Scheidung per Internet?

Scheidung Online

Lohnt sich eine Scheidung Online überhaupt?

Die Scheidung Online bezeichnet eine Ehescheidung über das Internet. Hierbei besteht die Besonderheit, dass das Scheidungsverfahren online eingeleitet wird. In der Regel kommuniziert ein Ehegatte online mit seinem Anwalt. Daraus folgt, dass sich Anwalt und Mandat nur beim Scheidungstermin begegnen. Die Scheidung Online wird von vielen Ehepaaren gewählt, da diese Zeit und Kosten sparen kann.

Was ist eine Scheidung Online?

Viele Ehepaare treffen bei der Internetrecherche zum Thema Scheidung auf die sogenannte Scheidung Online. Häufig stellt sich dann die Frage, inwiefern sich dieses Verfahren von der normalen Scheidung unterscheidet. Tatsächlich ist es so, dass die Online-Scheidung eine ganz normale Scheidung mit wenigen Unterschieden ist. Der Hauptunterschied liegt hierbei darin, dass die Kommunikation von Mandant und Anwalt ausschließlich per E-Mail, Fax und Post abläuft. Es ist also kein Termin beim Anwalt mehr notwendig. Das Scheidungsverfahren lässt sich auch so ohne Probleme einleiten. Die Ehepaare können einen Anwalt an ihrem Wohnort mit der Scheidung beauftragen. In den meisten Fällen der Scheidung Online werden bundesweit Anwälte mit der Scheidung betraut. Der Mandant kann also zwischen wesentlich mehr Anwälten als nur den lokalen Dienstleistern wählen. Wann eine Online-Scheidung Sinn macht und welche Vor-/Nachteile sich hieraus ergeben, wollen wir in den folgenden Abschnitten erläutern.

Sollte die Scheidung über eine Webseite eingereicht werden, wird zunächst eine Scheidungsformular von den Eheleuten abgesendet. Zu diesem Zeitpunkt sollten sich die Eheleute bereits darauf geeinigt haben, wer die Scheidung beantragt. In der Praxis ist es nämlich häufig so, dass nur ein Anwalt mit der Scheidung beauftragt wird. Offiziell ist dann nur ein Ehegatte Antragsteller der Scheidung und gleichzeitig Mandant des Scheidungsanwalts. Der andere Ehepartner muss der Scheidung nur später schriftlich zustimmen. Nur einen Anwalt zu beauftragen hat häufig die Motivation die Scheidungskosten so gering wie möglich zu halten. Die Anwaltskosten haben nämlich den größten Anteil an den Gesamtkosten einer Scheidung. In den meisten Fällen ist ein Anwalt auch vollkommen ausreichend. Gerade wenn beide Ehepartner einvernehmlich die Scheidung anstreben, müssen nicht beide anwaltlich vertreten werden. Hierfür ist erforderlich, dass bereits Einigkeit über den Umgang mit Hausrat, Kindern und Vermögen besteht.

Nettoeinkommen und Staatsangehörigkeit sind wichtig

Neben dem Antragsteller der Scheidung müssen im Scheidungsformular auch noch andere Informationen eingetragen werden: Neben dem vollständigen Namen und Anschriften beider Ehepartner muss auch die Nationalität dieser angegeben werden. Die Staatsangehörigkeit kann, je nach Einzelfall, den Ablauf und die Regelungen einer Scheidung berühren. Diese Angabe muss also unbedingt von den Ehepartnern und dem jeweiligen Anwalt beachtet werden. Auf jeden Fall müssen hier auch Angaben über den Nettoverdienst beider Ehegatten gemacht werden. Die Angabe des Nettoeinkommens ist deshalb notwendig, da hieraus der Verfahrenswert der Scheidung bestimmt wird. Abhängig von dem Verfahrenswert (auch Streitwert) sind sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltsgebühren. Obgleich Angaben über das Einkommen gemacht werden müssen, müssen in der Regel keine Einkommensnachweise eingereicht werden. Trotzdem sollte man darauf achten, dass man möglichst genaue Angaben macht, da sonst rechtliche Konsequenzen drohen können.

Des Weiteren wird im Formular zur Scheidung Online häufig nach Angaben zur Trennung gefragt. Ein wichtiger Bestandteil ist hier das Trennungsdatum. Also das Datum, welches den Beginn der Trennung markiert. Wichtig ist hier, dass eine Trennung nicht unbedingt mit einem Auszug eines Ehepartners verbunden sein muss. Vielmehr ist auch eine Trennung in der eigenen Ehewohnung möglich. Man lebt dann ähnlich wie in einer WG (getrennte Schlafzimmer, getrennte Haushaltsführung etc.). Auch die Anschrift der letzten gemeinsamen Wohnung ist relevant, da hiervon der Gerichtsstandort der Scheidung abhängt. Je nach Konstellation kann dann das Gericht beim letzten gemeinsamen Wohnsitz zuständig sein.

Lohnt sich die Online-Scheidung für mich?

Wann macht die Scheidung über das Internet Sinn?

Wann macht die Scheidung über das Internet Sinn?

Wenn man sich nun mit dem ganzen Thema der Online-Scheidung auseinandersetzt, muss man sich zwangsläufig nach dessen Sinn fragen. Warum soll Ich keinen Anwalt vor Ort einschalten? Was spricht denn nun für die Scheidung über das Internet? Im Folgenden wollen wir genau auf die Vorteile der Internetscheidung eingehen. Auch mögliche Nachteile wollen wir hier nicht ungenannt lassen. Nur wenn man sich genau mit den Vor- und Nachteilen dieses Konstrukts auseinandersetzt, kann man eine gute Entscheidung treffen. Vorneweg lässt sich aber schon verraten, dass die Scheidung Online nicht für jede Situation geeignet ist. In machen Situationen ist eine Scheidung über das Internet nicht anzuraten, da hier eine persönliche Beratung vor Ort notwendig erscheint. Das kann unter anderem dann der Fall sein, wenn Kinder vorhanden sind. Nicht selten streiten sich die Ehepaare hier um das Sorgerecht.

Online-Scheidung nur bei Einvernehmen der Scheidung

Generell gilt, dass man bei großen Streitigkeiten besser den konventionellen Weg der Scheidung wählt. Konflikte über die Kinder oder die Vermögensverteilung und eine Scheidung Online passen nicht zusammen. Die Scheidung Online hat das Ziel die Scheidungskosten und den Zeitaufwand der Scheidung zu minimieren. Trotzdem soll der Prozess der Scheidung so schnell und komfortabel wie möglich für die Mandanten durchgeführt werden. Dieses Ziel kann aber nur dann erreicht werden, wenn das Scheidungsverfahren wirklich reibungslos ablaufen kann. Hierfür ist wichtig, dass die einzelnen Punkte der Scheidung schnell und einvernehmlich geregelt werden können. Andernfalls zieht sich das Scheidungsverfahren vor Gericht nur unabsehbar lange hin.

Anwalt vertritt nur einen Ehegatten

Sollte große Uneinigkeit zwischen den Ehegatten herrschen, ist von einer Online-Scheidung gänzlich abzusehen. In 99% der Fälle wird hier nämlich nur ein Anwalt mit der Scheidung beauftragt. Wenn die Ehepartner aber nicht die gleichen Interessen haben, gibt es ein Problem. Der eine Ehepartner, der den Anwalt beauftragt hat und die Scheidung beantragt, steht alleine im Mandatsverhältnis zum Anwalt. Der beauftragte Anwalt hat also nur die Interessen eines Ehepartners zu vertreten. Alles andere ist weder möglich noch erlaubt. Sowohl die Bundesrechtsanwaltsordnung als auch die Berufsordnung für Rechtsanwälte verbietet ausdrücklich, dass der Rechtsanwalt keine widerstreitenden Interessen vertreten darf.

Wenn sich Ehefrau und Ehemann also bei bestimmten Punkten nicht einigen können, kann der eine Anwalt nicht beide Interessen bedienen. Als Konsequenz werden nur die Interessen des einen Ehegattens vor Gericht vertreten. Der andere Ehegatte kann seine Interessen nicht alleine vertreten. Ohne Anwalt können hier keine Anträge oder Ähnliches gestellt werden. Sollten also beide Ehepartner über fundamentale Punkte der Scheidung streiten, sollte von der Online-Scheidung abgesehen werden. Die Kostenersparnis, da nur ein Anwalt beauftragt wird, ist die möglichen rechtlichen Nachteile nicht wert. Wenn Streitigkeiten nicht im Vorfeld gelöst werden können, sollte jeder Ehegatte einen Anwalt beauftragen. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Interessen gleichberechtigt angehört werden. Das Gericht kann nur so Entscheidungen treffen, die für alle Betroffenen gleichermaßen fair sind.

Hat die Scheidung Online auch Nachteile?

Ein Nachteil der Scheidung Online kann sein, dass man sich schlecht ein persönliches Bild von dem Scheidungsanwalt machen kann. Das kann dann nachteilig sein, wenn man auf die persönliche Beratung extrem viel Wert legt. Der Webauftritt eines Anwalts reicht häufig nicht aus um diesen zu beurteilen. Kompetenz, Empathie und Kommunikationsvermögen lassen sich so nur schwer einschätzen. Ganz im Gegensatz zu einem persönlichen Treffen kann man nur schwer auf die Person hinter dem Online-Angebot schließen. Das ist womöglich der häufigste Grund, der Mandanten vor einem Online-Anwalt zurückschrecken lässt. Aus der Ferne lässt sich nur schwer beurteilen, ob sich der Anwalt Mühe gibt und sein Handwerk versteht. Häufig ist so auch nicht erkennbar, inwiefern der Anwalt auf Internetscheidungen spezialisiert ist oder eben nicht.

Passt die Online-Scheidung zu mir?

Für wen die Scheidung Online genau das Richtige ist oder nicht, lässt nicht allgemein beantworten. Wie oben bereits dargelegt, spielen hier eine Menge Faktoren eine Rolle. Letztendlich muss jeder Ehegatte für sich selbst abwägen, wo seine Prioritäten liegen. Diese Abwägung sollt im Optimalfall natürlich gemeinsam mit dem anderen Ehegatten stattfinden. Es ist wichtig, dass hier für beide Parteien eine gute Lösung im Bezug auf die Scheidung gefunden wird. Man muss dann abwägen zwischen Kosten- und Zeitersparnis gegenüber einen ganz persönlichen Beratung beim Anwalt. Je nach individueller Situation erscheint das Eine vielleicht wichtiger als das Andere. Das liegt daran, dass in manchen Fällen vielleicht keine ausführliche Beratung notwendig ist. Dann ist eine Internetscheidung genau richtig. In anderen Fällen wiederum gibt es vielleicht große Konflikte. Diese Konflikte müssen dann vor Gericht oder außergerichtlich durch Kompromisse gelöst werden. In einem solchen Fall wäre die Online-Scheidung sicherlich nicht die beste Wahl.

Persönliches Telefonat kann helfen

Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich zu diesem Thema gründlich Gedanken machen. Oftmals hilft hier ein persönliches Telefonat zwischen Mandant und Anwalt weiter. Auf diesem Wege kann man sich etwas besser kennenlernen. Das ist auch gleich eine gute Möglichkeit offene Fragen gemeinsam abzuklären. Wenn Ihnen der Anwalt sympathisch erscheint, haben Sie vielleicht gleich mehr Vertrauen in ihn. Sie müssen hier so oder so einen Vertrauensvorschuss geben, genau wie auch bei einem lokalen Anwalt. Andernfalls können Sie ruhig noch einen zweiten Anwalt kontaktieren. Dann kann man sich eventuell besser entscheiden. Fragen Sie ruhig auch nach vorhandenen Spezialisierungen des Anwalts. Ist der Anwalt Fachanwalt für Familienrecht? Weiterhin können Sie auch Rezensionen von anderen Mandanten einsehen. Viele Anwälte haben eine Bewertungsmöglichkeit bei einem unabhängigen Bewertungsportal. Lesen Sie sich einige Bewertungen durch. Auch so kann man vielleicht besser verstehen, ob der Anwalt zuverlässig arbeitet.

Was für Vorteile hat die Scheidung Online?

Der Hauptvorteil der Scheidung Online ist sicherlich die Zeitersparnis. Im Vergleich zu einer normalen Scheidung, bei einem Anwalt vor Ort, lässt sich viel Zeit sparen. Das liegt auch daran, dass keine Kanzleibesuche bei der Internetscheidung notwendig sind. Die Eheleute müssen sich dann keinen Termin geben lassen. Je nach Auslastung des gewählten Anwalts kann eine Terminfindung schwierig werden. Auch der zeitliche Aufwand zur Wahrnehmung des Termins fällt hier weg. Der Mandant muss sich nicht extra frei nehmen um einen Termin wahrzunehmen.

Bei der Online-Scheidung kann dieser alle Informationen jederzeit an den Anwalt übermitteln. Hierbei erfolgt der größte Anteil der Kommunikation per E-Mail. Das asynchrone Kommunikationsmedium ermöglicht hier, dass Mandant und Anwalt unabhängig voneinander kommunizieren können. Der Ehegatte kann so beispielsweise am Wochenende oder nach Dienstschluss die Scheidung online beantragen. Hierfür reicht es, wenn er das online Scheidungsformular mit allen wichtigen Informationen ausfüllt. Die asynchrone Kommunikation hat aber auch für den Anwalt Vorteile: Dieser kann auch zwischen Terminen E-Mails von Mandanten beantworten. Es muss nicht immer ein persönlicher Termin gemacht werden. Hiervon profitiert auch der Mandant, da er so eine schnellere Rückmeldung bei Fragen als sonst bekommt. Insgesamt ist die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant wesentlich flexibler und effektiver.

Scheidungsfolgen bereits geregelt

Der große Teil der Online-Scheidungen ist auch einvernehmlich. Das bedeutet, dass alle Scheidungsfolgen bereits im Vorfeld geklärt wurden. Ehemann und Ehefrau haben sich darauf verständigt, wie der Umgang mit Vermögen, Kindern und der Altersvorsorge zu erfolgen hat. Diese Einigung ergibt sich häufig aus Gesprächen der Ehepartner. In einigen Fällen wird dann eine entsprechende Scheidungsfolgenvereinbarung erstellt. So wird die Einigung über die Scheidungsfolgen nochmal schriftlich fixiert. Der große Vorteil an einer einvernehmlichen Scheidung ist der, dass das eigentliche Scheidungsverfahren relativ stressfrei ablaufen kann. Da sich die Ehegatten bereits im Vorfeld über alle wichtigen Punkte Gedanken gemacht haben, kann die Scheidung reibungslos und schnell durchgeführt werden. Obwohl für viele eine Scheidung auch eine emotionale Belastungsprobe ist, kann man so den Stress etwas abmildern.

Insgesamt kann man so auf langwierige Auseinandersetzungen vor Gericht verzichten. Solche Konflikte können eine Scheidung nämlich stark hinauszögern. Auch die Scheidungskosten können, je nach Ausmaß der Konflikte, hierdurch steigen. Bei zu großen Differenzen müssen dann zwangsweise zwei Anwälte beauftragt werden. Das hat dann zur Folge, dass sich die Anwaltskosten verdoppeln und auch die Kosten der Scheidung stark steigen. Insgesamt reduziert eine einvernehmliche Internetscheidung also den emotionalen Stress und womöglich auch die finanzielle Belastung einer Scheidung.

Internationale Scheidungen besser online machen

Die Scheidung Online bietet sich bei einer internationalen Scheidung an.

Die Scheidung Online bietet sich bei einer internationalen Scheidung an.

Ein entscheidender Vorteil bei der Scheidung Online ergibt sich auch für internationale Scheidungen. Nicht selten leben Ehepartner in verschiedenen Ländern. Die Ehefrau also beispielsweise in Deutschland und der Ehemann im Ausland. In einem solchen Fall spricht man dann von einer internationalen Scheidung. Hier wäre es nicht vorstellbar, dass der im Ausland lebende Ehegatte ganz normal einen deutschen Anwalt beauftragt. Der Aufwand in Deutschland einen Termin zu machen und dann extra hierher zu reisen, erscheint unangemessen hoch. Selbst wenn ein Ehegatte nur zum gerichtlichen Scheidungstermin anreisen müsste, könnte das ebenfalls einen sehr hohen Aufwand mit sich bringen. Da das von der individuellen Situation des Ehegattens (räumliche Entfernung, berufliche Verpflichtungen usw.) abhängt, lässt sich das natürlich nicht allgemein beurteilen. Trotzdem möchte man natürlich unnötigen Zeitaufwand und zusätzliche Kosten vermeiden. Gerade in einem solchen Fall bietet sich der Weg über das Internet an.

Die Kommunikation per E-Mail ermöglicht es hierbei die Scheidung auch aus dem Ausland zu beauftragen. Es ist dabei unerheblich, ob sich Anwalt und Mandant in verschiedenen Zeitzonen befinden, da die Kommunikation ja asynchron abläuft. Auch die Anhörung vor Gericht sollte hier kein Problem darstellen. In vielen Fällen kann die Anhörung für die Scheidung auch bei einer deutschen Botschaft erfolgen. Ein sich im Ausland befindender Ehegatte kann also über seinen Anwalt beantragen, dass seine Anhörung vor der deutschen Botschaft stattfindet. Eine Anreise nach Deutschland zum Scheidungstermin lässt sich so häufig vermeiden. Ob ein solcher Antrag bewilligt wird, hängt natürlich immer von dem jeweiligen Gericht ab. Auch die einzelnen Umstände und das Einvernehmen über die Scheidung spielen hier eine Rolle. Die Online-Scheidung bietet sich also perfekt für internationale Scheidungsverfahren an.

Bundesweite Vertretung bietet Vorteile

Bei einer Internetscheidung befinden sich Anwalt und Mandant häufig in unterschiedlichen Städten. Das liegt vor allem daran, dass nicht alle Anwälte eine Onlne-Scheidung anbieten. Die räumliche Distanz spielt bei dem Scheidungsverfahren sowieso keine Rolle. Da die Kommunikation per E-Mail, Post und Fax abläuft, ist der Standort des Anwalts egal. Die bundesweite Vertretung durch einen Anwalt bringt auch in der Regel keine Zusatzkosten mit sich. In einigen Fällen reist der Anwalt zum Scheidungstermin vor Gericht auf eigene Kosten an. Aber in den meisten Fällen wird ein sogenannter Terminsvertreter am Sitz des zuständigen Familiengerichts beauftragt. Der Terminsvertreter ist ein in der Nähe ansässiger Anwalt. Für einen Pauschalbetrag nimmt dieser den abschließenden Scheidungstermin für den anderen Anwalt wahr. Die hierdurch entstehenden Kosten werden normalerweise mit den regulären Anwaltsgebühren verrechnet. Es entstehen hier also keine zusätzlichen Kosten für den Mandanten. Der Mandant kann also ohne Bedenken einen bundesweit tätigen Rechtsanwalt mit der Scheidung beauftragen.

Aus dieser Tatsache ergibt sich ein weiterer Vorteil für die scheidungswilligen Ehepartner. Bei einer regulären Scheidung würde man sich zwischen den lokalen Anwaltskanzleien entscheiden. Doch bei Scheidung Online kann man nun zusätzlich auch aus den bundesweit tätigen Rechtsanwälten wählen. Der Mandant hat so also eine wesentlich größere Auswahl als bei einer normalen Scheidung. Gerade bei der Scheidung sollte man einen Anwalt wählen, welchem man vollkommen vertrauen kann. Ehepartner sollten ruhig mehrere Erstgespräche mit Anwälten führen, damit man hier eine gute Wahl trifft. Die rechtlichen Folgen einer Scheidung sind häufig so einschneidend und folgenschwer, so dass das Verfahren wirklich gründlich durchgeführt werden sollte. Es ist wichtig, dass der Anwalt die Anliegen und Wünsche des Mandanten ganz genau versteht. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Scheidungsfolgen korrekt geregelt werden.

Warum entschieden sich viele Paare für eine Scheidung Online?

Wenn man sich die Vorteile der Internetscheidung anschaut, dann gibt es viele gute Gründe für diesen Weg. Obwohl es auch gewisse Nachteile geben kann, entscheiden sich immer mehr und mehr Ehepaare für eine Online-Scheidung. In vielen Fällen bietet die Scheidung Online mehr Vor- als Nachteile. Bei der Abwägung zwischen regulärer und Internetscheidung spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Doch welcher Faktor ist hier eigentlich entscheidend? Welcher Hauptgrund spricht für die Scheidung Online? In diesem Abschnitt möchten wir darauf eingehen, warum sich die meisten Ehepartner für eine Online-Scheidung entscheiden.

Für viele Ehepaare ist die Zeitersparnis der Hauptgrund für eine Internetscheidung. Die ganzen Termine einer normalen Scheidung nehmen einfach zu viel Zeit ein. Viele Ehepartner wollen sich nicht extra dafür frei nehmen. Auch die schon so begrenzte Freizeit kann man mit sinnvolleren Aktivitäten verbringen. Gerade wenn sich Ehefrau und Ehemann bei vielen Dingen bereits geeinigt haben, wirken die ganzen Termine noch unnötiger als sonst.

Wir leben in einer Zeit, in der das Zeit sparen eine ganz hohe Priorität hat. Bei einvernehmlichen Scheidungen besteht kaum Verständnis dafür, dass der Zeitaufwand unverhältnismäßig hoch ist. Bei streitigen Scheidungen steht außer Frage, dass die Kompromissfindung eine gewisse Zeit braucht. Gerade wenn Kinder im Spiel sind, ist eine gründliche Abwägung aller Optionen umso wichtiger. Hier muss man zwangsweise die Zeit investieren, damit für alle Beteiligten eine faire Lösung gefunden werden kann. Doch bei Scheidungsverfahren, welche einvernehmlich geregelt werden, besteht das Potenzial Zeit zu sparen. Das Konzept der Scheidung Online nutzt genau dieses Potenzial aus. Das Ziel der Online-Scheidung ist es, dass man so viel Zeit spart wie nur möglich.

Weniger Stress bei Internetscheidung

Neben dem offensichtlichsten Vorteil, der Zeitersparnis, gibt es aber auch noch einen weiteren wichtigen Grund für die Internetscheidung. Dieser Grund fällt nicht direkt auf, aber bei längerer Betrachtung kann man darauf kommen. Viele Ehepaare wollen eine Scheidung ohne Rechtfertigungen. Viele Ehepartner haben erkannt, dass ihre Ehe keine Zukunft mehr hat. Diese Erkenntnis kostet schon genug Kraft. Jetzt will sich niemand mehr dafür rechtfertigen müssen, sondern einfach das Scheidungsverfahren möglichst schnell hinter sich bringen.

Wenn man in einer solchen Situation einen Anwalt über das Internet beauftragt, ist das erstmal etwas unpersönlicher als sonst. Diese Tatsache muss aber nicht nur ein Nachteil sein, da man so schwierige Gespräche beim Anwalt vermeiden kann. In manchen Fällen kommt es nämlich, auch zwischen Ehegatten, beim Anwalt zum Streit. Gerade wenn der Schuldige für die Scheidung gesucht werden soll, kann die Situation schnell eskalieren. Wenn man die Scheidung online durchführt, kann so eventuell eine Eskalation verhindert werden. Das ist für die meisten Ehepaare der Hauptgrund für eine Online-Scheidung. Neben der Zeitersparnis geht es bei der Motivation für dieses Verfahren auch um die Ersparnis von Stress.

Was kostet die Online-Scheidung?

Die Scheidungskosten setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltsgebühren zusammen. Die Kosten sind u.a. von dem Einkommen beider Ehegatten abhängig und werden am Ende vom Gericht bestimmt. Wie berechnen sich die Kosten bei der Internetscheidung? Gibt es hier Unterschiede zur normalen Scheidung?

Auch bei einer Internetscheidung werden die Scheidungskosten ganz normal berechnet. Die Scheidungskosten umfassen sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltsgebühren. Der Großteil der Scheidungskosten sind die anfallenden Anwaltsgebühren. Das zuständige Gericht verlangt also weniger Geld als der beauftragte Anwalt. In Fällen einer normalen Scheidung ist dieses Verhältnis noch deutlicher. Das ist darauf zurückzuführen, dass hier typischerweise beide Ehegatten einen Anwalt beauftragen. In solchen Fällen sind die Scheidungskosten also zweimal die Anwaltsgebühren und die Gerichtskosten. Das steht im Gegensatz zu einer Scheidung Online, da hier normalerweise nur ein Anwalt mit der Scheidung beauftragt wird.

Für jedes Scheidungsverfahren setzt das Gericht einen Verfahrenswert (auch Streitwert) fest. Dieser Verfahrenswert ist deshalb wichtig, da dieser maßgeblich die Höhe der Gesamtkosten bestimmt. Je höher der Verfahrenswert, desto höher auch die Scheidungskosten. Die anfallenden Gerichtskosten werden nach § 34 GKG berechnet. Die Regelung zu den Anwaltsgebühren findet sich in § 13 RVG wieder. In beiden Paragraphen ist das Verhältnis von Verfahrenswert und den anfallenden Kosten ganz genau geregelt.

Verfahrenswert ist entscheidend

Wenn man sich mit den Kosten einer Scheidung befasst, ist der Verfahrenswert also entscheidend. Doch wie berechnet sich eigentlich dieser Streitwert? Welche Faktoren spielen hier eine Rolle? Wie lassen sich hier Kosten einsparen?

Bei der Berechnung des Streitwerts sind hauptsächlich vier Faktoren wichtig: Ganz am Anfang steht das Nettoeinkommen der Ehegatten. Je höher das Gesamteinkommen, desto höher auch der Verfahrenswert. Des Weiteren kann es noch andere Punkte geben, welche den Verfahrenswert erhöhen. So kann beispielsweise die Durchführung des Versorgungsausgleichs den Streitwert weiter erhöhen. Der Versorgungsausgleich beschreibt hier die Aufteilung der gemeinsamen Rentenansprüche (z.B. Riester-Rente). Der Zuschlag ist hier von den einzelnen Ansprüchen wiederum abhängig. Auch das Vermögen kann die Kosten einer Scheidung beeinflussen. Sollte beispielsweise eine sehr großes Vermögen vorhanden sein, kann das zuständige Gericht dieses bei der Streitwertfestsetzung berücksichtigen. Die Einbeziehung des Vermögens ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wobei sich hier Gerichte auch untereinander unterscheiden können, da manche Gerichte grundsätzlich darauf verzichten oder eben nicht.

Streitwert kann auch verringert werden

Neben streitwerterhöhenden Faktoren gibt es aber auch Möglichkeiten den Verfahrenswert zu verringern. So lassen sich dann weitere Scheidungskosten einsparen. Zum einen nehmen viele Gerichte einen Pauschalabschlag pro gemeinsamen Kind vom Einkommen vor. Auch hier gibt es wieder regionale Unterscheide. In der Regel können hier jeweils 250 Euro pro Monat in Abzug gebracht werden.

Bei der Internetscheidung gibt es aber noch weiteres Sparpotenzial. Durch eine einvernehmliche Scheidung spart man sowieso viel Geld, da häufig nur ein Anwalt beauftragt wird. Einige Gerichte nehmen noch weitere Kostenreduzierungen vor. Zumindest dann, wenn die Scheidung nachweislich einvernehmlich ist, kann in einfachen Fällen der Streitwert reduziert werden. Auf Antrag des eigenen Anwalts können so bis zu 30% des Verfahrenswerts gespart werden. Dementsprechend fallen natürlich dann auch die Scheidungs- und Gerichtskosten günstiger aus. Sollten Sie sich also im Einvernehmen scheiden lassen, sollten Sie Ihren Anwalt danach fragen. Ob ein Gericht diesem Antrag immer folgt, ist natürlich unklar. Manche Gerichte machen hier eine Streitwertreduzierung, andere Gerichte nehmen keine Reduzierung vor. Den Versuch ist es auf jeden Fall dennoch Wert.

Wie ist der Ablauf der Scheidung?

Wie sind die einzelnen Schritte der Online-Scheidung?

Wie sind die einzelnen Schritte der Online-Scheidung?

Nachdem wir nun die Argumente für und gegen die Scheidung Online diskutiert haben, möchten wir auf den Ablauf dieses Verfahrens eingehen. Wie genau wird das Scheidungsverfahren initiiert? Wie sehen die einzelnen Schritte der Scheidung aus? Wo gibt es Unterschiede zwischen normaler und einer online Scheidung?

Ganz am Anfang einer Scheidung über das Internet steht die erste Anfrage. Diese Anfrage sendet ein Ehegatte in Form eines Online-Formulars ab. Wie bereits weiter oben erwähnt werden hier alle notwendigen Angaben zur Ehe und den Ehepartnern gemacht. Diese Angaben sind wichtig, damit ein Anwalt die Scheidung besser vorbereiten kann. Der Anwalt braucht diese Informationen auch, um besondere Voraussetzungen zu prüfen. Hierzu zählt unter anderem das Trennungsjahr, welches vor Einreichung der Scheidung abgelaufen sein muss. Diese Überprüfung muss zwangsweise stattfinden, da der Scheidungsantrag sonst vom Gericht zurückgewiesen werden könnte. Das könnte die Scheidung zeitlich hinauszögern. Weiterhin können hier auch zusätzliche Kosten entstehen, da das Gericht auch für einen zurückgewiesenen Antrag Kosten hat. Eine fachmännische Prüfung der Einzelumstände einer Scheidung ist also dringend notwendig.

Scheidungsantrag als nächster Schritt

Im nächsten Schritt wird Ihr Scheidungsanwalt den Scheidungsantrag vorbereiten. Als Basis hierfür dienen Ihre Angaben aus dem Scheidungsantrag. Um hier Missverständnisse zu vermeiden, sollten Ihre Angaben korrekt und vollständig sein. Der Antrag auf Scheidung enthält alle Sachumstände Ihrer Ehe. Hier werden neben Formalien der Eheleute viele weitere Angaben gemacht. Hierzu gehören Regelungen zu einzelnen Themen. Das sind Themen wie der Versorgungsausgleich gehandhabt werden soll. Auch der Umgang und das Sorgerecht der Kinder wird hier thematisiert. Regelungen zum Vermögen oder dem Hausrat können hier auch enthalten sein. Des weiteren werden hier auch eventuell bereits bestehende notarielle Vereinbarungen erwähnt. Sollte beispielsweise ein Ehevertrag vorhanden sein, müssen einzelne Regelung vielleicht gar nicht mehr verhandelt werden. Häufig sind die Scheidungsfolgen hier schon geregelt worden. Das Gericht muss dann genau prüfen, ob die Regelungen so getroffen werden können.

Teilweise kann der Versorgungsausgleich nicht wirksam ausgeschlossen werden. Andere Regelungen können ebenfalls aus Sittenwidrigkeit als nichtig erklärt werden. Sollten bestimmte Vereinbarungen nicht notariell beurkundet worden sein, können ebenfalls Vereinbarungen als ungültig erklärt werden. Das Gericht muss den Scheidungsantrag also vollständig überprüfen.

Weitere Dokumente sind wichtig

Neben dem Scheidungsformular müssen Sie Ihrem Anwalt ggf. noch weitere Dokumente zukommen lassen. Ohne bestimmte Dokumente kann die Scheidung unter Umständen nicht wirksam eingereicht werden. Ganz zentral ist hier die Anwaltsvollmacht zu sehen. Die Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung und zur Vertretung vor Gerichten muss den Anwalt explizit erteilt werden. Ohne gültige Vollmacht kann der Scheidungsanwalt nicht tätig werden. Die Bevollmächtigung in Familiensachen wird nach § 10 FamFG regelt. Die anwaltliche Vollmacht muss auch die einzelnen Befugnisse des Anwalts einzeln aufführen. Hierzu gehört natürlich die Befugnis, dass der Anwalt mit der Antragstellung auf Scheidung der Ehe bevollmächtigt wird.

Je nach Ausmaß des Mandats sind hier noch weitere Befugnisse enthalten. Neben der Scheidung Online müssen auch die Scheidungsfolgen irgendwie geregelt werden. Typischerweise geht es hier auch um den ehelichen Versorgungsausgleich, welcher in der Regel durchgeführt wird. Außerdem ist hier häufig enthalten, dass diese Vollmacht auch auf Dritte übertragen werden kann. Dieser Punkt ist zum Beispiel dann relevant, wenn sich der bevollmächtigte Anwalt von einem Kollegen vertreten lassen möchte. Das ist oft dann der Fall, wenn ein Scheidungstermin weit von dem Sitz des Anwalts entfernt stattfindet. Dann wird häufig ein Kollege vor Ort mit der Wahrnehmung des Scheidungstermins beauftragt. Diese Terminsvertretung wird dem Mandanten aber in der Regel nicht extra in Rechnung gestellt. Sollte der Anwalt doch zum Scheidungstermin anreisen, fallen normalerweise keine extra Kosten an.

Wie lange dauert die Scheidung?

Die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt von vielen Faktoren ab.  Unter anderem ist die Dauer auch von der Auslastung des zuständigen Gerichts ab. Eine ungefähre Dauer von drei Monaten ist normalerweise der Fall. Nachdem Sie Ihrem Scheidungsanwalt die Unterlagen gesendet haben, sendet dieser den Scheidungsantrag an das Gericht. Das Gericht wird Sie dann bitten einen Gerichtskostenvorschuss zu leisten und einen Termin zur mündlichen Verhandlung festlegen. Ihr Scheidungsanwalt wird Sie dann zum Scheidungstermin, welcher nur wenige Minuten dauern sollte, begleiten.