einigung ausgehandelt. Der eigene Anwalt kann so auch z.B. die Herausgabe von bestimmten Gegenständen vom Ehepartner verlangen. Hierfür ist erforderlich, dass es sich hier nachweislich um Eigentum des anderen Ehepartners handelt. solche und ähnliche Szenarien sind hier denkbar.
Güterrechtssachen
Güterrechtssachen umfassen die Geltendmachung des Zugewinns. Hierbei geht es um die faire Aufteilung des gemeinsamen Vermögens. Das Vermögen wird in diesem Zusammenhang als Güterstand der Eheleute bezeichnet. Vermögensrelvant sind die Positionen, die während der Ehe angefallen sind. Hierbei werden alle Sachen von Anfang bis Ende der Ehe berücksichtigt. In der Verhandlung über diese Folgesache kann der Scheidungsanwalt auch Dinge des Zugewinns abwehren bzw. versuchen diese Begehren abzuwehren. Hierunter fällt nicht nur das Barvermögen, sondern in der Regel sämtliche Vermögenswerte. Immobilien, Wertpapiere, Aktien, Fondbeteiligungen und auch Edelmetalle spielen hier eine zentrale Rolle. Abhängig davon, wann diese Sache in die Ehe eingebracht wurde, erfolgt eine möglichst faire Verteilung.
Kindschaftssachen
Wenn das Ehepaar die Scheidung einreicht, geht es häufig auch um die Kinder. In dem Gesetz wird dieser Punkt Kindschaftssachen genannt. Hierunter fallen einige Fragen wie z.B.: Wer bekommt das Sorgerecht nach der Scheidung? Wie ist das Umgangsrecht geregelt? Neben Regelungen zum Sorgerecht oder Umgangsrecht fallen unter diesen Punkt aber noch weitere Punkte. In einzelnen Fällen kann es hier auch um die Herausgabe eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten gehen. Alle diese Punkte können durch entsprechende Anträge im Scheidungsverfahren eingeschlossen werden. Bei Angelegenheiten der Kindschaftssachen kann das Gericht eine Einbeziehung auch nicht genehmigen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Gericht die Einbeziehung aus Gründen des Kindeswohls nicht für sachgerecht hält (vgl. § 137 FamFG).
Antrag fast immer erforderlich
Die genannten Folgesachen müssen fast immer vom Scheidungsanwalt beantragt werden. Sie sollten daher genau mit Ihrem Anwalt besprechen, wie Sie sich hier verhalten. Ihr Scheidungsanwalt sollte mit Ihnen jede Folgesache besprechen. Je nach individueller Situation kann Ihr Anwalt dann entsprechende Anträge hierfür stellen.
Nur der Versorgungsausgleich kann hier eine Ausnahme sein: Je nach Konstellation muss der Scheidungsanwalt diesen nicht einmal beantragen. Die Aufteilung der erworbenen Rentenanwartschaften wird dann mit der Scheidung durchgeführt. Generell gilt: Der Versorgungsausgleich wird von Amts wegen durchgeführt. Hierzu muss es aber nicht unbedingt kommen. Wenn der Versorgungsausgliech ausgeschlossen wurde, wird das Verfahren auch nicht durchgeführt. Auch bei kurzen Ehen (Dauer bis drei Jahre) wird der Versorgungsausgliech nur auf Antrag durchgeführt. Der Scheidungsanwalt muss hier also aktiv werden und den Antrag hierfür stellen.
In dem Zusammenhang von den Scheidungsfolgesachen spricht man häufig auch von dem Verbund. Hier hinter verbirgt sich eine gesetzliche Regelung zu den Folgesachen. Nach § 137 FamFG soll nämlich über Scheidung und Folgesachen zusammen verhandelt werden. Auch die letztendlich Entscheidung soll gemeinsam im Verbund erfolgen.
Weitere Informationen zu Folgesachen gibt es auch hier: Getrennt lebend ohne Scheidung
Was macht ein Scheidungsanwalt?
Ein Scheidungsanwalt hat vielfältige Aufgaben. Was der Scheidungsanwalt im Detail übernehmen muss, hängt von dem individuellen Fall ab. Hierbei kann es eine Rolle spielen, ob die Scheidung einvernehmlich oder streitig ist. Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich die Ehepartner in vielen Punkten einig. In so einem Fall müssen in der Regel nur wenige Punkte neben der eigentlichen Scheidung verhandelt werden. Häufig sind hier schon Regelungen zu den Scheiudngsfolgesachen getroffen worden. Die Ehegatten sind sich dann über Unterhalt, Kinder, Hausrat und Vermögensausgleich größtenteils einig. Der Scheidungsanwalt muss dann häufig nicht groß zwischen den Eheleuten vermitteln, da hier ein Konsens besteht. Das Scheidungsverfahren wird hierdurch ungemein erleichtert. Das hat zur Folge, dass die Scheidung insgesamt reibungslos ablaufen kann. In ganz vielen Fällen wird durch diesen unkomplizierten Ablauf auch die Dauer der Scheidung beeinflusst. Bei einvernehmlichen Scheidungsverfahren kommt es zu keinen Verzögerungen. Die Scheidung kann häufig ohne Probleme beschlossen werden, wenn das Gericht alle notwendigen Vorarbeiten geleistet hat. Ihr Scheidungsanwalt kann dann eine schnelle Durchführung ihres Verfahrens erwirken. Insgesamt fällt auch noch auf, dass eine einvernehmliche Scheidung wesentlich stressloser ist als eine streitige Scheidung.
In streitigen Verfahren kann es hingegen zu Verzögerungen kommen. Im Extremfall wird dann über die Scheidung an sich, aber auch die Folgesachen intensiv verhandelt. Die Ehegatten sind in einem solchen Verfahren häufig sehr zerstritten. Ein Scheidungsanwalt muss auch mit solchen Fällen souverän umgehen können. Hier ist auch mal Fingerspitzengefühl notwendig, um auch hier das Voranschreiten des Scheidungsverfahrens zu ermöglichen. Ganz häufig haben die Ehepartner ganz unterschiedliche Vorstellungen was die Scheidung betrifft. Egal ob es sich um die Kinder oder die Aufteilung von Vermögen dreht, kann eine Scheidung auch sehr schleppend voranschreiten. Das gilt es in jedem Fall zu verhindern. Von einem langsamen Verfahrensablauf hat nämlich keiner der Ehegatten etwas. Hier birgt sich nur die Gefahr von zusätzlichen Kosten. Unter Umständen müssen dann auch Gutachter hinzugezogen werden. Wenn sich das Verfahren es um spezielle Fragen dreht, müssen die Kosten von Gutachtern auch noch gezahlt werden. Gutachterkosten kommen dann in Frage, wenn es um Spezialfragen geht. Hier kann es unter anderem um vermögensrechtliche Fragen drehen. Was ist ein bestimmter Gegenstand im gemeinsamen Vermögen wert? Welche Summe kann der andere Ehegatte als Ausgleich einfordern? Solche und auch andere Fragen treten dann typischerweise auf.
Bei einer streitigen Scheidung können die Gesamtkosten nicht nur durch z.B. Gutachterkosten weiter steigen. Häufig ergeben sich die meisten Mehrkosten dadurch, dass ein zweiter Scheidungsanwalt beauftragt wird. Da Anwaltskosten den Großteil der Scheidungskosten ausmachen, steigen die Kosten durch einen zweiten Scheidungsanwalt stark an. Typischerweise verdoppeln sich die Kosten hierdurch fast. Auch wenn die zusätzlichen Kosten im ersten Moment ärgerlich sind, kann das Geld an dieser Stelle gut investiert sein. Bei der Scheidung geht es um viele wichtige Punkte. Sämtliche Entscheidungen sollten daher sorgfältig überlegt sein. Der eigene Scheidungsanwalt sollte daher genauestens über die Folgesachen beraten. Ein gemeinsamer Scheidungsanwalt ist an dieser Stelle eher nicht die richtige Wahl. Das resultiert daraus, dass auch ein gemeinsamer Anwalt nur einen Ehepartner „offiziell“ vertreten kann. Wenn es also entgegengesetzte Interessen irgendwo geben sollte, reicht ein Scheidungsanwalt typischerweise nicht mehr aus. Auch wenn das Streben nach Kostenersparnis da ist, lässt sich dieser Schritt häufig nicht ersparen. Eine ordentlich abgewickelte Scheidung ist auch für die Zukunft beider Ehegatten entscheidend. Was passiert mit dem gemeinsamen Vermögen? Wie wird die Rente aufgeteilt? Wer kümmert sich um die Kinder? Das sind nur wenige der zentralen Fragen einer Scheidung. An dieser Stelle sollten alle Möglichkeiten sorgfältig geprüft und abgewägt werden. Sie sollten darauf achten, dass Ihr Scheidungsanwalt sämtliche Fragen zu dem Thema Scheidung beantwortet. Fragen Sie lieber einmal zu viel als zu wenig nach. Andernfalls könnten sich hieraus sowohl finanzielle als auch rechtliche Nachteile ergeben. Solche Nachteile können auch unumkehrbar sein. Eine gute Betreuung und Beratung durch Ihren Scheidungsanwalt ist also sehr sehr wichtig für Ihre Scheidung.
Wenn Sie nicht ausführlich über die Scheidung und die Folgesachen von Ihrem Anwalt unterrichtet werden, sollten Sie auf jeden Fall nachhaken. Es ist äußerst wichtig, dass Ihnen die Folgen einer Scheidung bewusst sind. Sie müssen sich darüber im Klaren sein, wie dieses Verfahren abläuft. Auch die einzelnen Folgen sind sehr wichtig. Sie sollten sich intensiv mit dem Thema auseinandersetzen, da Sie sich sonst vielleicht falsch entscheiden. Sollte Ihr Scheidungsanwalt hier keine gute Leistung abliefern, müssen Sie einen Anwaltswechsel in Betracht ziehen. Auch wenn dieser Schritt Aufwand mit sich bringt, kann er manchmal notwendig sein. Eine ausführliche Beratung ist an dieser Stelle einfach wichtiger als die eigene Bequemlichkeit. Auch Zusatzkosten können hierdurch entstehen: Der bisher tätige Scheidungsanwalt kann Ihnen in der Regel bereits angefallene Anwaltskosten in Rechnung stellen. Nur in Ausnahmefällen muss es hier nicht zu kommen. Sie müssen also damit rechnen, dass der Anwaltswechsel auch Zusatzkosten mit sich bringt. Je nach Verfahren können diese Zusatzkosten auch ziemlich hoch sein. Dennoch kann sich dieser Schritt lohnen, da Sie sonst eventuelle falsch beraten werden. Der Schaden der Ihnen hierdurch entstehen kann, dürfte in vielen Fällen die Zusatzkosten übersteigen. Ein Anwaltswechsel sollte daher in Betracht gezogen werden, wenn Sie sich nicht richtig beraten fühlen.
Reicht ein gemeinsamer Scheidungsanwalt aus?
Wenn beide Ehepartner die Scheidung wollen und schon im Vorfeld über die wichtigsten Punkte geeinigt haben, kann ein gemeinsamer Scheidungsanwalt die richtige Wahl sein. Ein gemeinsamer Anwalt kommt also bei einvernehmlichen Scheidungen in Frage. Die Ehegatten sollten sich in diesem Fall über die wichtigsten Folgesachen der Scheidung verständigt haben. Die Vor- und Nachteile einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Scheidungsanwalt werden weiter unten genauer beleuchtet.
Bei einem gemeinsamen Scheidungsanwalt herrscht die Besonderheit, dass dieser nur von einem Ehepartner beauftragt wird. Der andere Ehegatte wird also nicht von diesem Scheidungsanwalt vertreten. Er muss der Scheidung nur schriftlich zustimmen. Die Zustimmung kann man einfach per Post an das zuständige Gericht nach Zustellung des Scheidungsantrages versenden. Es ist nicht möglich, dass beide Ehepartner den Scheidungsanwalt beauftragen. In der Regel spielt es auch keine Rolle, wer den Scheidungsanwalt beauftragt. Nur in besonderen Situationen (z.B. Auslandsbezug) kann die Wahl des Auftraggebers Vor- und Nachteile bieten. Wenn bei einer Scheidung einer der Ehegatten nicht in Deutschland lebt, sollte besser dieser der Antragsteller der Scheidung sein. Andernfalls müssen die Scheidungsdokumente gegebenenfalls aufwendig übersetzt und zugestellt werden. Die hieraus resultierenden Verzögerungen und Mehrkosten lassen sich also vermeiden. Auch bei einer möglichen Verkürzung des Trennungsjahres spielt dieser Punkt eine Rolle. Sollte die Ehefrau nämlich ein Kind von einem anderen Mann erwarten, kann der bisherige Ehemann am besten den Scheidungsanwalt beauftragen. In einem solchen Fall können Gerichte dann auf die Einhaltung des Trennungsjahres Verzichten und das Scheidungsverfahren schon wesentlich früher durchführen. Die richtige Wahl des Antragstellers kann also auch die Schnelligkeit der Scheidung beeinflussen. Lassen Sie diese Punkte am besten von Ihrem Scheidungsanwalt überprüfen, dann treffen Sie hier die für Sie beste Entscheidung.
Welche Vorteile hat eine einvernehmliche Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung kann in vielen Fällen einige Vorteile mit sich bringen. In manchen Fällen bietet es sich an, dass man nur einen Scheidungsanwalt beauftragt und sich einvernehmlich scheiden lässt. Doch welche Vorteile bring die einvernehmliche Scheidung genau? Diese fragen wollen wir jetzt genauer beleuchten.
Wenn man sich mit der einvernehmlichen Scheidung beschäftigt, fallen mehrere Vorteile auf. Zum einen führt eine einvernehmliche Scheidung in vielen Fällen zu einer großen Kostenersparnis. Diese Kostenersparnis ergibt sich einfach aus der Tatsache, dass nur ein Scheidungsanwalt beauftragt wird. Es ist nicht notwendig, dass die Ehegatten von zwei Scheidungsanwälten vertreten werden. Da sich beide Ehegatten die Anwaltskosten teilen können, kann man so 50% der Anwaltskosten einsparen. Viele Ehepaare, die sich einig sind, wählen diesen Weg und beauftragen nur einen Scheidungsanwalt. Ein Ehegatte beauftragt einen Scheidungsanwalt und wird von diesem dann auch offiziell vertreten. Der andere Ehegatte wird in dem Scheidungsverfahren von keinem Scheidungsanwalt vertreten. Er stimmt der Scheidung einfach nur zu. Das Gericht akzeptiert dieses Vorgehen und erwartet nicht, dass jeder Ehegatte von einem Scheidungsanwalt vertreten wird. Es ist nur notwendig, dass mindestens ein Anwalt an dem Verfahren beteiligt ist.
Neben einer möglichen Kostenersparnis fällt auch eine potentiell immense Zeitersparnis auf. Da nur ein Scheidungsanwalt beauftragt wurde, kann das Verfahren im Optimalfall reibungslos vom Gericht durchgeführt werden. Langwierige Streits über Detailfragen zur Scheidung gibt es hier häufig nicht. Die Ehegatten haben im Vorfeld des Verfahrens wichtige Scheidungsfolgesachen untereinander geklärt. Daraus folgt der Vorteil, dass die Folgesachen, sofern zulässig, nicht extra vor Gericht verhandelt werden müssen. Die Verhandlung über einzelne Folgesachen sollte man keinesfalls unterschätzen. Hier gibt es häufig die meisten Probleme bei Scheidungen. Fragen über den Kindesunterhalt, den Hausrat oder allgemein das Vermögen können extrem langwierig werden und das Verfahren stark verzögern.
Wann sind zwei Scheidungsanwälte nötig?
Auch wenn eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Scheidungsanwalt zahlreiche Vorteile bietet, sind manchmal zwei Scheidungsanwälte dennoch notwendig. In manchen Fällen kann es einfach sinnvoller sein, dass jeder Ehepartner einen eigenen Scheidungsanwalt beauftragt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sich die beiden Ehegatten in vielen Punkten nicht einigen können. Dann ist es wichtig, dass die beiden Scheidungsanwälte zwischen den Parteien vermitteln. Hier kann sich das Geschick eines Scheidungsanwalts zeigen, da dieser Kompromisse schaffen muss. Da häufig ganz entgegengesetzte Interessen vorherrschen kann die Kompromissfindung auch sehr lange dauern. Auch wenn die Scheidung dann nicht so schnell wie möglich vonstatten geht, ist dieser Prozess sehr wichtig. Je nach individueller Situation sollten alle zu berücksichtigen Faktoren gründlich verhandelt werden. Kinder, Hausrat, Vermögen und andere Dinge müssen gemeinsam geklärt werden. Dass sich beide Ehegatten über die rechtlichen und finanziellen Folgen der Scheidung im Klaren sind, ist ausgesprochen wichtig.
Sollte der Fall eintreten, dass sich ein Ehegatte nicht richtig beraten fühlt, sollte man einen zweiten Scheidungsanwalt einschalten. Je nach Ausmaß kann man hier unterschiedlich vorgehen. Wenn sich ein Ehegatte nicht vollständig beraten fühlt, kann dieser natürlich jederzeit einen anderen Anwalt aufsuchen. Hier kann dann erstmal eine außergerichtliche Beratung erfolgen. Diese Beratung kann im Zweifel Anwaltskosten sparen, da der zweite Anwalt bei Durchführung der Scheidung wesentlich mehr berechnen könnte. Dieser Schritt ist die erste Option, wenn man eine zweite Meinung zur Scheidung einholen möchte.
Sollte es größere Differenzen mit dem gemeinsamen Scheidungsanwalt geben, sollte man noch weitergehende Schritte ergreifen. An dieser Stelle wird es vermutlich sinnvoll sein, dass man sich von einem eigenen Scheidungsanwalt vertreten lässt. Der eigene Scheidungsanwalt vertritt dann nur die eigenen Interessen. Das ist gerade bei streitigen Verfahren notwendig. Es macht keinerlei Sinn, dass ein Scheidungsanwalt zwei zerstrittene Ehepartner vertritt. Ansonsten kann es dazu kommen, dass einer der Ehepartner benachteiligt wird. Es ist wichtig, dass die Interessen beider Ehegatten im Scheidungsverfahren Gehör finden. Nur so kann das zuständige Gericht gute Kompromisse unter den Ehegatten ermöglichen.
Neben offensichtlichen Fällen, wann ein Scheidungsanwalt nicht ausreicht, gibt es auch noch bestimmte Sonderfälle. Ein zweiter Scheidungsanwalt kann auch dann notwendig sein, wenn der andere Ehegatte eigene Anträge stellen möchte. Diese Anträge beziehen sich dann häufig auf die Scheidungsfolgesachen wie z.B. Kindesunterhalt oder den Versorgungsausgleich. Da keine Anträge ohne anwaltliche Vertretung gestellt werden können, ist ein zweiter Anwalt unabdingbar. Man sollte sich im Vorfeld der Scheidung genau darüber informieren, ob man Bedarf für einen zweiten Scheidungsanwalt hat. Andernfalls kann man auch noch im Verfahrensverlauf einen zweiten Anwalt beauftragen. Dennoch empfiehlt es sich, dass der zweite Scheidungsanwalt so früh wie möglich in dem Verfahren involviert ist. So kann das Verfahren ohne Unterbrechung ablaufen.
Auch für den Versorgungsausgleich kann ein zweiter Anwalt sinnvoll sein. Möchte man den Versorgungsausgleich nämlich ausschließen, kann ein zweiter Scheidungsanwalt hier nützlich sein. So wäre ein Vergleich über den Versorgungsausgleichsauschluss möglich. Hierfür ist nur erforderlich, dass beide Parteien von einem Anwalt vertreten werden. Der Versorgungsausgleich kann dann in dem Verfahren ausgeschlossen werden. Ein gemeinsamer Anwalt kann diesen Ausschluss alleine nicht in Form eines Vergleichs durchführen. Wenn der Rest des Verfahrens einvernehmlich sei sollte, kann auch nur für den einzelnen Termin ein zweiter Scheidungsanwalt beauftragt werden. Das empfiehlt sich dann, wenn der Versorgungsausgleich kostengünstig ausgeschlossen werden soll. Bei diesem Vorgehen muss man immer auch beachten, dass der Versorgungsausgleich nicht immer im Verfahren ausgeschlossen werden kann. Einzelne Faktoren im konkreten Fall sind dann dafür ausschlaggebend, ob ein Ausschluss rechtens ist. Das zuständige Gericht wird in jedem Fall eine Einschätzung dazu abgeben. Neben dem Versorgungsausgleich kann man sich so aber auch über andere Folgesachen der Scheidung einigen. Hierunter fallen auch Regelungen zum Unterhalt.
Wie findet man einen guten Scheidungsanwalt?
Wenn der Entschluss der Ehegatten feststeht und die Scheidung eingereicht werden soll, muss der passende Anwalt gefunden werden. Doch wie findet man eigentlich einen guten Scheidungsanwalt? Die Suche nach dem richtigen Anwalt kann manchmal gar nicht so einfach sein. Bei einem gemeinsamen Scheidungsanwalt ist die Suche häufig noch schwerer, da beide Ehegatten bestimmte Vorstellungen an den Anwalt haben. Auf jeden Fall sollten Sie nicht irgendeinen Anwalt beauftragen, sondern ruhig mehrere in Betracht ziehen. Die Auswahl des richtigen Scheidungsanwalts darf nicht unterschätzt werden, da eine gute Beratung was die Scheidung und deren Folgen anbelangt extrem wichtig ist. Sie sollten einen Anwalt nehmen, dem Sie vollkommen vertrauen und bei dem Sie sich gut aufgehoben fühlen.
Erreichbarkeit
Das Verhältnis zwischen Mandant und Anwalt sollte so sein, dass Sie auch jederzeit Rückfragen stellen können. Die Erreichbarkeit des Scheidungsanwalts ist also sehr wichtig. Es ist nicht unbedingt erforderlich, dass Sie sich immer persönlich mit Ihrem Anwalt treffen. Die Kommunikation kann heutzutage genauso gut auch über E-Mail, Telefon oder Fax verlaufen. Man sollte nur darauf achten, dass der Anwalt auch auf die eigenen Fragen eingeht und auch zeitnah antwortet. Es ist wichtig, dass Sie während des kompletten Verfahrens einen persönlichen Ansprechpartner haben. Dieser Ansprechpartner sollten Ihnen dann auch bei allen möglichen Fragen weiterhelfen können.
Erfahrung
Bei der Anwaltswahl spielt auch die Erfahrung des Anwalts eine große Rolle. Da es im Anwaltsberuf ganz viele verschiedene Rechtsbereiche gibt, ist nicht jeder Anwalt in jedem Gebiet ein Experte. Häufig fokussieren sich die einzelnen Anwälte auf drei bis fünf Tätigkeitsschwerpunkte. Diese Einschränkungen fördert, dass man in diesem Bereichen besonderes Wissen sammeln kann. Je größer der Wissensschatz Ihres Scheidungsanwalts desto unkomplizierter wird Ihre Scheidung dann vermutlich auch ablaufen. Es empfiehlt sich also auch auf die Tätigkeitsschwerpunkte eines potentiellen Anwalts zu achten. Im Optimalfall haben Sie einen Anwalt gefunden, der ausschließlich Familienrecht und Scheidungsrecht macht. Hier können Sie sich ziemlich sicher sein, dass Ihr Anwalt die Scheidung souverän für Sie durchführen kann. Das liegt einfach daran, dass der Anwalt vermutlich schon viele verschiedene Fälle bearbeitet hat und somit auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen kann.
Neben den Tätigkeitsschwerpunkten sollte man auch darauf achten, wie lange ein Scheidungsanwalt schon berufstätig ist. Umso länger der Anwalt in seinem Fachgebiet tätig ist, desto besser. Junge Anwälte können an einzelnen Stellen noch unsicher sein. Es ist auch möglich, dass diese besondere Verfahren vielleicht noch nicht durchgeführt haben. Dann müssen sich diese Anwälte woanders Rat holen und passende Informationen besorgen. Unter Umständen kann das Scheidungsverfahren hierdurch verzögert werden. Auch Fragen von den Mandanten können so eventuell nicht immer sofort beantwortet werden. Ein unerfahrener Anwalt ist mit der Materie vielleicht einfach nicht so vertraut und braucht etwas mehr Einarbeitungszeit.
Beratung
Für eine fundierte Entscheidung welcher Scheidungsanwalt nun der richtige ist, kann das erste Beratungsgespräch richtungsweisend sein. Dieses Beratungsgespräch kann persönlich in der Kanzlei des Anwalts erfolgen. Häufig werden Erstberatungen auch am Telefon oder sogar per Skype gemacht. Letztendlich ist die Wahl des Kommunikationsmittels nicht so sehr entscheidend. Sie sollten lieber darauf achten, wie gut Ihnen die Scheidung und deren Folgen erklärt werden. Lassen Sie sich ruhig den Ablauf des Scheidungsverfahrens im Detail erläutern. Häufig kann man schon hier viele offene Fragen klären. Außerdem erhalten Sie so einen ersten Eindruck von Ihrem Scheidungsanwalt. Sein Auftreten können Sie so gut zum ersten Mal kennenlernen. Die Art und Weise, wie er sich mit Ihnen unterhält und auch auf Ihre Fragen eingeht, erlauben eine erste Einschätzung. Bei dem ersten Gespräch muss man darauf achten, ob die Chemie stimmt und man sich gut beraten fühlt. Ein gutes Qualitätskriterium ist es, ob Sie nach einer Beratung den Großteil der Scheidungsthemen verstanden haben. Konnte der Scheidungsanwalt die Zusammenhänge gut erklären? War die Beratung durchweg verständlich für Sie? Das erste Beratungsgespräch wird von einigen Anwälten auch kostenlos angeboten. Andernfalls kann der jeweilige Scheidungsanwalt auch eine Beratungsgebühr abrechnen. Fragen Sie einfach bei dem Anwalt nach und entscheiden Sie dann selbst, ob Sie dort eine Beratung wünschen.
Anwaltskosten
Bei einem ersten Beratungsgespräch kann man auch die Frage nach den Scheidungskosten gut klären. Der Scheidungsanwalt muss Sie vor seiner Beauftragung über die anfallenden Kosten informieren. Die Scheidungskosten setzten sich aus Anwaltsgebühren und Gerichtskosten zusammen. Der beratende Scheidungsanwalt sollte Ihnen eine grobe Berechnung der Scheidungskosten erstellen können. Welche Faktoren die Kosten weiter beeinflussen, wird Ihnen der Anwalt dann hoffentlich auch erläutern. Ganz pauschal kann keine genaue Summe genannt werden. Je nach Einkommenssituation der Ehegatten können hier unterschiedliche Kosten anfallen. Auch die Vermögenssituation kein die Höhe der Kosten beeinflussen. Generell gilt, dass nicht nur Kosten für die eigentliche Scheidung anfallen können. Auch die Folgesachen der Scheidung haben hier, je nach Situation, einen gewissen Anteil. Die Durchführung des Versorgungsausgleichs, also der Aufteilung von Rentenansprüchen, kann die Scheidungskosten erhöhen. Auch der Zugewinnausgleich, also der Vermögensausgleich, kann zu weiteren Kosten führen. Lassen Sie sich auf jeden Fall vorher von Ihrem Scheidungsanwalt beraten, welche Kosten auf Sie zu kommen. Auf Basis der von Ihnen angegebenen Daten kann der Anwalt ungefähre Kosten berechnen.
Neben der Zusammensetzung der Kosten spielt auch die Berechnungsweise eine gewisse Rolle. Bei der Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren wird das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz genutzt (RVG). Eine Übersicht über die einzelnen Regelungen finden Sie unter diesem Link. Jeder Scheidungsanwalt muss Ihnen wenigstens die gesetzlichen Mindestkosten für seine Vertretung in Rechnung stellen. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden, indem weniger Gebühren verlangt werden. Scheidungsanwälte können also nicht ohne weiteres besondere Angebote machen. Grundsätzlich sind die Scheidungskosten gesetzlich geregelt. Beliebte Scheidungsanwälte können zwar nicht weniger Gebühren verlangen, aber generell auch mehr als nur die Mindestkosten. In einem solchen Fall wird ein Anwalt vielleicht nach Stunden bezahlt. Insgesamt sind seine Anwaltsgebühren dann höher als die gesetzlichen Mindestkosten. Sprechen Sie vorher mit Ihrem Anwalt über dieses Thema, um böse Überraschungen zu vermeiden. Ihr Scheidungsanwalt kann Ihnen dann in Ruhe seine Kosten erklären. Kostentransparenz ist ein zentrales Thema, wenn es darum geht den richtigen Scheidungsanwalt zu finden.
Wie kann man den Scheidungsanwalt wechseln?
Sie können grundsätzlich jederzeit den Scheidungsanwalt wechseln. Sie sollten sich aber im Klaren darüber sein, dass die Scheidungskosten hierdurch insgesamt steigen können. Je nach Verfahrensfortschritt und bisheriger Tätigkeit des Anwalts können gewisse Gebühren anfallen. Sollte der Anwalt bisher nicht tätig geworden sein, kann ein Anwaltswechsel auch ohne Mehrkosten erfolgen. Allgemein gilt, dass auch der andere Scheidungsanwalt die vollen Gebühren für die Scheidung geltend machen kann. Das ist vollkommen unabhängig davon, wie viel Geld der andere Anwalt schon erhalten hat. Ein Anwaltswechsel sollten Sie sich in jedem Fall vorher gut überlegt haben. Hierdurch können nicht nur zusätzliche Kosten entstehen. Auch das Scheidungsverfahren kann hierdurch verzögert werden. Es kann sein, dass sich der neue Scheidungsanwalt erstmal einarbeiten muss.
Kann mich ein Notar scheiden?
Die Frage, ob ein Notar auch die Scheidung einreichen kann, kommt immer wieder auf. Grundsätzlich gilt, dass eine Scheidung nur durch den Notar nicht machbar ist. Das Scheidungsverfahren muss immer mit mindestens einem Anwalt vor einem Familiengereicht durchgeführt werden. Bevor Sie zum Scheidungsanwalt gehen, kann ein Notar aber dennoch sinnvoll sein. Beim Notar können Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung schließen. Eine solche Vereinbarung kann dann die Scheidung vereinfachen und beschleunigen. Legen Sie diese Urkunde Ihrem Scheidungsanwalt vor. der Scheidungsanwalt kann diese dann seinem Antrag beifügen. Das Gericht wird dann dementsprechend den Scheidungsprozess gestalten.
Ist eine Mediation sinnvoll?
Eine Mediation im Vorfeld der Scheidung kann sinnvoll sein. Ziel der Mediation ist es Scheidungsfolgesachen möglichst frühzeitig zu klären. Hierzu zählen Regelungen zum Kindesunterhalt oder Umgangsrecht. Auch andere Themen finden sich hier wieder. Am Ende der Mediation steht eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Diese Vereinbarung enthält dann im besten Fall für beide Ehegatten passende Regelungen. Der Scheidungsanwalt kann dann darauf aufbauen und die Scheidung für Sie beantragen. Das Scheidungsverfahren wird durch diese Vereinbarung beschleunigt, da das Gericht viele Punkte gar nicht mehr klären braucht. Die EIngung der Ehepaare im Vorfeld erspart dem Gericht und den Scheiudngsanwälten Arbeit. Auch zusätzlichen Kosten können hiermit potentiell eingespart werden.