Scheidung per Internet?

Welche Scheidungspapiere sind relevant?

Scheidungspapiere

Welche Scheidungspapiere benötige Ich für die Scheidung? Benötige Ich meinen Ehevertrag? Sind die Geburtsurkunden der Kinder wichtig? Benötige Ich die Eheurkunde bei der Scheidung? Alle diese Fragen um die Scheidungspapiere beantworten wir hier.

Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, dass Sie Ihre Scheidung einreichen wollen, stellen sich oft eine Reihe von verschiedenen Fragen. Hierzu gehört unter anderem auch die Frage nach den notwendigen Scheidungspapieren.

Im Folgenden wollen wir Ihnen sieben wichtige Dokumente für Ihre Scheidung vorstellen, so dass Sie alle Informationen über die benötigten Scheidungspapiere haben.

1. Scheidungsformular für Scheidungspapiere

Scheidungspapiere: Scheidungsformular

Scheidungspapiere: Scheidungsformular

Ganz am Anfang steht natürlich das Scheidungsformular in das Sie alle wichtigen Information über sich selbst und Ihren Ehepartner eintragen müssen. Dieses Formular müssen Sie dann Ihrem Scheidungsanwalt zur Verfügung stellen, damit dieser auf Basis der Daten den Scheidungsantrag bei dem zuständigen Gericht einreichen kann.

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Zu den erforderlichen Daten gehören zunächst der Vor- und Nachname beider Ehepartner, sowie deren jeweilige postalische Anschrift und die Staatsangehörigkeit. Außerdem wird in dem Scheidungsformular das monatliche Nettoeinkommen von der Ehefrau und dem Ehemann abgefragt, aber auch die Option, ob Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragt werden soll.

Außerdem werden hier auch Daten der Trennung benötigt, so z.B. das Trennungsdatum, die letzte gemeinsame Adresse, die Auswahl über Auszug, die Zustimmung des Ehegattens und die Frage danach, inwieweit schon ein Gerichtsverfahren diese Sache betreffend läuft. Zusätzlich werden alle Namen und Alter der minderjährigen Kinder benötigt, da hierdurch das Scheidungsverfahren und auch die Scheidungskosten beeinflusst werden. Abschließend werden nur noch Ihre Kontaktdaten benötigt, damit Sie auch gut über den aktuellen Stand der Scheidung informiert werden können.

2. Heiratsurkunde

Scheidungspapiere: Heiratsurkunde

Scheidungspapiere: Heiratsurkunde

Die Scheidungspapiere umfassen natürlich auch eine Kopie der vorhandenen Heiratsurkunde oder ab 2009 Eheurkunde genannt. Diese Heiratsurkunde ist der amtliche Beleg dafür, dass Ihre Ehe besteht. Ihr betreuender Anwalt benötigt diese Urkunde oder eine Fotokopie dieser zwangsläufig, wenn der Antrag auf Ehescheidung bei dem Gericht eingereicht werden soll.

In der Eheurkunde steht eine Vielzahl von Informationen, wobei für den Anwalt an dieser Stelle normalerweise nur die Namen der Ehepartner, das Heiratsdatum, der Heiratsort und die Heiratsregisternummer von Bedeutung sind. Abhängig von diesen Informationen variiert auch der Scheidungsantrag und ggf. auch der Ablauf Ihres Scheidungsverfahrens bzw. die daraus resultierende Rechtsfolgen.

3. Geburtsurkunden der Kinder

Scheidungspapiere: Geburtsurkunden der Kinder

Scheidungspapiere: Geburtsurkunden der Kinder

Die Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder, ob minderjährig oder volljährig, sind ausgesprochen wichtig für die Scheidungspapiere, da hierdurch maßgeblich mögliche Unterhaltszahlungen und anfallende Scheidungskosten abhängig sind.

Direkt bei der Berechnung des Streitwerts der Scheidung wird die Anzahl der unterhaltspflichtiger Kinder berücksichtigt und mit jeweils 250 Euro von dem Einkommen der Ehepartner abgezogen. Die Geburtsurkunden oder zumindest eine Kopie dieser muss dem Gericht mit dem Scheidungsantrag such zugestellt werden, damit hier der Streitwert von den Rechtspflegern oder den Richtern korrekt festgesetzt werden kann. Man sollte also unbedingt dafür sorgen, dass der beauftragte Anwalt auch die Geburtsurkunden erhält, damit es hier an diesem Punkt keine Probleme gibt.

4. Ehevertrag

Scheidungspapiere: Ehevertrag

Scheidungspapiere: Ehevertrag

Je nachdem, ob ein Ehevertrag vorhanden ist, muss auch dieser dem Antrag für das Scheidungsverfahren beigelegt werden, also dem zuständigen Anwalt übermittelt werden. Je nachdem welche Regelungen hier enthalten sind, ändert sich das Scheidungsverfahren, da zum Beispiel bestimmte Fragen schon in dem Ehevertrag geklärt sind und so die Scheidung unkomplizierter verlaufen kann.

Oftmals wird in diesen Ehevertragen in Deutschland die Vermögensaufteilung, also Regelungen bezüglich des Zugewinnausgleiches, berücksichtigt, so dass es bei einer Scheidung keine offenen Fragen mehr gibt.

Außerdem wird häufig der Ausgleich von Rentenanwartschaften, also Fragen des Versorgungsausgleiches, im Rahmen eines Ehevertrages in irgendeiner Form begrenzt oder ganz und gar ausgeschlossen. Falls der Versorgungsausgleich von vornherein ausgeschlossen ist, dann dauert die Scheidung wesentlich kürzer und auch die Kosten der Scheidung reduzieren sich drastisch.

5. Scheidungsfolgenvereinbarung

Scheidungspapiere: Scheidungsfolgenvereinbarung

Scheidungspapiere: Scheidungsfolgenvereinbarung

Neben dem Ehevertrag gibt es auch die sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung, welche ganz ähnlich zu dem Ehevertrag ist, da hier auch verschiedene Fragen im Vorfeld der Scheidung geklärt werden. Auch hierdurch wird das Verfahren der Scheidung wesentlich kürzer und günstiger, da das Gericht wesentlich schneller die Scheidung aussprechen kann.

In der Scheidungsfolgenvereinbarung werden, ähnlich wie im Ehevertrag, kurz vor der Scheidung Regelungen über das Vermögen, den Hausrat, Immobilien, Unterhalt und den Versorgungsausgleich getroffen.

Auch bei Fragen nach dem Sorgerecht für gemeinsame Kinder oder Ansprüchen des Erbrechts kann hier eine Einigung im Vorfeld des Verfahrens vor Gericht erzielt werden. Hierdurch wird das Gericht unter Umständen sehr entlastet, so dass die Scheidung insgesamt reibungsloser ablaufen kann.

6. Vereinbarung zum Versorgungsausgleich

Scheidungspapiere: Vereinbarung zum Versorgungsausgleich

Scheidungspapiere: Vereinbarung zum Versorgungsausgleich

Zu den Scheidungspapieren gehört ganz sicher auch eine eventuell vorhandene einzelne Vereinbarung zum Versorgungsausgleich, welche die Ehepartner vor der Scheidung geschlossen haben. Diese hat womöglich einen großen Einfluss auf den Ablauf des Scheidungsverfahrens.

Wichtig ist hier, dass so eine Vereinbarung unbedingt notariell beurkundet sein muss und nur in bestimmten Fällen überhaupt Sinn für die Eheleute macht. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Ehepartner auf den Versorgungsausgleich verzichten und hierfür als Gegenleistung ein Teil des Vermögens erhält.

Häufig wird der Versorgungsausgleich vorher notariell geregelt, da hierdurch Kosten bei der Scheidung vermieden und Zeit eingespart werden kann.

7. Antrag auf Verfahrenskostenhilfe

Scheidungspapiere: Scheidungsformular: Antrag auf Verfahrenskostenhilfe

Scheidungspapiere: Scheidungsformular: Antrag auf Verfahrenskostenhilfe

Der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe kann von Ihrem Anwalt direkt mit den restlichen Scheidungspapieren eingereicht werden, so dass hier die finanzielle Unterstützung vom Staat sichergestellt werden kann.

Hierbei ist es wichtig, dass Sie den Antrag auf Prozesskostenhilfe und damit auch eine Erklärung
über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgeben, damit das Gericht Ihre individuelle Situation gut überprüfen kann. Das Formblatt können Sie ganz einfach hier herunterladen: Erklärung
über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe

Inwieweit Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe oder Prozesskostenhilfe bei Ihrer Scheidung haben, können Sie unverbindlich mit unserem online Prozesskostenhilferechner überprüfen: zum Prozesskostenhilferechner

Scheidungspapiere im Fazit

Insgesamt sieht man, dass alle hier vorgestellten Dokumente, je nach Ihrer individuellen Situation, für Ihre Scheidung eine wichtige Rolle spielen können.

Damit Ihr Scheidungsverfahren schnell und reibungslos bearbeitet werden kann, sollten Sie daher dafür sorgen, dass alle diese Dokumente Ihrem Anwalt und damit auch den zuständigen Gerichten rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

Je nach Situation können auch einzelne Scheidungspapiere dem Gericht oder Anwalt nachgereicht werden, wenn Ihnen diese nicht unmittelbar zur Verfügung stehen sollten.