Scheidung per Internet?

Getrennt Lebend Ohne Scheidung: Was muss Ich beachten?

Getrennt Lebend Ohne Scheidung? Wir erläutern Ihnen hierzu 9 Vor- und Nachteile, was für oder gegen eine dauerhafte Trennung ohne Scheidung spricht.

In den Folgenden Abschnitten wollen wir Sie ausführlich über die einzelnen Vor- und Nachteile der Trennung ohne Scheidung informieren. Mit allen diesen Punkten sollten Sie sich auf jeden Fall einmal intensiv auseinandersetzen, bevor Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner die Entscheidung über ein mögliches Scheidungsverfahren treffen. Hier muss stark zwischen den einzelnen Punkten abgewägt werden, eine allgemeine Empfehlung gibt es nicht so ohne Weiteres.

Diese Thematik des getrennt lebend ohne Scheidung kommt immer wieder auf, da es viele offene Fragen oder Unklarheiten, aber auch Missverständnisse auf der Seite der Eheleute gibt.

Häufig entscheiden sich viele Paare für eine Trennung ohne Scheidung, da die meisten davon ausgehen, dass sie auf diese Weise viel Geld sparen und so nicht für „unnötige“ Scheidungskosten aufkommen müssen und trotzdem weiterhin steuerliche Vorteile genießen können.

Mit den folgenden Punkten wollen wir überprüfen, ob diese Motivation seine Berechtigung findet:

Änderung der Steuerklasse bei getrennt lebend ohne Scheidung

Getrennt Lebend Ohne Scheidung: Änderung der Steuerklasse

Getrennt Lebend Ohne Scheidung: Änderung der Steuerklasse

Dieser Punkt ist auch sehr häufig die Motivation für Ehepaare keine Scheidung einzureichen, da die Meisten auch bei einer Trennung nicht auf die dauerhaften steuerlichen Vergünstigungen verzichten wollen. Doch der Glaube daran, dass die Steuerklasse mit dem Fortbestehen der Ehe, zumindest auf dem Papier, nicht bei einer Trennung geändert werden muss, ist definitiv falsch.

Steuerklasse muss auch ohne Scheidung zum Beginn des folgenden Jahres geändert werden

Sie müssen nach einer Trennung den Wechsel Ihrer Steuerklasse bei dem für Sie zuständigen Finanzamt für das darauffolgende Kalenderjahr beantragen.

Praktisch bedeutet das: Wenn Sie sich irgendwann in 2015 trennen, dann werden Sie zumindest noch für dieses Jahr gemeinsam veranlagt. In dem auf die Trennung folgenden Jahr, also 2016 hier im Beispiel, müssen Sie dann aber den Wechsel der Steuerklasse beim Finanzamt beantragen. Hierbei spielt es aber keine Rolle, welche Ehegatte diesen Antrag beim Finanzamt stellt. Auch bedarf es keinerlei Zustimmung des anderen Ehegatten.

Die Steuerklasse muss also auch bei der Trennung ohne Scheidung gewechselt werden. Daraus folgt, dass der Verzicht auf eine Scheidung, im Gegensatz zum allgemeinen Verständnis, hier keine steuerlichen Vergünstigungen bietet.

Mitversicherung bei Krankenkasse

Getrennt Lebend Ohne Scheidung: Mitversicherung bei Krankenkasse

Getrennt Lebend Ohne Scheidung: Mitversicherung bei Krankenkasse

Weitere Unsicherheiten gibt es auch bei der Frage nach dem Versicherungsstatus der getrennt lebenden Ehegatten. Eine zentrale Frage ist, inwiefern eine Scheidung Einfluss auf mögliche Versicherungsbeiträge hat.

Wenn einer der Ehepartner nicht selber erwerbstätig ist, gibt es oftmals die Konstellation, dass dieser in der sogenannten Mitversicherung in der Krankenkasse des anderen Ehegatten mitversichert ist. Wenn sich nun beide Ehepartner trennen, dann ändert sich an diesem Zustand grundsätzlich nichts.

Mitversicherung in Krankenkasse endet nach rechtskräftiger Scheidung

Im Gegensatz zum Steuerrecht wird bei den Versicherungen keine Unterscheidung zwischen dem Getrenntleben des Ehepaares oder deren Zusammenleben gemacht.

Solange die Scheidung nicht eingereicht und dann später rechtskräftig wird, bleibt der andere Ehepartner beim Ehegatten in der Krankenkasse mitversichert.

Sie müssen daher diese Krankenkasse unter Umständen auch überhaupt nicht über Ihre Trennung informieren, da sich hierdurch normalerweise in der Konstellation keine weiteren Folgen für Sie ergeben.

Neue Ehe schließen

Getrennt Lebend Ohne Scheidung: Neue Ehe schließen

Getrennt Lebend Ohne Scheidung: Neue Ehe schließen

Dieser Punkt erscheint wahrscheinlich zunächst für die meisten Leser als etwas redundant, da ja weit verbreitet ist, dass in Deutschland nicht mehrere Ehen gleichzeitig von ein und derselben Person geführt werden können. Trotzdem gilt es auch hier zu bedenken, wie man beim Getrenntleben ohne Scheidung mit dem Wunsch nach einer neuen Ehe umgeht.

Bis zu zehn Monate lang warten

Wenn die Ehepartner getrennt lebend ohne Scheidung eine neue Ehe mit einem anderen Partner eingehen wollen, dann muss natürlich vorher die bestehende Ehe geschieden werden. Da aber das Scheidungsverfahren im Schnitt sechs bis zehn Monate dauert, kann nicht sofort neu geheiratet werden.

Die Ehepartner müssen also diese Zeit mit einplanen und sich darüber bewusst sein, dass der Verzicht auf die Scheidung, aus welchen Gründen auch immer, dem Wunsch nach einer schnellen, neuen Heirat erstmal einen Strich durch die Rechnung macht.

Die so schon anstrengenden Vorbereitungen auf die neue Hochzeit werden dann unter Umständen von dem womöglich stressigen Scheidungsverfahren noch zusätzlich überlagert.

Anspruch auf Trennungsunterhalt

Getrennt Lebend Ohne Scheidung: Anspruch auf Trennungsunterhalt

Getrennt Lebend Ohne Scheidung: Anspruch auf Trennungsunterhalt

Wenn sich die Ehegatten gemeinsam für eine Trennung entschieden haben, dann kommt oft die Frage nach Trennungsunterhalt auf. Muss Trennungsunterhalt gezahlt werden? Wie hoch ist dieser? Wie lange muss er gezahlt werden? Wer zahlt an wen Unterhalt? Kann man auf den Unterhalt verzichten?

Finanziell besser aufgestellte Ehegatten müssen zahlen

Ein Blick in das BGB beantwortet viele dieser Fragen: In § 1361 BGB ist eindeutig geregelt, wer an wen wie viel Unterhalt bei getrennt lebend ohne Scheidung gezahlt werden muss und auch für wie lange.

Grundsätzlich gilt, dass der finanziell schwacher Ehegatte gegen den Anderen einen Anspruch auf Zahlung von angemessenem Unterhalt für den Zeitraum der Trennung hat.

Die Dauer der Unterhaltszahlung lässt sich, wie oft falsch in der Praxis wahrgenommen, auch nicht durch beispielsweise eine schriftliche Einigung beschränken. Für den Trennungsunterhalt kann, im Gegensatz zum nachehelichen Ehegattenunterhalt (siehe nächster Absatz), nicht einfach ein Verzicht auf dessen Zahlungsanspruch vereinbart werden.

Je nach Fallkonstellation können also getrennt lebende Ehepartner von sich gegenseitig, auch noch nach mehreren Jahren, den Anspruch auf Unterhaltszahlung durchsetzen.

Wer sich dann auf irgendwelche schriftliche Vereinbarungen beruft, hat ziemlich schlechte Karten, da diese allesamt ungültig sind.

Bei § 1579 BGB finden sich einzelne Ausnahmen zu dieser Thematik, wobei nicht immer ganz eindeutig ist, ob diese in der eigenen Situation dann auch greifen. Bitte suchen Sie sich unbedingt Rechtsberatung, wenn Sie hier unsicher sind.

Ein Beispiel für diese Ausnahme ist ein Fall, bei welchem eine zehnjährige Trennungszeit den Anspruch auf Trennungsunterhalt vom Ehemann gegen die Ehefrau verwirkt hat.

Nachehelicher Ehegattenunterhalt

Getrennt Lebend Ohne Scheidung: Nachehelicher Ehegattenunterhalt

Getrennt Lebend Ohne Scheidung: Nachehelicher Ehegattenunterhalt

Auch wenn der Fokus in diesem Artikel auf der Trennung ohne Scheidung liegt, müssen bei dieser Thematik auch immer wieder weitergehende Rechtsfolgen betrachtet werden.

Der nacheheliche Ehegattenunterhalt gehört auch zu diesen Rechtsfolgen, da dieser eben auch abhängig von der Dauer der Ehe, also auch der Trennungszeit, ist und somit unbedingt berücksichtigt werden muss.

Lange Trennung kann Ehegattenunterhalt stark erhöhen

Auch abhängig davon wie lange eine Ehe geht, unabhängig wie lange die Ehegatten von dieser Zeit nur getrennt lebten, wird dadurch die Höhe des nachehelichen Ehegattenunterhalts bestimmt.

Zudem wird hierdurch auch die Dauer des Anspruchs auf Ehegattenunterhalt beeinflusst, so dass auch eine lange Trennungsphase die Kosten für den nachehelichen Unterhalt stark in die Höhe treiben kann.

Bedenken Sie also, dass durch das lange Hinauszögern der Scheidung potentiell Folgekosten erst entstehen oder weiter steigen.

So sollte beispielsweise eine kurze Ehe (unter 3 Jahren) lieber möglichst direkt geschieden werden, da sonst durch eine längere Trennungsphase der Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt erst entsteht.

Durchführung des Zugewinnausgleichs

Getrennt Lebend Ohne Scheidung: Durchführung des Zugewinnausgleichs

Getrennt Lebend Ohne Scheidung: Durchführung des Zugewinnausgleichs

Der Zugewinnausgleich im Rahmen eines Scheidungsverfahrens beschäftigt sich ganz allgemein mit der Aufteilung des Vermögens auf beide Ehepartner.

Welches Vermögen wird denn berücksichtigt, wenn das Ehepaar den Großteil ihrer Ehe nur getrennt voneinander gelebt haben?

Vermögen von Anfang bis Ende der Ehe

Im Zugewinnausgleich wird alles an Vermögen berücksichtigt, das von Beginn der Ehe bis zur Rechtshängigkeit der Scheidung, also der Zustellung des Antrags an den anderen Ehegatten, erworben wird. Hieraus folgt, dass auch das Vermögen, welches während der Trennung ohne Scheidung von den Ehegatten erworben wurde hier aufgeteilt wird.

Die in § 1384 BGB festgeschriebene Norm sorgt also dafür, dass durch eine lange Trennung das aufzuteilende Vermögen vielleicht stark ansteigt und so auch dann die Kosten für die Scheidung insgesamt. Gleichzeitig müssen die Ehepartner damit umgehen, dass der andere Ehepartner, trotz einer womöglich langen Trennungsphase, auch an seinem in dieser Zeit erworbenen Vermögen beteiligt wird.

So musste beispielsweise ein Rentner einen Lottogewinn mit seiner Ehepartnerin teilen, obwohl dieser schon lange von ihr getrennt war (weitere Informationen).

Bedenken Sie also auch in diesem Punkt, ob Sie getrennt lebend ohne Scheidung mit diesen möglichen Folgen umgehen wollen.

Durchführung des Versorgungsausgleichs

Getrennt Lebend Ohne Scheidung: Durchführung des Versorgungsausgleichs

Getrennt Lebend Ohne Scheidung: Durchführung des Versorgungsausgleichs

In dem Bereich des Versorgungsausgleich gibt es Ähnlichkeiten zu dem vorherigen Punkt des Zugewinnausgleichs, da auch hier keine konsequente Unterscheidung zwischen der Ehe und der Trennung ohne Scheidung gibt.

Rentenansprüche zählen auch während Trennugszeit

In § 3 VersAusglG lässt sich nämlich nachlesen, dass alle in der Ehezeit erworbenen Anrechte in den Versorgungsausgleich mit einbezogen werden sollen.

Auch hier steht deutlich, dass sich die Ehezeit von dem ersten Monat der Eheschließung bis zum letzten Monat vor dem Beginn der Rechtshängigkeit der Scheidung, also dem erfolgreichen Zustellen des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten, erstreckt.

Hieraus folgt ganz klar, dass sämtliche, auch während der Trennungszeiterworbenen Versorgungen oder Rentenanwartschaften bei dem Versorgungsausgleich berücksichtigt werden.

Als Folge hieraus steigen somit potenziell auch die Scheidungskosten, sofern eine Scheidung hinausgezögert wurde und in der Trennungsphase Rentenansprüche erworben wurden.

Auch hier gilt, dass eine kurze Ehe von unter 3 Jahren besser schnell geschieden werden sollte, da hier, nur bei explizitem Antrag eines Ehepartners, der Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Wenn die Scheidung nicht hinausgezögert wird, lassen sich hier womöglich Kosten einsparen.

Erbrecht des Ehegatten

Getrennt Lebend Ohne Scheidung: Erbrecht des Ehegatten

Getrennt Lebend Ohne Scheidung: Erbrecht des Ehegatten

Was passiert eigentlich, wenn einer der Ehepartner in der Trennungszeit verstirbt?

Falls einer der Ehegatten getrennt lebend ohne Scheidung verstirbt, dann erbt auch der andere Ehepartner mit demselben Anteil, wie wenn beide bis zum Tod ohne Trennung zusammengelebt hätten.

Testament berührt nicht den Pflichtteilsanspruch

Was ist, wenn sich die Ehegatten im Testament ausschließen? Viele Paare glauben, dass ein Testament an dieser Stelle Abhilfe schafft, so dass die, zumindest noch auf dem Papier bestehende Ehe, das Erbe bei der Trennung ohne Scheidung nicht verändert.

Tatsächlich ist es aber der Fall, dass auch der explizite Ausschluss des Nochehepartners in dem Testament nicht zur Folge hat, dass dieser gar nichts erbt. Der Ehepartner hat auch weiterhin Anspruch auf seinen Pflichtteil bei Todesfall des Ehepartners.

Falls Sie also sicherstellen wollen, dass Ihr Ehepartner nicht an Ihrem Erbe beteiligt wird, dann haben Sie zwei Optionen: Entweder lassen Sie sich den Verzicht auf seinen Pflichtteil notariell zusichern oder, falls diese Option wegfällt, reichen die Scheidung an. In dem Moment, bei dem die Scheidung rechtshängig wird, ist ihr Ehepartner von der Erbfolge ausgeschlossen.

Die Frage nach dem Erbe ist für viele Ehepaare sehr wichtig. Folglich sollten Sie hier eine angemessene Lösung finden.

Aufenthaltsrecht nach Trennung

Getrennt Lebend Ohne Scheidung: Aufenthaltsrecht nach Trennung

Getrennt Lebend Ohne Scheidung: Aufenthaltsrecht nach Trennung

Die Frage nach der Trennung ohne Scheidung berührt auch Themen des Aufenthaltsrecht in Deutschland.

Als Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kann das Fortbestehen einer Ehe sein. Wichtig an dieser Stelle ist aber, dass hier unter dem Begriff der Ehe nicht nur das formale Bestehen auf Papier zu verstehen ist, sondern auch die Aufrechterhaltung einer ehelichen Lebensgemeinschaft verlangt wird.

Aufenthaltsrecht erlischt bei endgültiger Trennung

Wenn es dann in so einem Fall zu einer Trennung ohne Scheidung kommt, kann das Aufenthaltsrecht nachträglich befristet werden, also mit der Trennung enden.

Damit das Aufenthaltsrecht wirklich beendet wird, ist aber eine endgültige Trennung erforderlich. Weiterhin muss man prüfen, ob die betroffene Person nicht ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben hat und so dann eventuell die Aufenthaltsgenehmigung verlängert wird. Diese Verlängerung wird, wie in z.B. in § 31 AufenthG nachzulesen ist, vollzogen, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft mehr als drei Jahre bestanden hat.

Es soll deutlich werden, dass das Aufenthaltsrecht schon bei der endgültigen Trennung und nicht erst bei der rechtskräftigen Scheidung wegfallen kann.

Auch bei diesem Punkt sollte man sich über mögliche Konsequenzen im Klaren sein und sich im Vorfeld einer Entscheidung genau über mögliche Rechtsfolgen informieren.

Fazit

In den oben aufgelisteten neun Punkten wird ganz deutlich, dass eine Trennung ohne Scheidung auch große Probleme und Herausforderungen nach sich ziehen kann, sei es in finanzieller oder auch persönlicher Hinsicht.

Den Mythos, dass man beim getrennt lebend ohne Scheidung unbedingt eine Menge Geld sparen muss, haben wir in diesem Artikel auch eindeutig gelöst, da eben ganz klar wird, dass erhebliche Kostenrisiken aus diesem Vorgehen resultieren können.

Wir empfehlen Ihnen daher sehr, dass Sie diese Entscheidung über eine Trennung ohne Scheidung nicht einfach leichtfertig treffen, sondern ganz genau die Vorteile gegenüber den Nachteilen, je nach Ihrer individuellen Situation mit Verstand abwägen.

Die Scheidung kann Sie, je nach den genauen Umständen, vor hohen Kosten und anderen „Spätfolgen“ bewahren. Lassen Sie sich unbedingt von einem Anwalt beraten, um alle Ihre Optionen zu prüfen.

Falls Sie weiterführende Fragen zur Trennung ohne Scheidung haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wir helfen Ihnen sehr gerne!