Scheidung per Internet?

Scheidungskostenrechner

Scheidungskostenrechner

Der Scheidungskostenrechner hilft Ihnen bei der Ermittlung der voraussichtlichen Kosten für Ihre Scheidung – Jetzt Kosten berechnen!

Klicken Sie ganz einfach auf den Link unten oder auf das Bild, um direkt zu dem interaktiven Scheidungskostenrechner weitergeleitet zu werden.

Scheidungskostenrechner Beispiel

Scheidungskostenrechner Beispiel

Hier klicken für den interaktiven Scheidungskostenrechner >>

 

Geben Sie ganz einfach in die Formularfelder des Rechners Ihre Daten ein, um so sofort eine ungefähre Einschätzung für die entstehenden Kosten für Ihr Scheidungsverfahren zu bekommen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um Näherungswerte handelt, da letztendlich der Streitwert und damit auch indirekt die Kosten von dem zuständigen Gericht festgesetzt werden. Für die Richtigkeit und Aktualität der Daten kann daher keine Haftung übernommen werden.

Ganz wichtig: Korrektes Nettoeinkommen eintragen

Als wichtigste Information ist das monatliche Netoeinkommen von sowohl der Ehefrau als auch des Ehemanns anzusehen. Diese Information ist nämlich ein ganz gewichtiger Faktor, wenn es um die Frage nach den entstehenden Kosten beim Scheidungsverfahren geht, weil das gemeinsame monatliche Nettoeinkommen in einem sehr hohen Maße den sogenannten Streitwert der Scheidung bestimmt, woraus sich letztendlich die Gebühren berechnen lassen.

Achten Sie auch darauf, dass Sie in dem Scheidungskostenrechner alle Ihre Einkünfte bei dieser Angabe berücksichtigen, wobei Sozialleistungen vom Staat nicht mit einbezogen werden müssen.

Daher gilt: Je genauer Sie das Einkommen angeben können, desto genauer ist auch die errechneten Kostenprognose.

250 Euro pro unterhaltsberechtigtem Kind

250€ pro Kind Abzug

250€ pro Kind Abzug

Die Auswahlliste der „Anzahl minderjähriger Kinder“ ist in diesem Zusammenhang auch relevant, da Gerichte das Einkommen der Ehegatten um normalerweise 250 Euro reduzieren, sofern diese minderjährige Kinder mit Unterhalt unterstützen.

Vermögen spielt nicht immer eine Rolle

In dem Rechner für die Scheidungskosten finden Sie auch das Formularfeld „Vermögen“ wieder.  Diese Information müssen Sie nicht unbedingt ausfüllen, da nicht jedes Gericht das Vermögen bei der Streitwertermittlung auch berücksichtigt.

Falls das zuständige Gericht das Vermögen mit in die Streitwertermittlung einbezieht, dann werden im Normalfall 5% des gemeinsamen Vermögens angesetzt.

Kosten abhängig von Anzahl der Versorgungen

Je nachdem wie viele Versorgungen oder Anwartschaften bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs im Rahmen des Scheidungsverfahrens berücksichtigt werden müssen, steigt auch der Streitwert und damit auch die Kosten.

Bitte wählen Sie hier in der Auswahlliste eine annähernd korrekte Anzahl von Versorgungen aus, da auch dieser Wert das Ergebnis des Scheidungskostenrechners beeinflusst.

Notarvertrag reduziert Kosten

Die Durchführung des Versorgungsausgleichs kann vor der Scheidung notariell beurkundet ausgeschlossen werden, wodurch hier an dieser Stelle Kosten eingespart werden können.

Falls Sie über so einen Notarvertrag verfügen, dann wählen Sie bitte die entsprechende Auswahlbox mit dem Titel „Ausschluss des Versorgungsausgleichs durch notariellen Vertrag“ aus, damit dieser Punkt bei der Berechnung der Kosten angewendet werden kann.

Kein Versorgungsausgleich bei kurzen Ehen

Kein Versorgungsausgleich bei kurzen Ehen

Kein Versorgungsausgleich bei kurzen Ehen

Falls Ihre Ehe bisher weniger als drei Jahre gedauert hat, dann wird erstmal kein Versorgungsausgleich bei der Scheidung durchgeführt.

Die einzige Ausnahme ist dann, wenn einer der Ehepartner den Versorgungsausgleich explizit im Scheidungsverfahren verlangt.

Wenn Ihre Ehe in diese Kategorie fällt, dann wählen Sie bitte auch das dazugehörige Auswahlkästchen „Ehedauer weniger als 3 Jahre“ in dem Formular des Scheidungskostenrechners aus.

Potenziell kann also bei einer kurzen Ehe im Rahmen der Scheidung Geld gespart werden, da durch den Wegfall des Versorgungsausgleichs auch Kosten gespart werden können.

Anleitung: Ergebnis anzeigen lassen

Immer wenn Sie den Text in einem Eingabefeld, die Auswahl in einer Auswahlliste oder den Status eines Auswahlkästchens ändern, dann wird automatisch die Berechnung neugestartet, so dass Sie nicht jedes Mal auf „neu berechnen“ o. Ä. klicken müssen.

Im linken Bereich des Scheidungskostenrechners können Sie Ihre Daten eingeben und die passenden Optionen auswählen. Hierunter fallen das monatliche Nettoeinkommen der Ehefrau und des Ehemanns. Daneben wird dann die Anzahl der minderjährigen Kinder abgefragt. Außerdem soll als nächstes das Vermögen beider Ehepartner eingegeben werden. Die letzte Auswahlliste fragt weiter unten im Formular die Anzahl der Anwartschaften für den Versorgungsausgleich ab. Zum Schluss haben Sie dann noch einmal die Möglichkeit in die Berechnung der voraussichtlichen Scheidungskosten einen eventuell bestehenden Notarvertrag  und die womöglich kurze Dauer Ihrer Ehe einfließen zu lassen. Hierfür bitten wir Sie die entsprechenden Auswahlkästchen zu aktivieren.

Im rechten Bereich des Formulars wird Ihnen zunächst angezeigt, welche Informationen noch fehlen und ausgefüllt werden müssen, damit eine erste ungefähre Berechnung durchgeführt werden kann.

Scheidungskostenrechner Formular

Scheidungskostenrechner Formular

Sofern dem Scheidungskostenrechner alle notwendigen Daten vorliegen, wird der rechte Bereich aktualisiert und Ihnen damit die ersten Kostenprognosen angezeigt.

Die durchgestrichene Zahl ganz oben in der Darstellung ist der ungefähre Gesamtpreis, falls Sie sich nicht einvernehmlich scheiden lassen, also insgesamt zwei Anwälte für Ihre Vertretung im Scheidungsverfahren – jeweils einen pro Ehepartner – für die Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Dieser Preis enthält einmalig die wahrscheinlich fällig werdenden Gerichtskosten und zwei mal die ungefähr erforderlichen Anwaltsgebühren.

Direkt darunter wird in rot der Gesamtpreis für eine einvernehmliche Durchführung Ihrer Scheidung mi Hilfe nur eines Anwalts angezeigt. Enthalten sind hier einmal die voraussichtlichen Gerichtskosten und einmal die dazugehörigen geschätzten Anwaltsgebühren.

Eine einvernehmliche Scheidung bei der nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten wird – es ist i.d.R. egal welcher von beiden das ist – und der andere Ehegatte dem Antrag auf Scheidung zustimmt, sollte auch nur dann veranlasst werden, wenn besondere Voraussetzungen vorliegen, mehr dazu im nächsten Abschnitt.

In der Mitte der Kostenprognose (Titel: „Kosten“, blau unterlegt) sind noch einmal explizit die, für Ihre Angaben passenden Gerichtskosten und Anwaltskosten als Einzelpositionen aufgeschlüsselt dargestellt, damit Sie die Kalkulation der beiden Gesamtpreise auch selber nochmal nachvollziehen können.

Zum Schluss wird Ihnen, an dieser Stelle des Scheidungskostenrechner, eine voraussichtliche Ersparnis einer einvernehmlichen gegenüber einer nicht einvernehmlichen Scheidung dargestellt, damit Sie sich an dem Unterscheid der Kosten orientieren können, um eventuelle Zusatzkosten für einen zweiten Anwalt gegenüber möglichen Vorteilen abzuwägen.

Ganz unten befindet sich dann noch ein Knopf mit dem Titel „Zum Scheidungsformular“ in rot, welcher Sie, falls Interesse besteht, zu unserem unverbindlichen Scheidungsformular weiterleitet. Hier besteht für Sie dann weitergehen die Möglichkeit Ihre im Scheidungskostenrechner gemachten Angaben zu erweitern und an uns abzusenden. Wir setzen uns dann so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung, um die Scheidung zu prüfen und dann unkompliziert und schnell diese bei dem zuständigen Gericht für Sie einzureichen.

Bei Absenden dieses Scheidungsformulars verpflichten Sie sich aber erstmal zu Garnichts, so dass Sie erst später über unsere Beauftragung entscheiden können.

Einvernehmliche Scheidung spart Geld, ist aber nicht immer passend

Scheidungskosten durch einvernehmliche Scheidung sparen

Scheidungskosten durch einvernehmliche Scheidung sparen

Bei der einvernehmlichen Scheidungsverfahren haben Sie die Möglichkeit 50% der Anwaltskosten zu sparen, da für beide Ehepartner nur insgesamt ein Anwalt beauftragt wird. Da die Anwaltskosten den Großteil der Scheidungskosten ausmachen (auch dargestellt im Scheidungskostenrechner), lässt sich somit viel Geld einsparen. Hierbei muss einer der beiden Ehegatten als Antragsteller in Erscheinung treten und der jeweils andere wird nicht direkt von einem Anwalt vertreten.

Auch wenn diese Art der Scheidung für viele Ehepaare aufgrund der relativ hohen Kostenersparnis sehr attraktiv erscheint, sollte man sich hierfür nur nach reiflicher Überlegung entscheiden, da sonst womöglich im Endeffekt nur noch höhere Kosten als normal entstehen.

Bei der einvernehmlichen Scheidung ist es essentiell, dass sich beide Ehepartner über die grundlegenden Scheidungsfolgen im Klaren sind. Hierbei ist es unbedingt erforderlich, dass es keine permanente Streitereien zwischen den Parteien gibt, da sonst keine Kosten gespart, sondern noch zusätzliche Kosten erst entstehen.

Wie wird der Hausrat fair aufgeteilt? Wer bekommt die Kinder? Wann kann der andere Ehepartner diese besuchen? Wie viel Unterhalt soll dem jeweils anderen Ehepartner gezahlt werden und für wie lange? Gelten spezielle Bedingungen hierfür? Wer zahlt die Scheidungskosten?

Alles das sind typische Fragestellungen, welche bei einer einvernehmlichen Scheidung im Vorhinein geklärt sein müssen. Auch die Frage, wer weiterhin in der bisherigen Ehewohnung wohnen bleibt oder wie anderweitiges Vermögen möglichst gleich verteilt wird, ist in diesem Zusammenhang immer ein beliebter Streitpunkt, die es auf alle Fälle zu vermeiden gilt.

Das Schlimmste, das während der Scheidung passieren kann, ist, dass sich der Ehepartner über Kleinigkeiten unentwegt streiten und hierdurch das Verfahren ohne guten Grund verlängert wird. Hierdurch und auch durch andere Zusatzkosten, die hieraus resultieren können, steigen Scheidungskosten potenziell in einem hohen Maße an.

Wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, dann klären Sie am besten schriftlich im Vorfeld, welche Regelungen wie getroffen werden. So lässt sich eine Menge Ärger und Zusatzkosten ganz einfach vermeiden.

Nutzen Sie unseren Scheidungskostenrechner, um sich einen finanziellen Überblick über die einvernehmliche Scheidung und dessen Kostenersparnis zu verschaffen.

Ihre Daten werden nicht dauerhaft gespeichert

Wenn Sie unseren Scheidungskostenrechner nutzen, dann brauchen Sie sich um den Datenschutz  keine Gedanken machen, da alle von Ihnen gemachten Daten weder von uns verarbeitet noch in irgendeiner Weise dauerhaft gespeichert werden.

Der Scheidungskostenrechner ist aus diesem Grunde extra so aufgebaut, dass keine Daten für Ihre Identifikation mit beispielsweise dem Einkommen direkt verknüpft werden. So verbleiben die Daten anonymisiert und können nicht so einfach von Dritten mit Ihrer Person verknüpft werden.

Auch bei der technischen Realisierung wurde auf diese spezielle Datenschutzanforderung besondere Rücksicht genommen, so dass Sie hier keine großen Bedenken haben sollten.

Warum zeigt der Scheidungskostenrechner kein exaktes Ergebnis?

Der Scheidungskostenrechner kann kein exaktes Ergebnis anzeigen, da es Im Vorfeld der Scheidung sehr schwer ist, inwiefern zum Beispiel Einkommen und/oder Vermögen berücksichtigt oder eben nicht berücksichtigt wird. Diese Entscheidung ist für einen Laien sehr schwer und auch für einen Anwalt hochkomplex, da schlussendlich das für Sie zuständige Gericht den Streitwert festsetzt.

Da der Streitwert aber auch die Gerichtskosten und die Anwaltsgebühren bestimmt, kann somit nicht im Vorfeld ein finaler Preis angezeigt werden. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass alle angezeigten Werte nur als Richtwerte interpretiert werden können. Die tatsächlich dann entstehenden Scheidungskosten können daher von den dargestellten Kosten auch stark abweichen, je nachdem, wie das Gericht den Fall bewertet.

Sie sollten sich nicht auf die Kostenprognose verlassen, sondern diese soll Ihnen nur ein ungefähres Gefühl für womöglich entstehende Kosten vermitteln.

Meine finanzielle Lage ist schlecht, übernimmt der Staat für mich evtl. die Scheidungskosten?

Prozesskostenhilfe: Übernimmt der Staat meine Scheidungskosten?

Prozesskostenhilfe: Übernimmt der Staat meine Scheidungskosten?

Unser Scheidungskostenrechner prüft für Sie nicht, ob womöglich der Staat für Sie die Gerichtskosten oder Anwaltsgebühren übernimmt, da für diese Beurteilung weitaus mehr Angaben erforderlich sind.

Generell besteht aber die Möglichkeit, dass die Staatskasse die Kosten für Sie übernimmt. Hier muss man unterscheiden zwischen der Beratungshilfe für die Beratung im Vorfeld der Scheidung und der Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe zur Vertretung vor Gericht in einem Prozess oder Verfahren (also dem Scheidungsverfahren).

Ob und unter welchen Bedingungen Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe für Sie in Frage kommt, könne Sie mit unserem Prozesskostenhilferechner überprüfen.

Fazit

Unsere Scheidungskostenrechner gibt Ihnen eine grobe Orientierung, wie hoch Scheidungskosten bei einem möglichen Scheidungsverfahren ausfallen könnten.

Dennoch sollten Sie für eine präzisere Berechnung für Ihre individuelle Situation das Gespräch mit einem Anwalt suchen, da dieser noch genauer bei Ihren persönlichen Umständen hinschauen kann, um diese besser beurteile zu können.

Weiterhin sollten Sie sich bewusst sein, dass eine einvernehmliche Scheidung Geld spart – so ja auch im Scheidungskostenrechner dargestellt – und den Aufwand reduzieren kann, wobei nicht jeder Fall diese Vorgehensweise erlaubt. Hierfür müssen, wie dargestellt im Text, besondere Bedingungen und eine große Übereinstimmung der Ehepartner, also auch ähnliche Vorstellungen und die Bereitschaft zu gemeinsamen Kompromissen, vorhanden sein.

Zum Schluss: Wenn Ihre finanzielle Lage schwierig ist, dann sollten Sie unbedingt die Unterstützung hierbei vom Staat überprüfen lassen.

Weitere Details zur Streitwertberechnung und zu den Scheidungskosten allgemein gibt es hier: Scheidungskosten