Wie hoch ist der Gerichtskostenvorschuss Scheidung? Muss dieser Gerichtskostenvorschuss bei Scheidung immer bezahlt werden? Gibt es Ausnahmen?
Ganz allgemein bei jedem Gerichtsprozess müssen die Gerichtskosten und damit auch ein Gerichtskostenvorschuss geleistet werden, damit das Gericht tätig wird. Bei dem Scheidungsverfahren ist das auch der Fall, wobei hier eine einzige Ausnahme gilt.
Inhalt
- 1 Gerichtskostenvorschuss ist üblich
- 2 Gerichtskostenvorschuss Scheidung nach Antrag/Klage
- 3 Tipp: Beschleunigen Sie Ihre Scheidung durch einen Verrechnungscheck
- 4 Welcher Ehepartner zahlt den Gerichtskostenvorschuss Scheidung?
- 5 Höhe der Gerichtskosten vom Streitwert abhängig
- 6 Ausnahme: Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe
Gerichtskostenvorschuss ist üblich
Ein Gerichtskostenvorschuss ist üblich, wenn Sie bei einem Gericht in Deutschland, unabhängig von dessen Ebene, ein Prozess oder Verfahren (wie z.B. die Scheidung) anstrengen.
Dieser Vorschuss der Gerichtskosten wird normalerweise dann fällig, wenn Ihre Klage oder Ihr Antrag erfolgreich bei dem zuständigen Gericht eingereicht wurde. Erst nachdem dieser Gerichtskostenvorschuss von Ihnen an das Gericht geleistet wurde, wird das Verfahren fortgesetzt.
Gerichtskostenvorschuss Scheidung nach Antrag/Klage
Sie als Antragsteller bzw. ihr Anwalt als Prozessbevollmächtigter bekommen in der Regel postalisch nach Einreichen des Antrags bzw. der Klage eine erste Rechnung über den zu leistenden Gerichtskostenvorschuss. Wenn Sie erfolgreich den geforderten Betrag an die in der Rechnung angegebenen Justizkasse bezahlt haben, bearbeitet das Gericht Ihren Antrag oder Ihre Klage weiter.
Tipp: Beschleunigen Sie Ihre Scheidung durch einen Verrechnungscheck
Erst nachdem Sie die Gerichtskostenvorschuss Scheidung geleistet haben, bearbeitet das zuständige Gericht Ihren Scheidungsantrag und stellt diesen auch Ihrem Ehepartner, dem Antragsgegner, zu. Hieraus folgt, dass die Scheidungssache erst rechtshängig wird, sobald dieser Vorschuss geleistet wurde.
Wir empfehlen Ihnen daher sehr, dass Sie sich von Ihrem Anwalt die Gerichtskosten im Vorfeld ausrechnen lassen und diese dann in Form eines Verrechnungschecks dem Scheidungsantrag beilegen, sodass es zu keinen unnötigen Verzögerungen kommen kann. Durch diese Vorgehen können ca. vier bis sechs Wochen Zeit bei Ihrer Scheidung eingespart werden.
Welcher Ehepartner zahlt den Gerichtskostenvorschuss Scheidung?
Abhängig davon welcher Ehepartner den Antrag auf Ehescheidung stellt, also vom Anwalt vertreten wird, muss auch dieser zunächst den Gerichtskostenvorschuss übernehmen, wobei dieser dann später von dem anderen Ehegatte zur Hälfte zurückgefordert werden kann.
Höhe der Gerichtskosten vom Streitwert abhängig
Nach § 34 GKG (Gerichtskostengesetz) werden die Gerichtskosten, also auch der Gerichtskostenvorschuss, in ihrer Höhe bestimmt. Entscheidend hierfür ist der errechnete Streitwert/Gegenstandswert für das Scheidungsverfahren.
Allgemein gilt also: Je höher der Streitwert, desto höher auch die Gerichtskosten.
Weiter Details zur Streitwertermittlung erhalten Sie hier: Scheidungskosten
Außerdem könne Sie sich die Gerichtskosten hiermit berechnen: Scheidungskostenrechner
Ausnahme: Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe
Falls Sie Prozesskostenhilfe (PKH) für Ihre Klage bzw. Verfahrenskostenhilfe für Ihr Scheidungsverfahren beantragt haben und diese vom Gericht genehmigt wurde, wird kein Gerichtskostenvorschuss fällig.
Prüfen Sie jetzt unverbindlich Ihren Anspruch auf Prozesskostenhilfe: Prozesskostenhilferechner
Kostenpunkte wie den Trennungsunterhalt können Sie auch auf dieser Website berechnen. Hier für Trennungsunterhalts klicken.