Scheidung per Internet?

Scheidungsfolgenvereinbarung: Scheidungsfolgen gemeinsam regeln

Scheidungsfolgenvereinbarung: Was muss man beachten?

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag über die Folgen einer Scheidung. Zu Scheidungsfolgen zählen neben dem Hausrat auch die Verteilung des Vermögens. Aber auch der Umgang und Unterhalt von gemeinsamen Kindern wird hier geregelt. Eine notarielle Vereinbarung über die Scheidungsfolgen vereinfacht oft die Scheidung. Umso früher die Folgen vertraglich geregelt werden, desto einfacher ist auch die Scheidung.

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Was passiert nach dem Ende der Ehe? Wie wird das Vermögen und der Haushalt aufgeteilt? Wer bleibt in der Ehewohnung? Diese und weitere Fragen soll die Scheidungsfolgenvereinbarung beantworten. Häufig wird eine solche Vereinbarung geschlossen, damit die finanziellen und rechtlichen Scheidungsfolgen abschließend geregelt werden. Man versucht so die Zeit nach der Scheidung für beide Ehegatten so einfach wie nur möglich zu regeln. Da hier einige Aspekte eine wichtige Rolle spielen können, sind solche Vereinbarungen häufig sehr ausführlich.

Ein wichtiger Aspekt ist sicherlich der Umgang mit der gemeinsamen Wohnung. Damit verbunden muss natürlich auch der Hausrat aufgeteilt werden. Je nach Situation wird dann auch über nachehelichen Unterhalt gesprochen. Hierbei spielt natürlich das Einkommen der einzelnen Ehepartner eine wichtige Rolle. Neben Unterhalt für den Ehepartner kann aber auch Kindesunterhalt relevant sein. Generell aber auch das Sorgerecht und der Umgang mit den gemeinsamen Kindern muss geregelt werden. Schlussendlich muss man sich auch über die Aufteilung des Vermögens und etwaiger Rentenansprüche beschäftigen.

Warum lohnt sich eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Ob sich eine Vereinbarung zu den Scheidungsfolgen lohnt, hängt natürlich immer vom Einzelfall ab. Nichtsdestotrotz ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung in den meisten Fällen sinnvoll. Gerade wenn absehbar ist, dass eine Scheidung unvermeidlich ist, sollte man hierüber nachdenken. Die Scheidungsfolgen im Vorfeld der Scheidung zu regeln, kann sich lohnen, da man so Stress, Zeit und auch Geld sparen kann. Man kann sagen, dass das Scheidungsverfahren so wesentlich reibungsloser und auch schneller ablaufen kann.

Wenn die Scheidungsfolgen nicht im Vorfeld geregelt werden, muss man im Scheidungsverfahren eine Einigung finden. Im Rahmen des Verfahrens vor Gericht befasst man sich dann mit den einzelnen Scheidungsfolgen und geht diese einzeln durch. Je nachdem, wie viele Scheidungsfolgesachen hier behandelt werden, kann sich das Gerichtsverfahren in die Länge ziehen. Wenn sich die Ehepartner sowieso vollkommen einig sind, muss sich das Verfahren nicht stark verzögern. Trotzdem ergibt es in vielen Situationen Sinn, dass man bereits im Vorhinein die Scheidungsfolgen regelt. Gerade wenn es hier Konfliktpotential gibt, bietet sich eine notarielle Vereinbarung an. Vielen Ehepaaren fällt es leichter, sich schrittweise an die Scheidung heranzubewegen. Eine Einigung im Vorfeld kann die Scheidung vereinfachen, da man so frühzeitig Kompromisse schließt und schneller das Verfahren abwickeln kann. Lange Diskussionen vor Gericht über einzelne Scheidungsfolgen können im Zweifel die Scheidungskosten erhöhen. Je nach Sachlage kann eine Vereinbarung also sinnvoll sein.

Was sind Scheidungsfolgen?

Scheidungsfolgen: Welche Regelungen sind hier wichtig?

Scheidungsfolgen: Welche Regelungen sind hier wichtig?

In einer notariellen Vereinbarung können verschiedenste Scheidungsfolgen geregelt werden. Im Folgenden wollen wir etwas detaillierter auf die einzelnen Folgesachen eingehen. WIr werden dabei typische Regelungen zu den einzelnen Punkten nennen, damit die einzelnen Punkte klar werden.

Ehewohnung

Ein wichtiger Punkt ist der Verbleib der gemeinsamen Ehewohnung. In einigen Fällen bleibt einer der Ehegatten hier weiter wohnen. Wer dann für die monatlichen Kosten der Wohnung aufkommt, wird ganz unterschiedlich geregelt. Hierbei spielt es natürlich auch eine Rolle, ob beide Ehegatten erwerbstätig sind. In manchen Fällen wird die Ehewohnung auch komplett aufgelöst. So wird beispielsweise eine gemeinsame Wohnung gekündigt oder verkauft. In diesen Fällen suchen sich dann beide Ehepartner eine neue Wohnmöglichkeit.

Hausrat in Scheidungsfolgenvereinbarung

Neben der Ehewohnung muss natürlich auch der Hausrat irgendwie geteilt werden. Gerade hier kommt es oft zu Konflikten. Welcher Ehepartner bekommt welche Gegenstände? Wie werden gemeinsame Anschaffungen fair geteilt? Die Scheidungsfolgenvereinbarung kann genau diese Fragen klären, da hier eine genaue Aufteilung festgelegt werden kann. Wenn klar geregelt ist, wer was bekommt, verläuft die Aufteilung wesentlich einfacher als sonst.

Unterhaltszahlungen

In einer Scheidungsfolgenvereinbarung einigt man sich auch über Unterhaltszahlungen. Zu den Unterhaltszahlungen gehört unter anderem der nacheheliche Ehegattenunterhalt. Der Ehegattenunterhalt wird nach üblichen Berechnungsweisen ermittelt und dann in der Vereinbarung verankert. Generell gilt, dass der Ehegatte mit höherem Einkommen an den Anderen Unterhalt zu leisten hat. Die genaue Dauer und Höhe muss dann für den Einzelfall ermittelt werden.

Neben dem nachehelichen Unterhalt spielt aber auch Kindesunterhalt eine Rolle. Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, muss die Unterhaltszahlung entsprechend vereinbart werden. Auch hier muss zunächst die angemessene Höhe ermittelt werden. Alter des Kindes und Einkommen des Unterhaltspflichtigen werden hierbei berücksichtigt. Neben der Höhe des Unterhalts wird häufig auch der genaue Zahltag vereinbart. Genaue Regelungen sind hier wichtig, damit für alle Parteien Klarheit herrscht.

Sorgerecht und Umgangsrecht

Weiterhin muss auch das Sorgerecht bei der Scheidung geregelt werden. In vielen Fällen bekommen beide Ehegatten das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen. Die Ehegatten sind hier dann also auf einer Ebene gleichberechtigt. In nicht wenigen Fällen bekommt aber auch nur ein Ehegatte das Sorgerecht des Kindes. In den meisten Fällen dann die Ehefrau. Da das Sorgerecht eine schwerwiegende Regelung betrifft, sollte man sich hier frühzeitig Gedanken machen. Die Vereinbarung zu den Scheidungsfolgen bietet sich dann häufig für eine Einigung an.

Wenn sich die Ehegatten dann über das Sorgerecht geeinigt haben, muss noch das Umgangsrecht geregelt werden. Wann hat der andere Ehepartner Umgang mit dem gemeinsamen Kind? Wie ist der Umgang genau geregelt? Diese und weitere Fragen sollen hier in Form einer Vereinbarung geklärt werden. An dieser Stelle ist natürlich der gewöhnliche Aufenthaltsort des Kindes ein wichtiger Faktor. Lesen Sie hier mehr Informationen zum Recht auf Aufenthaltsbestimmung.

Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich beschäftigt sich hier mit dem gemeinsamen Vermögen. Wie genau wird das Vermögen verteilt? Wie werden Schulden berücksichtigt? Viele Fragen müssen an dieser Stelle geklärt werden. Hier sollte man besonders aufmerksam arbeiten, da es hier um viel Geld gehen kann. Man sollte versuchen, dass man eine faire Lösung für alle Beteiligten findet. Die genaue Regelung wird dann schriftlich in der notariellen Vereinbarung fixiert. Bei diesem Aspekt spielt der Güterstand eine zentrale Rolle.

Versorgungsausgleich

Die Rentenanwartschaften zählen auch zu den wichtigen Scheidungsfolgesachen. Der Versorgungsausgleich beschreibt die Aufteilung dieser Anwartschaften. Der Versorgungsausgleich ist für die Scheidung wichtig, da diese Folgesache zwingend bei der Scheidung thematisiert werden muss. Das Gericht muss hier eine entsprechende Lösung finden. Sollte bereits eine Einigung aus der notariellen Vereinbarung hervorgehen, übernimmt das Gericht diese meistens. Bei dem Versorgungsausgleich gibt es auch mehrere Optionen für die Ehegatten. Der Versorgungsausgleich kann so zum Beispiel ausgeschlossen werden. Eine Durchführung des Versorgungsausgleichs finden dann also gar nicht statt. Ob das möglich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Was ist der Unterschied zwischen Scheidungsfolgenvereinbarung und Ehevertrag?

Der Unterschied zwischen Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung ist der Zeitpunkt der Unterzeichnung. Eine Ehevertrag wird typischerweise vor bzw. kurz nach der Eheschließung vereinbart. Die Scheidungsfolgenvereinbarung wird normalerweise kurz vor der Scheidung getroffen. Inhaltlich werden hier sehr ähnliche Punkte geregelt. In beiden Vereinbarungen werden die Scheidungsfolgen vorsorglich geregelt. Sollte bereits ein Ehevertrag bestehen, muss häufig nicht noch eine Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen werden. Nur wenn bestimmte Scheidungsfolgen noch nicht geregelt wurden, können diese hier ergänzend vereinbart werden.

Wie schließt man eine Scheidungsfolgenvereinbarung ab?

Scheidungsfolgenvereinbarung beurkunden: Notar muss beauftragt werden

Scheidungsfolgenvereinbarung beurkunden: Notar muss beauftragt werden

Zunächst einmal benötigt man eine individuelle Scheidungsfolgenvereinbarung. Hierfür lassen Sie sich am besten von einem Scheidungsanwalt beraten. Der Anwalt wird dann eine für Sie passende Vereinbarung ausarbeiten. Sie sollten keinesfalls irgendwelche Mustervereinbarungen verwenden, da jede Situation anders ist. Eine ordentliche Beratung durch einen kompetenten Anwalt zahlt sich am Ende immer aus.

Wenn die Scheidungsfolgenvereinbarung nun formuliert wurde, muss diese noch geschlossen werden. Ein wirksamer Schluss einer solchen Vereinbarung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Zum einen kann diese Vereinbarung im Scheidungstermin vor Gericht protokolliert werden. Zum anderen werden Scheidungsfolgenvereinbarung aber häufig auch durch einen Notar beurkundet. Das sind die beiden üblichsten Wege, um diese Vereinbarung zu schließen.

Was kostet eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Die Kosten der Scheidungsfolgenvereinbarung sind nicht pauschal bezifferbar. Hier sind die Umstände des Einzelfalls entscheidend. Hierbei spielt auch die Vermögenshöhe der Ehegatten eine zentrale Rolle. Je größer das Vermögen, desto höher auch die entstehenden Kosten. Weiterhin wird auch der mit der Beurkundung und Formulierung verbundene Aufwand hier berücksichtigt. Die ungefähren Kosten können Sie bei einem Notar oder Ihrem Anwalt erfragen.