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Namensänderung nach Scheidung: 5 wichtige Tipps

Namensänderung nach Scheidung

Alle Infos zur Namensänderung nach Scheidung. Wie kann Ich meinen Nachnamen nach der Scheidung ändern lassen? Wann ist eine Namensänderung möglich?

Inhalt

Wie kann Ich meinen Nachnamen nach der Scheidung ändern lassen?

Wenn die Scheidung im vollen Gange ist, stellt sich eine Vielzahl von Fragen. Zu diesen Fragen gehört häufig auch das Thema Namensänderung nach Scheidung. Viele geschiedene Ehegatten fragen sich, ob sie ihren Nachnamen nach der Scheidung wieder ändern können. Falls ja, welche Möglichkeiten bestehen hier überhaupt? Kann man nur den vor der Ehe verwendeten Namen führen oder kommen hier auch noch andere Optionen in Frage?

Fakt ist, dass eine Namensänderung nach Scheidung grundsätzlich ohne Probleme möglich ist. Viele Ehegatten nehmen nach der Scheidung den Namen des neuen Ehegatten oder einen Doppelnamen an. Diese Entscheidung wollen viele Ehegatten nach der Scheidung wieder rückgängig machen. Der Schritt der Namensänderung soll nach der Scheidung möglichst schnell und einfach erfolgen.

Bei der Namensänderung kommen mehrere Varianten in Frage: Viele Ehegatten wollen nach der Scheidung einfach nur ihren Geburtsnamen wieder annehmen. Diese Option wird von den meisten Ehegatten gewählt. Die erneute Annahme des Geburtsnamens nach der Scheidung ist also die übliche Variante in diesem Zusammenhang. Andere Ehegatten wollen hingegen den Nachnamen wieder annehmen, den sie vor der Eheschließung geführt haben. Alle Optionen, die in den verschiedenen Situationen möglich sind, wollen wir in dem nächsten Abschnitt erläutern.

Welche Namen kann ich nach der Scheidung annehmen?

Namensänderung nach Scheidung Mögliche Namen

Welche Namen kommen bei der Namensänderung in Frage?

Klar ist, dass eine Namensänderung nach Scheidung normalerweise möglich ist. Doch welchen Namen kann man bei der Namensänderung eigentlich annehmen? Nur den Geburtsnamen oder gibt es noch andere Möglichkeiten, wie man den Namen nach der Scheidung ändern kann?

Der Gesetzgeber sieht bei dem Thema des Ehenamens und dessen Änderung mehrere Möglichkeiten vor. In § 1355 BGB Abs. 5 werden die verschiedenen Möglichkeiten aufgelistet. In diesem Paragraphen wird eindeutig geregelt, wie eine Namensänderung erfolgen kann. Grundsätzlich wird hier aber auch festgehalten, dass der verwitwete oder geschiedene Ehepartner erst einmal den Ehenamen behält. Danach werden dann die verschiedenen Möglichkeiten der Änderungen benannt.

Der Ehegatte, der nach der Scheidung eine Namensänderung begehrt, hat insgesamt drei mögliche Optionen. Je nach gewählter Option lautet der Nachname des Ehepartners dann unter Umständen anders. Wir wollen nun alle drei Optionen im Detail erläutern:

Option 1: Geburtsnamen wieder annehmen

Viele Ehepaare lassen ihren Nachnamen bei der Heirat ändern. Die Ehegatten tragen dann den sogenannten Ehenamen. Wenn nun die Scheidung ansteht oder bereits abgeschlossen ist, stellt sich die Frage nach der Namensänderung. Viele Ehepartner wollen ihren Ehenamen nach der Scheidung ablegen. Bei dieser angestrebten Namensänderung gibt es nun die Möglichkeit, dass man den Geburtsnamen nach der Scheidung wieder annimmt. Der Geburtsname ist laut § 1616 BGB der Ehename, den man bei der Geburt von den Eltern übernimmt. Der Geburtsname wird häufig auch Familienname oder Mädchenname genannt. Der Familienname ist auch in der Geburtsurkunde schriftlich festgehalten.

Nach § 1355 BGB kann die Namensänderung bei dem Standesamt beantragt werden. Der jeweilige Ehegatte muss dann eine Erklärung gegenüber dem Standesamt abgeben. Diese Erklärung muss beinhalten, dass er nun nach der Scheidung wieder seinen Geburtsnamen annehmen möchte. Das Standesamt wird dann alle erforderlichen Schritte für Sie in die Wege leiten. Normalerweise ist die Namensänderung nach der Scheidung kein Problem. Die Wiederannahme des Geburtsnamens sollte ohne größere Probleme vonstattengehen. Wichtig ist nur, dass Sie alle notwendigen Dokumente dem Standesamt vorlegen. Neben dem Reisepass oder Personalausweis benötigen Sie auch das rechtskräftige Scheidungsurteil. Gegebenenfalls wird das Standesamt auch einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister verlangen.

Option 2: Nachnamen vor der Eheschließung wieder annehmen

Wenn über eine Namensänderung nach der Scheidung diskutiert wird, wollen nicht alle Ehepartner ihren Geburtsnamen wieder annehmen. Einige Ehegatten wollen den Namen wieder annehmen, welchen Sie zum Zeitpunkt der Eheschließung trugen. Genauer gesagt, ist das der Name, welcher bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt wurde. Der Ehename wurde dann bestimmt, wann die Erklärung zur Namensführung von Ehegatten gegenüber dem Standesamt abgegeben wurde. Weitere Details zur Bestimmung des Ehenamens kann man in § 41 Personenstandsgesetz nachlesen.

Der Nachname vor der Eheschließung muss in vielen Fällen nicht der Geburtsname der Person sein. Wenn ein Ehegatte schon einmal verheiratet war und dann erneut geheiratet hat, kann dieser vorherige Name abweichen. Es ist so also auch möglich, dass man den Namen aus einer vorhergehenden Ehe wieder annimmt. Der Ehegatte kann auch in diesem Fall eine Namensänderung beim Standesamt beantragen. Auch bei dieser Option sollten keine Probleme auftauchen. Das für Sie zuständige Standesamt benötigt hier auch nur eine entsprechende Erklärung von Ihnen. Diese Erklärung muss enthalten, dass Sie den Namen vor der Eheschließung wieder annehmen wollen. Nach Vorlage der Erklärung und aller notwendigen Unterlagen, steht einer Namensänderung nichts mehr im Wege.

Option 3: Geburtsnamen oder vorherigen Nachnamen dem aktuellen Nachnamen voranstellen oder anfügen (Doppelname)

Die Namensänderung nach der Scheidung bietet nicht nur die Möglichkeit, dass man seinen Geburtsnamen oder vorherigen Nachnamen wieder annimmt. Es gibt auch noch eine dritte Option, die einem ermöglicht einen neuen Nachnamen anzunehmen. Der Gesetzgeber gibt einem die Möglichkeit den Geburtsnamen oder den vorherigen Namen dem aktuellen Namen voranzustellen oder anzufügen. Man kann also nach der Scheidung auch einen Doppelnamen annehmen. Diese Option ist auch ohne Hindernisse möglich. In der Regel kann man seinen Namen nach der Scheidung auch in einen Doppelnamen ändern lassen. Diese Möglichkeit ist gesetzlich festgeschrieben und wird auch von einigen Ehepartnern genutzt.

Bei der Namensänderung mit dieser Option gibt es noch weitere Möglichkeiten. Der Ehepartner, der eine solche Änderung seines Namens anstrebt, kann den Doppelnamen variieren. Er kann zunächst einmal wählen, ob der Geburtsname oder der vorher genutzte Nachname Teil des Doppelnamens werden soll. Weiterhin hat man die Wahl, wie der zusätzliche Name dem aktuellen Namen hinzugefügt wird. Der zusätzliche Name kann dem momentan geführten Namen vorangestellt werden. Alternativ ist es auch möglich, dass der zusätzliche Name dem aktuellen Namen an zweiter Stelle angefügt wird. So lässt sich also nicht nur der zweite Nachname, sondern auch dessen Position im Doppelnamen bestimmen.

Fallbeispiele für die Namensänderung nach Scheidung

Im folgenden wollen wir einige Fallbeispiele durchgehen. An den unterschiedlichen Fällen und Konstellationen wollen wir die Namensänderung nach Scheidung erläutern. In jedem Fall wollen wir auf die einzelnen Möglichkeiten eingehen, die einem in einer bestimmten Situation zur Verfügung stehen. Die einzelnen Beispiele sollen Ihnen helfen, die einzelnen Optionen der Namensänderung nach der Scheidung besser zu verstehen.

Fall 1 Namensänderung nach Scheidung: Ehefrau will den Nachnamen ändern lassen

In unserem ersten Fall geht es um die Namensänderung nach der Scheidung für die Ehefrau:

Die Ehefrau, deren Optionen zur Namensänderung geprüft werden sollen, ist rechtskräftig geschieden.

Die Rechtskraft der Scheidung ergibt sich daraus, dass keiner der Ehegatten innerhalb eines Monats gegen das Scheidungsurteil hat Beschwerde einlegen lassen. Sollten beide Ehepartner von einem Anwalt vertreten sein, können diese den Rechtsmittelverzicht durch ihre Vertreter erklären lassen. Das hat zur Folge, dass der Scheidungsbeschluss sofort rechtskräftig ist. Die Rechtskraft der Scheidung sagt also aus, dass keine Rechtsmittel gegen den Scheidungsbeschluss mehr möglich sind. Das zuständige Familiengericht kann im Scheidungsbeschluss die Rechtskraft der Scheidung bestätigen. Ein Vermerk über die Rechtskraft der Scheidung befindet sich im Scheidungsurteil. Unter Umständen kann dieser Rechtskraftvermerk auch noch nachträglich vom Gericht angefordert werden. Dieser Schritt ist notwendig, da das Standesamt für die Namensänderung ein rechtskräftiges Scheidungsurteil benötigt.

Die Ehefrau Maria Meier hat sich von ihrem Ehemann Thomas Meier scheiden lassen. Nach der Rechtskraft der Scheidung (siehe oben) denkt sie nun über eine Namensänderung nach. Maria Meier fragt sich, welche Optionen zur Namensänderungen nach der Scheidung nun für sie möglich sind. Ausgehend von der gesetzlichen Grundlage § 1355 BGB hat die Ex-Ehefrau Maria Meier folgende Optionen für die Namensänderung:

Option 1: Geburtsnamen wieder annehmen

Die Ehefrau Maria Meier hat nach der Scheidung die Möglichkeit, dass sie wieder ihren Geburtsnamen bzw. Mädchennamen annimmt. Maria Meier könnte dann also beim Standesamt eine Umbenennung in Maria Schmidt beantragen, da ihr Geburtsname genauso lautet.

Option 2: Nachnamen vor der Eheschließung wieder annehmen

Frau Meier kann aber auch den Nachnamen vor der Eheschließung wieder annehmen. Maria Meier war schon einmal verheiratet. Ihr Name zum Zeitpunkt der letzten Ehe war Maria Schneider. Nach der Eheschließung hat sie den Namen ihres letzten Mannes angenommen und heißt deshalb momentan Maria Meier. Der Gesetzgeber gibt ihr also die Möglichkeit, dass sie eine Namensänderung zum vorherigen Namen beantragen kann. Maria Meier könnte dann wieder Maria Schneider heißen, da das ihr Name vor der letzten Ehe war.

Option 3: Geburtsnamen oder vorherigen Nachnamen dem aktuellen Nachnamen voranstellen oder anfügen (Doppelname)

Die Ehefrau Meier kann ihren aktuellen Nachnamen aber auch um ihren Geburtsnamen oder vorherigen Namen ergänzen. Sie hat dabei die Wahl, ob der zusätzliche Name dem aktuellen vorangestellt oder hinten angefügt wird.

Maria Meier kann also eine Umbenennung in Maria Meier-Schmidt beantragen. Durch das Voranstellen des Geburtsnamens wäre eine Umbenennung in Maria Schmidt-Meier auch möglich.

Wenn Frau Meier den vorherigen Namen ergänzen möchte, kann eine Namensänderung in Maria Meier-Schneider erklärt werden. Der vorherige Name kann aber auch hier analog vorangestellt werden, wodurch eine Namensänderung in Maria Schneider-Meier auch umsetzbar wäre.

Fall 2 Namensänderung nach Scheidung: Ehemann will den Nachnamen ändern lassen

In dem zweiten Fall soll es um die Änderung des Namens nach der Scheidung für den Ehemann gehen:

Der Ehemann, der seinen Nachnamen ändern lassen möchte, ist mittlerweile geschieden. Die Scheidung ist rechtskräftig (weitere Details siehe Fall 1).

Der geschiedene Ehemann heißt Christian Müller. Herr Müller hat mit der Eheschließung den Nachnamen seiner damaligen Ehefrau angenommen. Das Ehepaar Müller hat zum Zeitpunkt der Heirat einen gemeinsamen Familiennamen bestimmt. Der Familienname ist in diesem Fall der Nachname der Ehefrau Laura Müller. Zur Eheschließung wurde gegenüber dem Standesamt erklärt, dass beide Ehegatten den Nachnamen Müller annehmen wollen. Da diese Ehe mittlerweile geschieden wurde, möchte Herr Müller seinen Namen ändern lassen. Auch hier findet § 1355 BGB seine Anwendung. Herr Müller hat mehrere Möglichkeiten für seine Namensänderung:

Option 1: Geburtsnamen wieder annehmen

Herr Müller kann nach der Scheidung seinen Geburtsnamen wieder annehmen. Der Geburtsname ist laut § 1355 BGB der Name, der in die Geburtsurkunde eines Ehepartners zum Zeitpunkt der Erklärung gegenüber dem Standesamt anzugeben ist. In der Geburtsurkunde von Herrn Müller ist der Name Christian Schulz als Geburtsname eingetragen. Herr Müller kann somit eine Namensänderung in seinen Geburtsnamen Christian Schulz durch eine Erklärung beantragen. Er muss nur seine Geburtsurkunde und ggf. weitere Dokumente zusammen mit seiner Erklärung an das Standesamt geben. Die Namensänderung wird dann in kürzester zeit erfolgen.

Option 2: Nachnamen vor der Eheschließung wieder annehmen

Der Nachname, den Herr Müller vor der Ehe trug, ist bei der Namensänderung auch eine mögliche Option. Das liegt einfach daran, dass Herr Müller schon mehrfach verheiratet war. Im Zuge seiner vorherigen Ehe hatte er auch schon seinen Nachnamen ändern lassen. Als er seine letzte Ehe eingegangen ist, war sein Name Christian Fischer. Christian Müller kann also auch seinen vorherigen Nachnamen wieder annehmen. Herr Müller kann beim Standesamt eine Namensänderung in Christian Fischer erwirken.

Option 3: Geburtsnamen oder vorherigen Nachnamen dem aktuellen Nachnamen voranstellen oder anfügen (Doppelname)

Herr Müller kann aber nicht nur seinen Geburtsnamen oder vorherigen Namen wieder annehmen. Er hat auch die Option seinen aktuellen Namen zu ergänzen. Christian Müller kann seinen zusätzlichen Namen an der ersten Position oder hinten an den aktuellen Namen anfügen.

Herr Christian Müller hat also die Wahl, wie er seinen Namen ändern möchte. Er kann seinen Geburtsnamen zum momentanen Namen hinzufügen. Dabei kommt der Name Christian Müller-Schulz in Frage. Ansonsten wäre auch der Name Christian Schulz-Müller möglich.

Eine Ergänzung um den vorher getragenen Namen ist aber auch möglich. Christian Müller könnte also auch Christian Müller-Fischer als Namen annehmen. Auch der Name Christian Fischer-Müller ist dabei eine mögliche Option, wenn der vorherige Name dem aktuellen vorangestellt wird.

Fall 3 Namensänderung nach Scheidung: Nachnamen der Kinder sollen geändert werden

In dem dritten Fall wollen wir uns mit der Namensänderung bei den Kindern nach der Scheidung auseinandersetzen:

Die Kinder, welche bei einem Ehegatten leben, nehmen bei dem Thema Namensänderung nach Scheidung eine besondere Rolle ein. Das liegt daran, dass die Nachnamen der Kinder durch die Namensänderung der Ehegatten nicht betroffen sind. Das bedeutet, dass eine Namensänderung bei den Kindern ein extra Vorgang ist.

Grundsätzlich ist eine Namensänderung bei den Kindern nicht möglich, wenn sich die Eltern nur scheiden lassen. Eine Änderung des Nachnamens ist regelmäßig nur dann machbar, wenn der geschiedene Elternteil eine neue Ehe eingeht. Sollten die Kinder eine Stiefmutter oder einen Stiefvater bekommen, dann gibt es Möglichkeiten zur Namensänderung nach der Scheidung. Im folgenden wollen wir die beiden Optionen der Namensänderung bei Kindern vorstellen.

Option 1: Einbenennung des Kindes und Annahme des Namen des Stiefelternteils

Bei dieser Option geht es um die sogenannte Einbenennung des Kindes im Sinne des § 1618 BGB. Die Einbenennung des Kindes beschreibt eine Möglichkeit der Namensänderung. Der Elternteil, welches gemeinsam mit dem Kind wohnt, kann gemeinsam mit dem neuen Ehegatten eine Namensänderung beim Standesamt beantragen. Bei dieser Erklärung gegenüber dem Standesamt ist je nach Situation die Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils erfordern. Bei der Einbenennung kann der bisherige Nachname durch den Nachnamen des Stiefelternteils ersetzt werden.

Option 2: Einbenennung des Kindes und Hinzufügen des Namen des Stiefelternteils

Bei der Einbenennung des Kindes ist nicht nur der Austausch des Nachnamens möglich. Auch das Ergänzen des Namens von dem Kind ist eine übliche und mögliche Variante. Hierbei kann auch wieder zwischen Voranstellen oder Anfügen des neuen Nachnamens gewählt werden. Auch hier muss eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Standesamt abgegeben werden. Das Standesamt erklärt Ihnen dann den genauen Ablauf und alle erforderlichen Unterlagen. Sollte eine Einwilligung des anderen Elternteils notwendig sein, werden Sie auch hierüber informiert. So eine Einwilligung ist normalerweise nur dann erforderlich, wenn auch der andere Elternteil Sorgerecht für das Kind besitzt.

Ändert sich der Nachname nach der Scheidung von alleine?

Namensänderung nach Scheidung automatische Änderung

Ändert sich der Name automatisch nach der Scheidung?

Viele Eheleute denken, dass sich ihr Nachname mit der Scheidung von alleine ändert. Fakt ist jedoch, dass eine Namensänderung nach der Scheidung nicht ohne Weiteres passiert. Hierfür ist schon eine explizite Erklärung gegenüber dem Standesamt erforderlich. Das Standesamt informiert die Ehegatten nach der Scheidung über ihre möglichen Optionen. Der Ablauf und die Voraussetzungen werden von den Standesbeamten dann detailliert erklärt.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Namensänderung nach Scheidung?

Namensänderung nach Scheidung Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen müssen für die Namensänderung erfüllt sein?

Die Namensänderung nach Scheidung kann erst mit der Rechtskraft der Scheidung erfolgen. Vorher ist eine Namensänderung durch das Standesamt nicht möglich. Hierdurch soll verhindert werden, dass eine Scheidung noch angefochten wird und der Name aber schon geändert wurde. Die Rechtskraft des Scheidungsverfahrens ist erst dann gegeben, wenn der Rechtskraftvermerk auf dem Scheidungsbeschluss ergänzt wird. Das ist erst dann der Fall, wenn eine Frist von einem Monat nach dem Scheidungstermin abgelaufen ist, ohne dass ein Ehepartner Rechtsmittel gegen die Scheidung bewirkt. Diese Frist kann auch umgangen werden, wenn beide Eheleute im Scheidungstermin anwaltlich vertreten werden. Hier gibt es nämlich die Möglichkeit, dass beide Parteien einen Rechtsmittelverzicht mitteilen. Dieser Schritt hat zur Folge, dass die Scheidung sofort rechtskräftig ist. Da die Rechtskraft die Voraussetzung für die Namensänderung ist, kann diese unmittelbar danach erfolgen.

Muss bei der Namensänderung nach Scheidung eine bestimmte Frist eingehalten werden?

Namensänderung nach Scheidung Frist

Muss bei der Namensänderung eine Frist eingehalten werden?

Die Namensänderung ist grundsätzlich an keine bestimmte Frist gebunden. Es gibt, wie erwähnt, nur die Voraussetzung, dass die Scheidung spätestens einen Monat nach Beschluss rechtskräftig ist. Ab diesem Zeitpunkt kann eine Namensänderung der Eheleute erfolgen. Es gibt hierbei aber keine Frist nach oben. Die Namensänderung kann also theoretisch auch dann erfolgen, wenn die Scheidung schon vor etlichen Jahren erfolgt ist. Es gibt hier keine Einschränkungen, die eine späte Namensänderung erschweren. Kontaktieren Sie einfach Ihr Standesamt und fragen Sie nach der Änderung Ihres Namens. Wichtig ist eben nur, dass die Scheidung bereits rechtskräftig ist und Sie die dafür erforderlichen Unterlagen besitzen.

Wo kann man den Namen nach der Scheidung ändern lassen?

Namensänderung nach Scheidung Standesamt

Die Namensänderung nach Scheidung ist beim Standesamt vor Ort möglich.

Eine Namensänderung ist beim Standesamt vor Ort möglich. Es ist nicht unbedingt erforderlich, dass Sie sich an das Standesamt Ihrer Heirat wenden. Wenn Sie dasselbe Standesamt wie bei der Eheschließung aufsuchen, ist das Verfahren am einfachsten. Das liegt daran, dass das Standesamt auch das Eheregister führt und dann einfacher den Fall abarbeiten kann. Sollten Sie mittlerweile umgezogen sein, ist das aber auch kein großes Problem. Sie wenden sich einfach an Ihr Standesamt vor Ort. Das Standesamt wird sich dann bei dem Standesamt ihrer Ehe melden und den Fall dementsprechend weiterleiten. Unter Umständen kann es erforderlich sein, dass Sie einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister zusätzlich vorlegen müssen. Lassen Sie sich einfach von den Standesbeamten vor Ort beraten.

Der beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister muss dann mit dem rechtskräftigen Scheidungsbeschluss beim Standesamt vorgelegt werden. Alternativ könnte das Eheregister auch alleine ausreichen, sofern die Scheidung hier bereits eingetragen wurde. Welche Dokumente in Ihrem Fall erforderlich sind, ist von Standesamt zu Standesamt verschieden. Eine kurze nachfrage bei Ihrem Standesamt vor Ort kann diese Frage schnell klären.

Namensänderung nach Scheidung: Wie läuft das Verfahren ab?

Namensänderung nach Scheidung Ablauf des Verfahrens

Das Verfahren der Namensänderung hat einen klaren Ablauf. Wie sieht der im Detail aus?

Das Verfahren einer Namensänderung bei Scheidung beginnt folgendermaßen: Sie geben bei Ihrem Standesamt eine Erklärung über die Namensänderung ab. Diese Erklärung muss aber in jedem Fall beglaubigt worden sein. Die Beglaubigung kann ein Notar oder ein Standesbeamter für Sie erledigen. Die Erklärung ist in dem Moment wirksam, wenn diese beim Standesamt eingeht. Sollte das Standesamt nicht für das jeweilige Eheregister zuständig sein, erfolgt eine Weiterleitung Ihrer Erklärung an andere Standesämter. Die Erklärung wird dann typischerweise an das Standesamt der Eheschließung weitergeleitet. Sollte Sie die Wiederannahme des Geburtsnamens erwägen, kann auch das Standesamt ihres Geburtsortes kontaktiert werden. Das Eheregister und ggf. auch das Geburtenregister werden dann dementsprechend verändert. Sie erhalten daraufhin vom Standesamt eine Bescheinigung über Ihre Namensänderung.

Was für Dokumente sind für die Namensänderung erforderlich?

Namensänderung nach Scheidung Dokumente

Welche Dokumente sind für eine Namensänderung bei der Scheidung zwingend erforderlich?

Für den Prozess der Namensänderung nach Scheidung sind mehrere Dokumente erforderlich. Hierzu gehört zunächst der Reisepass oder der Personalausweis. Hiermit wird erstmal Ihre Identität von Standesamt überprüft. Weiterhin benötigen Sie den rechtskräftigen Scheidungsbeschluss. Sollten Sie den Scheidungsbeschluss nicht mehr haben, können Sie diesen erneut bei dem jeweiligen Gericht anfordern. Hierbei ist es ausgesprochen wichtig, dass auf dem Scheidungsurteil vermerkt wurde, dass die Scheidung rechtskräftig ist (Rechtskraftvermerk). Sollten Sie nicht das Standesamt Ihrer Eheschließung aufsuchen können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Häufig muss dann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister vorgelegt werden. Informieren Sie sich am besten vorab, welche Unterlagen bei Ihrem Standesamt für die Namensänderung verlangt werden.

Wie viel kostet die Änderung meines Namens?

Namensänderung nach Scheidung Kosten

Welche Kosten kommen bei der Namensänderung auf einen zu?

Die Namensänderung nach Scheidung beim Standesamt ist nicht kostenlos möglich. Die Kosten für das Verfahren belaufen sich häufig auf 20 bis 25 Euro. Die Namensänderung ist also relativ günstig machbar. Da hier erstmal keine großen Kosten entstehen, wählen einige Eheleute diesen Weg. Häufig werden dabei aber nicht eventuell entstehende Folgekosten betrachtet. Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass müssen nach der Namensänderung neu beantragt werden. Die Beantragung jedes einzelnen Dokuments kann viel Geld kosten. Auch die Änderung Ihres Namens bei Unternehmen, die Sie nutzen, kann auch aufwendig sein. Sie sollten also gründlich darüber nachdenken, ob eine Namensänderung unbedingt notwendig und sinnvoll ist. Die Folgekosten können schnell mehrere hunderte Euro betragen. Wenn einige Eheleute das vorher gewusst hätten, hätten einige diesen Schritt eventuell doch nicht gemacht. Lassen Sie sich bei dieser Entscheidung also genug Zeit und treffen Sie dann die für Sie beste Wahl.