Scheidung per Internet?

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Trennungsbrief Muster

Jetzt Trennungsbrief Muster sichern! Wann ist man getrennt? Muss ich die Trennung beantragen oder nachweisen? Muss das Trennungsjahr eingehalten werden?

Im Folgenden wollen wir Ihnen einen guten Überblick über die Trennung und alle damit verbundenen Fragestellungen geben. Außerdem wollen wir Ihnen in diesem Artikel erläutern, wie Sie mit unserem Trennungsbrief Muster Geld bei Ihrem Scheidungsverfahren sparen können.

Was bedeutet die Trennung im juristischen Sinne?

Bei der Beantwortungen dieser Frage lohnt sich ein Blick ins BGB: In § 1567 BGB ist aufgeschrieben, wie das Getrenntleben der Ehepartner im juristischen Sinne zu verstehen ist. Hier wird das Getrenntleben den Ehepartnern dann unterstellt, wenn diese ohne eine häusliche Gemeinschaft leben und zumindest ein Ehegatte diese auch nicht mehr herstellen will, da ganz grundsätzlich die Lebensgemeinschaft dieser Ehe abgelehnt wird.

Haben Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt? Nutzen Sie unseren Trennungsunterhalt Rechner.

Den Zeitpunkt der Trennung kann man beispielsweise durch einen sogenannten Trennungsbrief nachweisen, nutzen Sie dafür einfach unser Trennungsbrief Muster weiter unten. Bei dem Trennungsbrief Muster müssen Sie lediglich den Namen Ihres Ehegatten hinzufügen und neben Datum und Ort unterschreiben.

Wann gilt die Ehe als gescheitert?

Der vorhergehende § 1566 BGB gibt hier Aufklärung: Die Ehe gilt dann als gescheitert, wenn erstens das Trennungsjahr vergangen ist, also die Ehepartner seit mindestens einem Jahr getrennt leben, und zweitens, wenn sowohl Ehemann als auch Ehefrau die Scheidung beantragen oder der jeweils Andere dieser auch zustimmt.

In Absatz zwei dieses Paragraphen wird ausgeführt, dass das Scheitern der Ehe auch dann attestiert wird, wenn lediglich das Getrenntleben bereits über drei Jahre anhält.

Scheitern der Ehe als Voraussetzung für Scheidung

Nur dann wenn die Ehe auch als gescheitert gilt, kann diese erst geschieden werden (vgl. § 1565 BGB).

Das Scheitern der Ehe und damit gleichzeitig auch das Trennungsjahr vor der Scheidung sind also die Grundvoraussetzungen dafür, dass man das Scheidungsverfahren einleiten kann, sodass dieses nicht einfach vom Gericht als unbegründet zurückgewiesen wird.

Scheidung ohne Trennungsjahr: Ausnahme bei unzumutbarer Härte

Trennungsjahr im BGB

Trennungsjahr im BGB

Unter anderem Gewalt, Alkohol- oder Drogenmissbrauch durch den Ehepartner sorgen dafür, dass das Fortbestehen der Ehe für den anderen Ehepartner als unzumutbare Härte gilt (vgl. § 1565 BGB).

Wenn dieser Fall eintritt, kann die Scheidung auch schon vor Ablauf des Trennungsjahres durchgeführt werden.

Hinweis: Hierbei gilt es aber zu beachten, dass diese unzumutbare Härte nur bei besonderen Extremfällen vermutet wird und beispielsweise der Ehebruch als Begründung kaum zur Aufhebung des Trennungsjahres führen wurde.

Mehr Informationen: Trennungsjahr Verkürzen

Trennungsunterhalt berechnen

Wie überprüft das Gericht den Ablauf des Trennungsjahres?

Da wir nun festgestellt haben, dass für die Scheidung das Trennungsjahr vergangen sein muss, so dass das Scheitern der Ehe vom Gericht anerkannt wird, müssen wir uns jetzt fragen, wie das Gericht die Trennung und das Datum dieser überprüft.

Das Gericht wird im Rahmen des Scheidungsverfahrens beide Ehepartner unter anderem auch über die Trennung und deren Beginn befragen. Sofern beide Ehepartner gleiche Angaben über den Trennungszeitpunkt machen, wird das Gericht diesen in der Regel nicht weitergehend überprüfen und so anerkennen.

Wenn beide Ehegatten aber unterschiedliche Trennungsdaten nennen, kann sich das Scheidungsverfahren unnötig in die Länge ziehen, da eben das „richtige“ Trennungsdatum vom Gericht ermittelt werden muss. Hierdurch können dann auch unter Umständen die Scheidungskosten, je nach Aufwand des Gerichts, stark ansteigen.

Scheidungskosten können Sie übrigens hier berechnen: Scheidungskostenrechner

An dieser Stelle könnte man dann Trennungsbrief Muster nutzen und dem Gericht den Trennungsbrief als Nachweis vorlegen.

Trennung sollte gut dokumentiert werden

In der Praxis kommt es immer wieder zu Problemen in Scheidungsverfahren, da die Ehepaare uneinig über den Trennungszeitpunkt sind und so, für das Gericht, oft unklar ist, ob das Trennungsjahr, als Voraussetzung für die gescheiterte Ehe, bereits vorbei ist.

Wir empfehlen Ihnen daher sehr dringend, dass Sie solche Probleme vor Gericht und mögliche Zusatzkosten in Ihrem Scheidungsverfahren vermeiden, indem Sie die Trennung so gut wie nur möglich dokumentieren (z.B. mit Hilfe unseres Trennungsbrief Muster weiter unten).

Wenn das Gericht das Trennungsdatum ermitteln möchte, werden die Ehegatten weitergehend befragt und können dann durch einzelne Nachweisdokumente (z.B. Meldebescheinigung) die Korrektheit des Trennungsdatum beweisen.

Trennungsbrief als guter Nachweis für Trennung

Als eine gute Möglichkeit für den Nachweis einer Trennung und deren Zeitpunkt, kann man als Ehepartner einen sogenannten Trennungsbrief verfassen und dem anderen Ehegatten nachweislich zustellen, um ihn so über die Trennung zu informieren.

Hierbei ist es wichtig, dass Sie selber eine Kopie des Trennungsbriefs behalten. Außerdem sollten Sie darauf achten, dass dieser Brief nachweislich Ihrem Ehegatten zugegangen ist.

Deshalb empfiehlt es sich, dass Sie diesen Trennungsbrief entweder per Fax senden und das dazugehörige Empfangsprotokoll gut aufbewahren oder diesen Brief als Einschreiben mit Rückschein versenden, so dass Sie gut vor Gericht den Beginn der Trennungsphase nachweisen können. Außerdem können Sie auch bei Übergabe des Briefs einen Dritten als Zeugen hinzuziehen, damit dieser ggf. das Datum der Trennung vor Gericht bestätigen kann.

Zusätzlich können Sie auch uns beauftragen, Ihrem Ehegatten dieses Schreiben (ähnlich wie das Trennungsbrief Muster) zu zustellen und womöglich gleichzeitig noch Unterhaltsforderung geltend zu machen.

Trennungsbrief Muster Gratis

Trennungsbrief Beispiel

Trennungsbrief Beispiel

Im folgenden Absatz haben wir für Sie ein Trennungsbrief Muster eingefügt, dass Sie gerne für Ihre Trennung verwenden und auch, je nach individueller Situation, abändern dürfen:

Hallo _______________,
meiner Auffassung nach ist unsere Ehe endgültig gescheitert. Aus diesem Grund habe ich mich dazu entschlossen, dass ich mich jetzt endgültig von dir trenne. Ich erwarte, dass du meine Entscheidung akzeptierst.

Da ich die eheliche Lebensgemeinschaft definitiv nicht mehr fortführen möchte, ändert sich ab sofort das Folgende:

– Ich werde mit dir ab sofort keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen. Das bedeutet, dass ich u.a. nicht mehr für dich waschen, kochen, einkaufen, oder bügeln werde.

– Ich werde mit dir ab sofort keine gemeinsamen Unternehmungen mehr machen. Das bedeutet, dass ich nun meine Freizeit völlig ohne dich gestalte.

– Ich werde mit dir ab sofort kein gemeinsames Konto, Sparbuch etc. mehr führen. Das bedeutet, dass ich mir ein eigenes Bankkonto einrichten lassen werde.

Meine Entscheidung, mich von dir zu trennen und die oben genannten Änderungen umszusetzen sind absolut endgültig.
____________________________
Datum , Ort, Unterschrift

Wer muss das Trennungsdatum nachweisen?

Wenn Sie beispielsweise die Scheidung beantragt haben und Ihr Ehepartner vor Gericht ein anderes Trennungsdatum als Sie selber nennt, sodass unklar ist, ob das Trennungsjahr eingehalten wurde, sollten Sie, z.B. durch einen Trennungsbrief (siehe Trennungsbrief Muster) nachweisen können, dass Ihre Angaben stimmen.

Ansonsten könnte das Scheidungsverfahren vielleicht eingestellt werden, sodass zusätzliche Kosten für Sie entstehen, wenn dann später der Verfahrensantrag neu gestellt werden muss.

Unterbricht der Versöhnungsversuch das Trennungsjahr?

In § 1567, Abs. 2 BGB steht eindeutig, dass ein Versöhnungsversuch, der sich über eine kurze Zeit erstreckt, das Trennungsjahr nicht stoppt oder unterbricht.

Auch einzelne Versöhnungsversuche hemmen so nicht das Trennungsjahr, so dass die Scheidung nicht deshalb verschoben werden muss.

Trennung in eigener Wohnung ohne Probleme?

Eine Trennung in der ehelichen Wohnung ist grundsätzlich auch möglich, wobei hier größere Herausforderungen zum Nachweis der Trennung im Scheidungsverfahren entstehen können.

Hier ist es ganz besonders wichtig, dass die Räume aufgeteilt sind und nur noch Gemeinschaftsräume zwangsweise gemeinsam benutzt werden.

Eine getrennte Haushaltskasse und das Einstellen der gegenseitigen Versorgungsleistungen (wie z.B. kochen, waschen, bügeln, einkaufen)  ist natürlich auch wichtig, wenn man dem Gericht glaubhaft machen möchte, dass die Eheleute tatsächlich getrennt innerhalb der gemeinsamen Wohnung gelebt haben.

Hier bietet es sich manchmal neben dem Trennungsbrief Muster an, dass beide Ehepartner gemeinsam schriftlich festhalten, dass sie sich getrennt lebend in der Ehewohnung aufhalten. Weiterhin sind auch hier Aussagen von Dritten oder manchmal auch den eigenen Kindern von großer Bedeutung für den Nachweis des Getrenntlebens.

Fazit

Wenn Sie sich von Ihrem Ehepartner trennen, sollten Sie sich unbedingt über einen geeigneten Nachweis darüber Gedanken machen, da sonst ein Scheitern des Scheidungsverfahrens und damit eben auch zusätzliche Kosten drohen. Wir empfehlen Ihnen dafür unser Trennungsbrief Muster zu verwenden.

Es kommt immer wieder in der Praxis zu Uneinigkeit über das Trennungsdatum oder allgemein über das Getrenntleben, sodass unter Umständen große Probleme entstehen können. In diesem Fall können Sie dann auf den Brief angelehnt an das Trennungsbrief Muster weiter oben verweisen.

Kontaktieren Sie uns unbedingt, wenn sie weiterführende Fragen oder Unsicherheiten bei dieser Thematik haben. Wir helfen Ihnen sehr gerne! Auch wenn Sie Fragen zu unserem Trennungsbrief Muster haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren.

Brauchen Sie finanzielle Unterstützung bei der Scheidung? Nutzen Sie unseren Prozesskostenhilferechner und prüfen Ihren Anspruch auf Prozesskostenhilfe.